Von IKK classic beantwortete Beschwerde. | 421 Views | 06.08.2018 | 08:16 Uhr
geschrieben von Petra Schuchardt

IKK classic (Dresden)

IKK Classic Bearbeitung Widerspruch Ablehnung Pflegegrad März2018

Bestell-/Kundennummer: Vers. Nr. G981468306 - Anneliese Wenner

Es geht um den Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades für meine Schwiegermutter. Ich habe eine Vollmacht für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der IKK und dem MDK.

SCHLAGWORTE

Folgender Sachverhalt hat sich bisher ergeben:

Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades: 05.03.2018

MDK Begutachtung am 22.03.2018

IKK Eingang Ablehnungsbescheid 27.03.2018

(Anhang MDK Gutachten für eine völlig fremde Person)

Widerspruch zugestellt bei IKK am 06.04.2018 (inkl. Anforderung des auf meine Schwiegermutter bezogene Gutachten des MDK)

11.04.2018 Nachfrage bei der IKK per E-Mail, wann mit der Zusendung des Gutachtens vom MDK gerechnet werden kann.

17.04.2018 Eingang des MDK Gutachtens

27.04.2018 Zustellung der Begründung des Widerspruchs bei der IKK.

Keine Reaktion mehr.

25.06.2018/14:47 Uhr – telefonische Nachfrage bei der IKK
(Antwort: Der Sachbearbeiter werde sich darum kümmern und die Angelegenheit weiterleiten. Sollten wir binnen zwei Wochen keine Mitteilung vom MDK für einen neuen Termin erhalten, wieder melden).

Keine Reaktion meh.

20.07.2018 – Schriftliche Mitteilung per Fax an die IKK mit erneuter Bitte um einen neuen Termin durch den MDK.

Bis heute (05.08.2018) keine Reaktion.

Zum Gesundheitszustand meiner Schwiegermutter:
Sie ist 82 Jahr alt und alleinstehend (Witwe)

  • -Künstliche Hüfte rechts vor 23 Jahren ist seit Jahren verschlissen. Die linke Hüfte ist inzwischen auch operationsbedürftig. Auf Grund Ihres Alters hat sie jedoch große Angst vor diesen Operationen. Lebt mit starken Schmerzen, die sie mit täglicher Einnahme von IBU zu reduzieren versucht.
  • -Tägliche Einnahme von Pantoprazol wegen Magenbeschwerden durch die Einnahme von Ibuprophen.
  • -Durchblutungsstörungen in beiden Beinen (nimmt Medikamente)
  • -Lungenvolumen (Stand: 2.5.2018) 48 Prozent
  • -Sehkraft: rechts 10% - links 30% trotz mehrerer operativer Eingriffe auf Grund Netzhautablösung
  • -Inkontinent – Dauerverordnung Inkontinenzmaterial

Der Allgemeinzustand ist schwach. Sie benötigt bei allen alltäglichen Dingen Hilfe. Einkäufe, Arztbesuche, Friseurbesuche, Haushalt, Kochen, Medikamenteneinnahme, Behördengänge, häusliche Hygiene etc. All dies wird derzeit im gegenseitigen Wechsel durch uns als Familie bewerkstelligt.

Meine Schwiegermutter und wir als Angehörige fühlen uns von der IKK alleine gelassen und finden den Umgang mit alten Menschen in dieser Form unfassbar. Es stellt sich die Frage was ein alter Mensch in einer solchen Situation macht, der keine Familie hat?

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an IKK classic: Neuer Begutachtungstermin durch den MDK.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.08.2018 | 08:16
Firmen-Antwort von: IKK classic
Abteilung: Zentrale Kundenberatung Haan

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern, dass Sie unzufrieden mit unserem Service sind. Gerne kümmern wir uns um Ihr Anliegen und nehmen Kontakt mit der Fachabteilung auf. Die zuständige Mitarbeiterin wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Vielen Dank!

Ihre IKK classic

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Kommentare und Trackbacks (10)


09.08.2018 | 09:07
von Petra Schuchardt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Man hat uns tefefonisch am 7.8.18 zugesagt, dass die IKK sich um einen neuen Termin beim MDK kümmert. Wir sollen uns bis Montag (13.8.) gedulden und danach wieder melden, wenn wir keine Benachrichtigung erhalten haben.


16.08.2018 | 09:37
von Petra Schuchardt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 7.8. erhielt ich einen Anruf der IKK. Es wurde zugesichert den MDK unverzüglich mit einer neuen Begutachtung zu beauftragen. Am 15.8.18 habe ich die IKK erneut kontaktiert, da wir bis heute noch immer keinen neuen Termin haben.


13.09.2018 | 16:04
von Petra Schuchardt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 20.8.18 wurde uns von der IKK mitgeteilt, dass unsere Begründung nach Meinung des Mitarbeiters nicht ausreicht. Wir wurden aufgefordert mitzuteilen, bis zum 3.9.18 mitzuteilen, ob wir den Widerspruch aufrecht erhalten oder zurückziehen. Ein fertiges Formular für die Rücknahme wurde freundlicherweise gleich mitgeschickt. Am 23.8.18 haben wir der IKK mitgeteilt, dass werden Widerspruch aufrecht erhalten. Seit dem keine Reaktion mehr.


13.09.2018 | 16:05
von Petra Schuchardt | Regelverstoß melden
Bitte entschuldigt die verdrehten Sätze. Ich bin einfach nur noch wütend und fassungslos!

17.09.2018 | 09:37
von IKK classic

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern, dass Ihr Anliegen noch nicht zur Zufriedenheit geklärt werden konnte und haben den zuständigen Fachbereich darüber informiert.

Der zuständige Mitarbeiter wird sich umgehend bei Ihnen melden.

Vielen Dank!

Ihre IKK classic



20.09.2018 | 12:22
von Petra Schuchardt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mit Schreiben vom 17.9. wurde uns von der IKK der Eingang des Widerspruchs vom 30.3.18 bestätigt und die Weiterleitung an den MDK zwecks Zweitgutachten mitgeteilt.


27.09.2018 | 12:54
von Petra Schuchardt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir warten noch immer auf einen neuen Termin durch den MDK.


20.10.2018 | 16:07
von Petra Schuchardt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 8.10.18 teilte uns die Abteilung Widerspruch der IKK Nordrhein mit, dass dieser dort eingegangen ist. Die Bearbeitung würde leider noch einige Zeit in Anspruch nehmen und man bedaure dies und bat um Geduld. Es ist unglaublich.


04.11.2018 | 15:17
von Petra Schuchardt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir warten noch immer auf einen neuen Termin durch den MDK.


26.11.2018 | 18:46
von Petra Schuchardt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen hat der MDK zwei neue Gutachten auf Aktenlage erstellt, ohne meine Schwiegermutter erneut persönlich aufzusuchen. Und dies trotz neu eingereichter Befunde über die Verschlechterung ihrer gesundheitlichen Verfassung und der Tatsache, dass die erste Begutachtung mittlerweile 8 Monate zurückliegt. Wir haben inzwischen eine Beschwerde beim Bundesversicherungsamt eingereicht.




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