BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Keine Endabrechnung und Auszahlung vom Guthaben und Boni
Bestell-/Kundennummer: 627218 / 535796
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem Auslaufen meines Stromliefervertrages mit der BEV warte ich nun trotz Fristsetzung vergeblich auf eine Reaktion. E-Mails werden seitens der BEV nicht beantwortet und die Mitarbeiter im Callcenter erzählen in einer nicht gerade freundlichen Weise, dass man sich gedulden soll.
Da das Unternehmen immer pünktlichste die doch recht hohen Abschläge angezogen hat, sogar 12-mal, anstatt wie vereinbart 11-mal, wodurch der Monatsrabatt quasi wieder weg war, kann der Kunde eine zügige Bearbeitung verlangen. Ich möchte somit sofort, dem der BEV gewährten Kredit zurück. Da sich die Beschwerden hier häufen, scheint ein System dahinter zu stecken, somit sollte die BEV nicht binnen 5 Tagen reagieren, werde ich neben dem Einschalten der Schlichtungsstelle auch Strafanzeige stelle, wegen der gewerbsmäßigen Abzocke in Tateinheit mit Unterschlagung.
Ferner werden die Bundesnetzagentur, die Verbraucherzentrale und die Vergleichsportale CHECK24 und Verivox informiert. Mein Anwalt wird weitere Forderungen gegen die BEV prüfen, um meinen bisherigen Zeitaufwand erstattet zu bekommen. Ich kann diese Firma nicht weiterempfehlen.
07.08.2018 | 12:04
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Kiesel,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
es ist schon erstaunlich, mit welcher Gelassenheit die BEV mit den Kunden umgeht. Viele Kunden der BEV sind mit Sicherheit preissensibel, da sie Ihre Verträge über ein Vergleichsportal abgeschlossen haben, und somit ganz genau Ihre Abrechnungen prüfen möchten, ob der versprochene Spareffekt eintrifft. Wenn der Energieversorger glaubt, das dieser Kundenkreis auf Rückerstattungen und Bonis verzichtet, ist das sehr naiv. Unverständlich ist, dass die BEV es drauf anlegt weitere Instanzen einzuschalten, ob Schlichtungsstelle (Kostet den Versorger min. 100€) oder Anwälte bzw. Mahngerichte, denn eigentlich will das Unternehmen ja Geld sparen! Noch unverständlicher ist, das ein doch scheinbar gut angesehener Fachanwalt Herr Prof. Dr. Stefan Nägele als Geschäftsführer hier seine gute Reputation her gibt und dann das Unternehmen null Kundenkommunikation und systematische Verzögerungstaktik betreibt.
Check24 informiert, Schlichtungsantrag gestellt, Anwalt eingeschaltet für Mahnverfahren und Anzeige gemäß §263StGB, abs. 3.
Ich kann nur jedem Betroffenen raten, sofort zu handeln und nicht auf die widersprüchlichen Aussagen des "Kundenservice" zu vertrauen!