Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 474 Views | 04.08.2018 | 18:51 Uhr
geschrieben von H.C.

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Der Umgang mit Kunden ist das Allerletzte!

Bestell-/Kundennummer: 02408855

Schlussrechnungsaufstellung absichtlich so, damit man sich nicht weiter mit beschäftigt.

Ich möchte hiermit zeigen mit welcher Dreistigkeit Kunden im Irrglauben gelassen werden, Schlussrechnung kommt, toll ist alles okay - steht ja dick geschrieben ihr Guthaben 20,31 Euro und man sich daraufhin nicht mehr weiter mit der Schlussrechnung befasst.

BILDER
1 reclabox beschwerde de 173206 thumb
1 Bild

Jedenfalls war ich so blöd (also meine eigene Schuld - bin seelisch und körperlich seit Jahren krank, das kommt leider dazu - soll keine Entschuldigung sein), dass nicht genauer zu überprüfen, weil ich bisher auch noch niemals so eine Schlussrechnung von einem Energieanbieter bekommen habe und erst jetzt alles begriffen habe. Ich habe gestern nochmal direkt an ExtraEnergie geschrieben (sollte ich lt. der Frau E.) und weil es so viel war, werde ich das Schreiben hier rein kopieren und nicht nochmal neu schreiben (bin seit geschlagenen 3 Tagen mit der Angelegenheit beschäftigt und bin alle :-( aber ich muss es nochmal los werden) :

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie telefonisch am 02.08.2018 gegen circa 12:20 Uhr mit Ihrer Mitarbeiterin Frau E. besprochen, schreibe ich Ihnen alles auf.

Im Vorfeld möchte ich sagen, dass ich es Ungeheuerlichkeit finde, wie Sie und Ihre Anwaltskanzlei Muth & Faust mit Kunden umgehen.

Ich habe zum 15.06.2015 einen Stromvertrag mit Ihnen abgeschlossen. Dass der vorgegebene Jahresverbrauch von 4250 kWh für uns viel zu hoch ist, wusste ich nicht aus dem Kopf und meine Ordner waren zu der Zeit im Umzugschaos unauffindbar. Dann sollte ich einen monatlichen Abschlag von 94,00 Euro zahlen. Ich habe darum gebeten, dass dieser auf 71,00 Euro reduziert wird (da ich nicht so viel zahlen konnte und bei drei Personen dieser Betrag immer gereicht hat) und habe Ihnen eine Einzugsermächtigung gegeben mit diesem Betrag (71,00 Euro) extra darauf vermerkt. Sie haben trotzdem wiederholt 94,00 Euro von meinem Konto abgebucht (ist das eigentlich rechtens?), obwohl Sie die Erlaubnis nicht hatten! Ich habe das zurückgeholt und monatlich 71,00 Euro überwiesen.

Es wurde mir irgendetwas von Erlaubnis vom Netzbetreiber gesagt und vorher könnte das nicht reduziert werden.? So etwas habe ich noch von keinem Stromanbieter zu hören bekommen. Da habe ich angefragt und das wurde geändert! Zum 01.11.2015 ging es mit einmal doch, der Abschlag wurde auf 73,00 Euro geändert. Rückwirkend ging das aber nicht. Warum auch immer? Dann kamen Mahnungen von Ihnen über diese

SCHLAGWORTE
Differenz (geforderte Abschläge) von 71,00 Euro zu 94,00 Euro plus Mahngebühren plus Rücklastschriftgebühren? Ich habe Widerspruch dagegen eingelegt. Dann haben Sie mir vorzeitig zum 29.02.2016 diesen Vertrag gekündigt und ich habe eine Schlussrechnung vom 15.03.2016 von Ihnen bekommen. Auf dieser Schlussrechnung steht unter dem Strich dick geschrieben Ihr Guthaben 20,31 Euro! Damit habe ich es als erledigt angesehen! Ich habe auch nicht das kleingeschriebene gesehen, was unter dem dick geschriebenen Guthaben stand, nämlich das ich noch offene Posten habe? Des Weiteren habe ich auch erst am! 01.08.2018! (dazu später mehr) das in dieser Schlussrechnung nicht gezahlte, sondern geforderte Abschläge steht? Was ist das für eine Schlussrechnung? So eine Schlussrechnung habe ich noch nie von einem Stromanbieter bekommen, da gibt es gezahlte Abschläge, und dann kann man auch erkennen, ob Guthaben oder Nachzahlung. Was ist das bloß für eine Masche? Wenn ich das klar erkannt hätte, wie es auf einer vernünftigen Abrechnung sein muss, wenn ich noch etwas zu zahlen habe, dann hätte ich es natürlich überwiesen. Ich zahle immer meine Rechnungen. Ich habe dann nichts mehr von Ihnen gehört bis zum 31.08.2016. Da habe ich ein Schreiben von Ihren Anwälten Muth & Faust bekommen, ich müsste jetzt 176,72 Euro bezahlen? Ich habe sofort Widerspruch dagegen eingelegt, per E-Mail vorab und dann per Einschreiben mit Rückschein am 14.09.2016 hinterher. Mit meiner neuen Adresse drauf, da wir am 31.08.2016 umgezogen sind. Das ist bei Muth & Faust am 19.09.2016 angenommen worden mit meiner neuen Adresse. Auf meinen Widerspruch, weil ich ja Guthaben auf der Rechnung habe, habe ich weder postalisch noch per E-Mail nichts mehr gehört. Bis zum! 01.08.2018! Da habe ich vom Amtsgericht Hagen ein Mahnbescheid bekommen über 244,24 Eurovon Muth & Faust / ExtraEnergie. Dann habe ich gesehen, dass dieser Mahnbescheid am! 27.01.2017! ausgestellt wurde. Es konnte laut der Gerichtsmitarbeiterin nicht zugestellt werden wegen Anschriftenänderung? Muth & Faust haben meine Adresse seit! 19.09.2016! Des Weiteren hat die Mitarbeiterin gesagt, dass erst jetzt ein neuer Zustellantrag gestellt wurde und ich es deshalb erst jetzt bekommen habe? Ein Jahr und sieben Monate später nachdem es nicht zugestellt werden konnte, weil ja wohl den Anwälten eine falsche Adresse genommen wurde? Und ich soll jetzt noch zusätzlich die Basiszinsen plus 5,000 Prozentpunkte auf die 104,69 Euro zahlen ab dem! 28.01.2017?

Wir sind seit! 01.11.2016! (waren am 01.09.2016 beim Einwohnermeldeamt in Hamburg, haben den Termin 01.11.2016 bekommen) unter der Adresse., . gemeldet! Die Adresse, die auch Muth & Faust seitdem! 16.09.2016! hat. Und dann wird mutwillig 1 Jahr und 7 Monate gewartet nach dieser Panne Ihrerseits oder der Anwälte? Damit ich auch noch die Zins und Zinseszinsen zahlen darf? Das Ganze ist ungeheuerlich und ich werde das so nicht auf sich beruhen lassen. Ich habe eine Ratenzahlung bei Muth & Faust beantragt, was mir zugesendet werden soll und ich sofort die erste Rate zahlen werde, damit nicht noch mehr horrende Kosten auf mich zu kommen und dieser Mahnbescheid gestoppt wird! Ich habe ja keine andere Möglichkeit als das, da wir mit unserem Einkommen gerade so eben über den Monat kommen! Ich habe mir nach der Zustellung am 01.08.2018 alles nochmal raus gesucht und dann nach Stunden endlich verstanden wie das mit der Forderung von Ihnen ist! Also kein Guthaben! Jetzt habe ich das Ganze verstanden.

Mir fehlen für das Verhalten einfach komplett die Worte. Es hat sich von Ihnen niemand bei mir gemeldet, um mir die Rechnung nochmal vernünftig aufzuschlüsseln und zu erklären.

Ich bedanke mich recht herzlich für den besonderen Kundenservice ihrerseits. So etwas gibt es wirklich nicht zweimal. Das ist das allerletzte.

Ich bezahle diese Dreistigkeit, weil ich gezwungen bin, aber ich werde versuchen mir in der Öffentlichkeit ein Ohr zu diesem Fall zu verschaffen.

Mit freundlichem Gruß

C. W.

Die Schlussrechnung habe ich mal ran gehängt, damit man sieht, was ich meine.

Ich bezahle immer meine Rechnungen und ich sehe ein, dass ich nicht gut geschaut habe und die Zinsen für den fehlenden Betrag sehe ich auch ein.

Das ist die ganze Angelegenheit und mir fehlen wirklich die Worte dazu! Ich bin so sehr wütend. Jetzt erst habe ich vielfach im Internet gelesen, was für eine Firma ExtraEnergie ist und das ich keineswegs ein Einzelfall bin und es doch etliche Ähnlichkeiten gibt. Ich werde Anfang nächster Woche die Verbraucherzentrale darüber informieren, vielleicht hilft es ja. Ich verstehe nicht, dass bei so vielen Beschwerden und Berichten nichts weiter passiert und andere ahnungslos in Ihr Unglück laufen werden - ich hatte auch keine Ahnung von dem Ganzen! (Ich weiß, Dummheit und Unwissenheit schützen nicht vor Strafe: -/

Danke für das Interesse

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Eine klar erkennbare Schlussabrechnung und Entfernung der Anwalts-/ Gerichts-/ Zinskosten (nicht f. d. schuldig gebliebenen Betrag) und Entfernung des Mahnbescheides.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.08.2018 | 12:54
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir haben Ihr Anliegen vom 04.08.2018 erhalten.

Ihr Fall wurde an die Anwaltskanzlei Muth und Faust zur weiteren Bearbeitung gegeben.

Bitte wenden Sie sich daher an die Anwaltskanzlei:

Rechtsanwälte

Muth & Faust

Weißenburgerstr. 28

63739 Aschaffenburg

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (18)


05.08.2018 | 12:57
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Ein Tipp für die Zukunft:
Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid (und nur um den geht es) so sollte diesem immer sofort widersprochen werden (dafür gibt es ein Feld auf dem Mahnbescheid, und dann zurück an das Gericht).

Es gibt nur eine Ausnahme von diesem Grundsatz: Sie wissen ganz genau und ohne Zweifel, dass sie die geforderte Summe schulden und der Gläubiger sie zu recht fordert.

Ein unwidersprochener Mahnbescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Und es ist dann ganz egal, ob die Forderung zu recht oder zu unrecht erhoben wird. Sie müssen dann zahlen.

Ansonsten immer und ausnahmslos widersprechen. Der Gläubiger müsste dann vor Gericht klagen. In vielen Fällen (insbesondere bei kleineren Summen) wird er dies nicht tun. Falls doch, können sie dann immer noch zahlen.

05.08.2018 | 20:39
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-5514201:
Ich sehe das weitestgehend genauso. Nur bedeutet ein SEPA-Mandat natürlich nicht, dass derjenige, dem ich es eingeräumt habe, nun beliebige Summen von meinem Konto einziehen kann. Legt also ein Stromanbieter eigenmächtig einen Abschlag fest, dem ich in der Höhe Widerspreche, kann ich sehr wohl das Mandat zurückziehen, ggf. rückbuchen lassen und dann den unstrittigen Betrag überweisen. Die Kosten für die Rückbuchung muss bei begründeten Fällen der Anbieter tragen.

Auch laufen keine Rückstände auf, weil ich als Kunde auf einen niedrigeren Abschlag bestehe. Spätestens bei der Jahresabrechnung ergibt sich ein Guthaben oder eine Nachzahlung. Wenn sich wie hier ein Guthaben ergibt, kann es auch keine Rückstände mehr aus den geringeren Abschlägen geben.

Abschläge müssen angemessen sein umd dem individuell zu erwartenden Stromverbrauch entsprechen. Wenn sich wie hier bei der Abrechnung ein Guthaben ergibt, obwohl der Kunde geringere Abschläge als vom Anbieter verlangt gezahlt hat (hier sogar deutlich geringere), ist das ein deutlichere Hinweis darauf, dass der Anbieter eventuell unangemessene Abschläge festgesetzt hat.

06.08.2018 | 17:44
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-5514201:
Selbstverständlich kann ich als Kunde eigenmächtig einen Abschlag reduzieren, wenn dieser nicht eine gesetzeskonforme Höhe hat.

Die von der Kundin eingescannte Abschlussrechnung ist relativ unscharf. Aber das ist ein Manko der Reclabox-Seite. Nach einem Klick auf das Lupensymbol ist alles bestens lesbar. Das habe ich vorher nicht gesehen.

Die Abrechnung ist sehr ungewöhnlich. Eine Stromabrechnung folgt normalerweise (und ich hatte selbst schon bestimmt ein Dutzend Anbieter) dem Schema: Betrag für tatsächlich verbrauchten Strom (inklusive Grundgebühr) abzüglich geleisteter Vorauszahlungen. Ist das Ergebnis negativ, ergibt sich ein Guthaben.

Hier werden jedoch die festgesetzten Abschläge und nicht die geleisteten abgezogen. Das ist sehr ungewöhnlich und mach die Rechnung vollkommen unnötigerweise unübersichtlich. Dass hier ein Kunde eventuell die falsche Schlussfolgerung zieht, ist nachvollziehbar.

Tatsache ist aber, die Kunden hat - zumindest behauptet dies der Anbieter - Strom für knapp €700 verbraucht, aber tatsächlich nur Abschläge gezahlt, die deutlich darunter liegen. Sie muss also noch nachzahlen.

Ob geforderte Nebenkosten des Inkassos tatsächlich alle angerechnet werden dürfen, sollte ein Anwalt oder eine Verbraucherzentrale abklären.

07.08.2018 | 14:52
von H.C. | Regelverstoß melden
Ich habe mir jetzt das Geld geliehen und habe es bezahlt. Ich hoffe, damit ist die Angelegenheit endgültig erledigt. Ich werde die Beschwerde als gelöst melden. In Zukunft wird jede Abrechnung gründlich geprüft und nachgerechnet. So etwas passiert mir nie wieder! Ich danke für die Kommentare! Und ExtraEnergie wird hoffentlich in Zukunft übersichtliche normale Abrechnungen verschicken mit gezahlten Abschlägen die jeder klar und deutlich verstehen kann! Auf meiner Rechnung steht nämlich nirgendwo geschrieben, was ich an Abschlägen bezahlt habe! Nirgendwo!

07.08.2018 | 15:00
von H.C. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe mir jetzt Geld geliehen und alles bezahlt, von ExtraEnergie ist nur die bekannte Antwort gekommen, es interessiert da einfach nichts. Deshalb setze ich die Beschwerde als gelöst.


07.08.2018 | 15:57
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Dass es so gelaufen ist, war sicher keine schöne Erfahrung.

Darf ich ihnen noch einen Tipp geben? Ich würde Stromanbieter, die mit einem Bonus und/oder sehr niedrigen kWh-Preisen werben, unbedingt meiden. Deutlich über die Hälfte ihrer Stromrechnung geht an den Staat. Deshalb hat Deutschland die höchsten Strompreise in ganz Europa. Den Stromanbietern selbst bleibt nur ein geringer Spielraum für die eigene Kalkulation.

Anbieter, die mit hohen Boni oder einem sehr niedrigen kWh-Preis werben, machen Verluste. Diese Verluste müssen natürlich wieder hereingewirtschaftet werden. Dies geschieht dann entweder, indem man die versprochenen Boni unter zum Teil fadenscheinigen Gründen verweigert. Reclabox ist voll davon und es sind meist immer wieder dieselben Anbieter. Oder der kWh-Preis wird ab dem zweiten Jahr enorm verteuert (das können dann auch schon mal mehr als 50 % Preiserhöhung sein). Hier hofft man dann, der Kunde übersieht dies oder ist zu bequem zu kündigen.

Meiden sie solche Anbieter!

Die einschlägigen Strompreisrechner (Check24, Verivox und andere) erlauben es, Tarife mit Boni von der Suche auszuschließen. Nutzen sie diese Filterfunktion. Oder nutzen sie den Strompreisrechner des Verbraucherschutzportals Finanztip unter https://stromvergleich.finanztip.de/ . Hier sind bereits sinnvolle Voreinstellungen gewählt.

10.09.2018 | 15:51
von Achim Weiss | Regelverstoß melden
Wer keinen Dampf aushält, sollte nicht in die Küche gehen.

Der Strommarkt ist ein Haifischteich, das kann (und sollte) man wissen.

Du hast einen Vertrag mit einem Stromdiscounter abgeschlossen, der hat Dir (wie Stromdiscounter das gern machen) einen reichlich hohen Abschlag beschert. Den sollte man _hinnehmen_. Anders als ein anonymer Reclaboxler meint, darfst Du den _nicht_ eigenmächtig reduzieren, denn die entsprechende Verordnung gilt nur für den _Grundversorger_. Mit den lokalen Stadtwerken kannst Du diesbezüglich also verhandeln, mit einem Stromdiscounter nicht. Selbst dann, wenn Du genau weißt, daß Du übers Jahr zuviel zahlen wirst, ist es keine gute Idee, selbst tätig zu werden, also etwa Buchungen zurückzugeben und selbst einen "angemessenen" Abschlag zu überweisen.

Hotlines ruft man allenfalls an, wenn man eine Änderung der Stammdaten durchgeben will, verhandeln kann man mit diesen Leuten nicht. In aller Regel sind die noch nicht einmal bei der Firma beschäftigt. Wenn Du trotzdem verhandeln willst, in der unzutreffenden Annahme, daß das möglich wäre, schwindeln sie Dir das Blaue vom Himmel herunter, damit Du nur aus der Leitung gehst. Denn diese armen Menschen arbeiten im Akkord.

Die Schlußrechnung sieht nicht verkehrt aus. Daß Du all die Rückbuchungen, die Du veranlaßt hast, bezahlen mußt, dürfte Dir klargewesen sein (und wenn nicht, ist es Dir jetzt klar).

Auch der ganze Rest ist (leider) offensichtlich korrekt gelaufen (wenngleich nicht besonders nett, da stimme ich Dir zu).

Was an Mahn- und Inkassokosten korrekt berechnet wurde, sei dahingestellt, andererseits geht es um relativ kleines Lehrgeld. Es lohnt sich selbst für Dich nicht (die Du knapp am Beutel bist), dem nachzugehen.

Im Gegensatz zu Deiner Ankündigung tust Du wohl daran, die Sache nun auf sich beruhen zu lassen.

10.09.2018 | 16:55
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey Achim Weiss:
Für Grundversorger gelten entsprechende Verordnungen. Bei anderen Stromanbietern das BGB (u. a.)

Selbstverständlich kann der Stromanbieter nicht einfach einen beliebig hohen Abschlag berechnen. Und sollte er das tun, darf ich als Kunde ebenso selbstverständlich den Abschlag als ein angemessenes Niveau kürzen. Der Abschlag ist eine Vorausleistung auf die zu erwartende Zahlungsschuld. Diese bemisst sich nach dem zu erwartenden Verbrauch. Dieser hat anhand objektiver nd nachvollziehbarer Merkmale geschätzt zu werden.

12.09.2018 | 00:53
von Achim Weiss | Regelverstoß melden
Haben Sie denn auch eine Quelle parat, die Ihre Rechtsauffassung stützt?

Es wäre ja aus Kundensicht schön, wenn es so wäre, wie Sie es schreiben. Leider ist dem nicht so, wenn schon nicht auf dem Papier, so in jedem Fall in der Realität. Ich halte Ihre Darstellung für sachlich falsch und die daraus gezogenen Schlüsse gerade im Verhältnis zu einem Energiediscounter für kostenträchtig. Die Beschwerdeführerin hat das ja am eigenen Leib verspüren müssen.

12.09.2018 | 08:20
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey Achim Weiss:
Das Wesen des Abschlages ist es lt. Vertrag eine Vorausleistung auf die zu erwartende Zahlungsschuld zu leisten. Folglich muss die Vorausleistung in einem angemessenen Verhältnis zur erwartenen Zahlungsschuld stehen. Folglich kann der Anbieter nicht einfach €1.000. 000 abbuchen und sagen, das sei halt so.

Eine schöne Zusammenfassung findet sich bei der Stiftung Warentest:
https://www.test.de/Stromrechnung-Was-tun-wenn-der-Versorger-zu-hohe-Abschlaege-ansetzt-4988652-0/

13.09.2018 | 00:36
von Achim Weiss | Regelverstoß melden
Der Unterschied zwischen geschriebenem Recht und gelebtem Recht ist bisweilen erheblich, so auch hier.

Das Verhältnis zwischen Energieversorger und Kunden unterliegt dem Zivilrecht. Wer etwas will, muß klagen und dazu erstmal Geld auf den Tisch legen. Im vorliegenden Fall (Energieversorger verlangt 94 Euro Abschlag im Monat, Kunde hält 71 Euro für angemessen) müßte der Kunde Gerichtskosten und den eigenen Rechtsanwalt vorschießen. Wenn er Glück hat, bekommt er ein Urteil noch vor Ende des Belieferungsjahres, an dem er, wenn er seine Energiekosten optimieren will, ohnehin zum nächsten Versorger wechselt. Wenn er Pech hat, reicht das zeitlich nicht, und er hat um des Kaisers Bart gestritten, weil zum Zeitpunkt des Urteils die Vertragsbeziehung schon zu Ende ist. Unter normalen Umständen sollte er den Prozeß gewinnen, wenn er Pech hat (ein Restrisiko besteht vor Gericht ja immer), verliert er ihn und hat dann mit Zitronen gehandelt.

Der Bonus am Jahresende ist eine freiwillige Leistung des Energieversorgers, er kann ihn an die Bedingung eines ungestörten Zahlungsverkehrs binden und verweigern, wenn der Kunde z. B. eine Buchung zurückholt. Auch das verhagelt die Kalkulation des Kunden.

Will man all diesen Zirkus auf sich nehmen für 20 Euro weniger Monatsabschlag (also 240 Euro im Jahr), die sich auf eine VORAUSZAHLUNG beziehen, die bei normalem Ablauf am Jahresende verrechnet werden?

Eine Verbraucherzentrale, der es ums Prinzip geht, mag das tun.

Ein normaler Kunde wie Sie und ich dürfte sich die Mühe und die finanzielle Exposition vermutlich eher verkneifen.

Den Strohmann mit der Million Abschlag hätten Sie steckenlassen können, eine Abbuchung über einen derartigen Betrag ist ohnehin unrealistisch.

Für die StiWa gilt das Obengesagte: Sie versteigt sich gern in prinzipielle Überlegungen, die man kaum in die Praxis umsetzen kann.

Der verlinkte Text ist keineswegs eine "schöne Zusammenfassung", sondern eine Prinzipienreiterei, die man gerade gegenüber einem Betreiber wie etwa Extraenergie erstmal durchsetzen muß. Ich glaube nicht, daß die Verbraucherzentrale NRW dieses Extraenergie dauerhaft "gestoppt" hat. Urteile gelten nur für den verhandelten Fall und lassen sich nur bedingt auf ähnliche Fälle übertragen. Ich kann mir gut vorstellen, daß das Unternehmen mit anderen Kunden nach wie vor die gleiche Masche fährt.

13.09.2018 | 00:39
von Achim Weiss | Regelverstoß melden
Ach ja, noch eins: Ich hatte Sie gefragt, ob Sie eine Quelle haben, die Ihre Rechtsauffassung stützt. Damit war natürlich eine Verordnung o. ä. gemeint.

Nein, sie haben diese Quelle offensichtlich nicht, sonst hätten Sie diese ja angegeben.

13.09.2018 | 08:33
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Nur um eines klarzustellen: Der Kunde muss hier nicht klagen. Falls der Energieversorgung etwas will (höheren Abschlag) muss er es einklagen.

Zur Quelle: Es handelt sich um Zivilrecht. Vereinbart ist laut Vertrag, dass ein Abschlag auf die zu erwartende Schuld zu leisten ist. Je nach Vertragsgestaltung finden sich auch genauere Angaben. Bei meinem Versorger steht im Vertrag (ähnliche Formulierungen hatte ich bisher bei allen meiner Anbieter) :

"Der Anbieter berechnet monatliche Abschlagszahlungen. Diese basieren in der Regel auf dem Verbrauch der letzten zwölf Monate. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. "

Der Vorjahresverbrauch ist dem Kunden bekannt und kann anhand der letzten Abrechnung belegt werden. Alternativ wird ein statistischer Durchschnittswert angesetzt. Weder Anbieter noch Kunde dürfen einseitig davon abweichen.

13.09.2018 | 16:09
von Achim Weiss | Regelverstoß melden
Werter Verbraucherschützer,

ich möchte anregen, daß Sie Ihre Vorschläge einer Firma wie Extraenergie gegenüber einfach ausprobieren. Dann werden Sie vermutlich bald erkennen, daß die Wirklichkeit anders ist, als Sie sich das erträumen.

Als Quelle für Ihre Behauptungen hätte ich eine Verordnung oder einen (oder mehrere) Paragraphen erwartet. Ein Allgemeinplatz wie "Zivilrecht" tut es da natürlich nicht.

Im Vertrag ist normalerweise ein Abschlag in bestimmter Höhe vereinbart. Ob die Höhe dieses Abschlags tatsächlich korrekt berechnet ist, darüber lassen -- wie bereits geschrieben -- viele Discounter nicht mit sich handeln.

Was in Amerika schon seit vielen Jahren üblich ist, schwappt nun auch über den Ozean: Manche Firmen handeln bewußt rechtswidrig im Sinne: "Wir probieren es mal, vielleicht kommen wir damit ja durch. " Weil nur wenige Menschen sich dagegen wehren, klappt das oft. Ja, dagegen kann man im Extremfall (ggf. sogar erfolgreich) klagen, aber man muß es halt tun. Man muß dazu Geld vorschießen, und es kostet den Kläger eine Menge Zeit (für die es auch im Obsiegensfalle nichts gibt).

Sehr viel weniger Arbeit als Ihre Prinzipienreiterei macht ein flexibler Umgang mit solchen Kadetten: Man akzeptiert beispielsweise einen mäßig zu hoch gewählten Abschlag mit der Überlegung: "Bei einem um 20 Euro zu hohen Abschlag gehe ich übers Jahr mit 240 Euro ins Obligo; wenn die weg sind, wirft mich das finanziell nicht um, zusammen mit dem (strukturell m. E. total unsinnigen) 'Sofortbonus' kostet das nicht mehr als ich bei meinen Stadtwerken bezahlen müßte. Ich mache also selbst im schlimmsten Fall keinen 'Verlust'. " Menschen sind nun einmal emotionale Wesen.

Als ich damals zu Extraenergie wechselte (und vorher deren Geschäftsgebaren kannte!), hatte ich im Vorjahr aufgrund eines Sondereffekts mehr Gas verbraucht als sonst, und ich wußte auch, daß dieser Sondereffekt im laufenden Jahr nicht zum Tragen kommen würde. Nach gängiger Rechtslage war es somit unvermeidlich, daß ich meinen Vertrag im ersten Jahr überzahle. Ein sicherheitsbewußter Mensch hätte vor diesem Hintergrund vermutlich einen Vertrag gewählt, der monatlich zu kündigen ist. Solche Verträge sind aber teurer als Jahresverträge. Ich habe damals sogar ganz besonders gezockt: Damals war ein Vertrag mit Quartalsabschlägen (unverständlicherweise) noch einmal 15% billiger als ein Discountervertrag mit Monatszahlung (Das gibt es heute so nicht mehr).
Als Ende März, also fast am Ende der Heizperiode klar war, daß die beiden geleisteten Quartalsabschläge die voraussichtliche Jahresrechnung bereits bezahlt hätten, habe ich auch um Reduktion der Abschläge nachgesucht und bin damit abgeblitzt.

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten: Ich hätte die Zahlungen einstellen können. Damit wäre der "Neukundenbonus" weggewesen. Bis die Chose aber vor Gericht gelandet wäre, wäre das Jahr um gewesen und es wäre um nicht viel mehr gegangen. In der Tat hätte ich dann -- analog zu Ihrer Argumentation -- damit argumentiert, daß die Abschläge zu hoch gewesen seien, der Versorger das auch zum Zeitpunkt der Einstellung meiner Zahlungen auch hätte erkennen können und somit die Ablehnung der Reduktion der Abschläge rechtswidrig gewesen wäre. Was hätte das Gericht daraus wohl gemacht?

Ich habe mich für die andere Möglichkeit entschieden: Ich habe zwei Quartalsabschläge weitergezahlt und bin damit bewußt ins Obligo gegangen. Wäre Extraenergie in diesem Zeitraum pleitegegangen (soll bei Energiediscountern ja gelegentlich mal vorkommen), hätte ich mit Zitronen gehandelt gehabt.

Nach dem Ende des Belieferungsjahres kannte Extraenergie den Verbrauch dieses Jahres, der nun Basis für die Abschlagsberechnung des laufenden Jahre hätte sein müssen.

Ich hatte (wie ich das immer mache) meine Rechnung vorab schon ausgerechnet und wußte daher bis auf wenige Euro genau, was Sache ist. Nun hätte Extraenergie die Abschläge reduzieren müssen, aber a) haben sie das nicht gemacht (40% weniger wäre angemessen gewesen) und b) haben sie keine Rechnung gestellt (Sie muß nach rechtlichen Vorgaben spätestens 6 Wochen nach Ende des Belieferungszeitraumes vorliegen).

Ich bin nun aber _nicht_ zum Gericht gesaust, sondern habe nun einfach (zu Beginn des 2. Jahres, also nicht mehr bonuswirksam) den verlangten Abschlag nicht bezahlt. Gleichzeitig habe ich per Fax die Aufrechnung erklärt: "Ich habe aus der aktuellen Rechnung noch 800 Euro Rückerstattung zu bekommen; daher bezahle ich den angeforderten Quartalsabschlag i. H.v. 400 Euro nicht, sondern verrechne ihn mit meinem Guthaben. " Erwartungsgemäß hat Extraenergie dieses Fax ignoriert und stattdessen seine Mahnmaschine angeworfen.

Mir schien es günstiger, mein Guthaben in Gas abzuarbeiten als meinem Geld ewig nachzulaufen oder gar dafür klagen zu müssen. Nach drei Monaten war die Rechnung immer noch nicht da, aber unverdrossen forderte Extraenergie einen weiteren Abschlag. Ich zahlte wieder nicht (Immer noch Guthaben!) und schickte ein gleichlautendes Fax.

Nach 6 Monaten war immer noch keine Rechnung da, aber ich rechne ja mit und wußte daher, daß das Guthaben aufgebraucht ist. Ich hatte also, wenn Sie so wollen, auf diese Weise bis zu diesem Zeitpunkt mein Geld zurückbekommen (und das ganz ohne Klage) -- obwohl Extraenergie mir gegenüber gröblichst seine Pflichten verletzt hatte.

Nun aber zahlte ich aus Prinzip nicht, sondern schrieb Extraenergie: "Ich bin prinzipiell zahlungswillig, aber schicken Sie doch erstmal die Rechnung, die schon 6 Monate fällig ist. " Zurück kam ein Schreiben: "Rechnung kommt in den nächsten Tagen, wir haben Probleme mit unserem Computersystem. "

Nach 9 Monaten war immer noch keine Rechnung des Vorjahres da, also zahlte ich wieder den Abschlag nicht. Jetzt war ich rechnerisch in den Miesen, hätte also zumindest etwas) zahlen müssen, aber es ist immer die bessere Position, wenn man zahlen muß (das hat man nämlich selbst in der Hand) als wenn man Geld von jemand anderem zu bekommen hat (das hat nämlich der in der Hand).

Zum Ende des Belieferungsjahres kündigte ich und wechselte zu einem anderen Versorger. Ich rechnete meine Schuld aus und überwies sie an Extraenergie. Wohlgemerkt: Zu diesem Zeitpunkt lag weder die Rechnung vom Vorjahr, noch die vom laufenden Jahr vor.

Diese beiden Rechnungen kamen dann nochmal fast 3 Monate später. Extraenergie hatte sich eine ganze Menge Spinnereien zusammenphantasiert. Selbstverständlich kann eine Firma, die säumig mit der Rechnung ist und auf diese Weise bereits die Feststellung eines Kundenguthabens vereitels (geschweige denn seine Verrechnung oder Auszahlung in die Wege leitet), nicht wirksam mahnen (geschweige denn, Entlohnung für ein Inkasso fordern). Solche Spinnereien habe ich natürlich abgesetzt und dann festgestellt, daß ich meine Schuld bei Extraenergie fast auf den Cent genau bezahlt hatte (Ohne Kenntnis des minimal schwankenden Brennwerts kann man eine Gasrechnung nicht bis ins Letzte vorausberechnen).

Selbstverständlich hat Extraenergie in der Folge weiter gedroht, ihr Lieblingsanwalt wollte "umgehend den Rechtsweg beschreiten". Das ist (natürlich) bis heute nicht passiert, weil in meinem Fall für Extraenergie kaum etwas zu gewinnen gewesen wäre.

Ich glaube allerdings nicht, daß ich nochmal Kunde bei Extraenergie werden möchte, und auch Extraenergie möchte vermutlich mich nicht mehr als Kunden haben.

Ich könnte es spaßeshalber ja mal probieren.

13.09.2018 | 17:33
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Ich urteile nicht über die Hobbys anderer Menschen. Aber warum schließt man bei einem Unternehmen, dessen unseriöses Geschäftsgebaren man kennt, einen Vertrag ab? Warum tut man sich solch einen Ärger an? Die paar Euro, die man _vielleicht_ spart, hat man doch bereits zigfach an Lebenszeit und Nerven wieder draufgezahlt.

Wer daran Gefallen findet, soll das gerne tun. Aber für 99,99 % Menschen kann es da nur heißen: "Finger weg! "

14.09.2018 | 00:57
von Achim Weiss | Regelverstoß melden
Werter Verbraucherschützer,

laßt Zahlen sprechen!

Die lokalen Stadtwerke verlangen für 20.000 kWh Gas 1450 Euro im Jahr. Der billigste alternative Anbieter will im ersten Jahr 825 Euro, das sind 57% des Stadtwerkepreises oder 625 Euro weniger.

Die lokalen Stadtwerke verlangen für 3500 kWh Strom (Durchschnittsverbrauch für einen 2-Personen-Haushalt) 1085 Euro, der billigte alternative Anbieter will im ersten Jahr 690 Euro, das sind 64% des Stadtwerkepreisese oder fast 400 Euro weniger.

Über diese Preisdifferenz sprechen wir also.

Man kann zu Recht sagen, die Boni abzugreifen sei Rosinenpickerei und nicht nachhaltig. Solange es diese irre Subventionierung aber gibt, wechsele ich Jahr für Jahr den Strom- und Gasanbieter und spare gegenüber dem Stadtwerkepreis pro Jahr schlichte 1000 Euro.

Ich sehe das unemotional, finde daran also nicht etwa "Gefallen", aber ich mache das einfach so. Dafür nehme ich Zirkus wie mit Extraenergie durchaus in Kauf; ich könnte im Rahmen dessen auch mal eine Anbieterpleite verkraften.

Wer davon die Finger weglassen möchte, mag das tun. Jeder zahlt seine Versorgerrechnungen selbst.

14.09.2018 | 05:37
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Nicht nur die Grundversorger sind seriös. Es gibt über 1.000 Stromanbieter auf dem Markt. Die große Mehrheit - mit einer breiten Preisspanne - sind seriös.

14.09.2018 | 10:45
von Achim Weiss | Regelverstoß melden
Ob ein Versorger seriös ist, weiß man in letzter Konsequenz hinterher.

Wenn der Grundversorger richtig kalkuliert (worüber man ja auch diskutieren kann), können in den Preisen keine 40% Marge drin sein. Das heißt: Die auf breiter Basis angebotenen Erstjahres-Preise sind Dumping. Der Anbieter legt dabei drauf. Er spekuliert auf sog. "Schläfer", also Kunden, die er mit dem Dumpingangebot gewinnt, die dann aber (ohne dann noch auf den Preis zu schauen) bei ihm bleiben. Und das kann man als Kunde halt machen oder nach einem Jahr weiterziehen.

Ich habe hier (für alle) dargestellt, in welcher Weise und warum ich mich anders verhalten hätte als die Beschwerdeführerin (und so zumindest einen Großteil des Ärgers vermieden hätte, den sie sich eingebrockt hat). Ich habe meine eigene Geschichte mit Extraenergie beschrieben, aus der ich ohne Blessuren herausgekommen bin, obwohl Extraenergie auch auf mich seine Inkassomaschine angesetzt hat.

Spaßeshalber habe ich gerade bei Check24 und auf der Seite von Prioenergie (Das ist die Hauptmarke von Extraenergie) einen Strom- und Gaspreisvergleich durchgeführt. Prioenergie/Extraenergie ist auf Check24 offensichtlich noch nicht einmal gelistet. Die auf deren Webseite angegeben Preise sind völlig uninteressant (und trotzdem völlig intransparent). Sogar meine lokalen Stadtwerke sind billiger. Es besteht somit wenig Gefahr, daß ich mich in der Zukunft nochmal dorthin verirre.

Ich glaube, dieses Thema ist jetzt ausdiskutiert.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken: