Von real,- SB-Warenhaus beantwortete Beschwerde. | 490 Views | 08.08.2018 | 11:49 Uhr
geschrieben von Anna Hertha Biener

real,- SB-Warenhaus GmbH (Mönchengladbach)

Reklamationsverhalten von real

Bestell-/Kundennummer: MTKRX61

Am 20.04.2018 habe ich reklamiert, dass das bei Ihnen kurz vor Weihnachten gekaufte Fahrrad einen Mangel aufweist. Seitdem erfolgten diverse E-Mails meinerseits, dauerhaft verzögerte Antworten Ihrerseits und das überwiegend nur, weil ich Sie telefonisch an meine E-Mails erinnerte. Freche Antworten von Ihnen waren an der Tagesordnung, auch aus den Führungsabteilungen, wohin ich angeblich gestellt wurde. Auch meine Tochter hat versucht mit Anrufen bei Ihnen etwas zu bewegen. Stattdessen wurde einfach frech aufgelegt.

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Am 14.06.2018 wurde das Fahrrad dann von der Spedition abgeholt (fast 2 Monate nach meiner ersten E-Mail). Laut Ihren Aussagen sollte es zum Hersteller zurück und dort repariert werden. Als dann nach 2 Wochen der Großhändler bei meiner Tochter anrief (Frau V.) und sie ihr mitteilte, dass das Fahrrad repariert sei, fragte sie, was denn nun kaputt gewesen wäre. Angeblich das Tretlager. Das wunderte uns schon sehr, da die Knackgeräusche immer aus dem Rahmen kamen. Meine Tochter fragte Frau V., ob sie es denn geröntgt hätten, um zu schauen, ob Schweißnähte kaputt sind (durchaus möglich bei Fahrrädern - so viel wissen wir auch schon). Die Frau V. sagte, dass sie so etwas nicht hätten, sie seien ja nur ein Großhändler mit einer kleinen Werkstatt. Bitte was? Wir warten Wochen darauf, dass überhaupt mal etwas passiert. Stattdessen wird das Fahrrad 2 Monate nach der Reklamation abgeholt, durch ganz Deutschland gefahren zum Großhändler? Sie sagten, dass es zum Hersteller zurück geht und dort repariert wird.

SCHLAGWORTE

Am 12.07.2018 erhielt meine Tochter dann das Fahrrad zurück (wohlbemerkt 4 Wochen nach der Abholung). Am gleichen Tag fuhren wir alle in den Urlaub bis gestern, sodass es erst gestern zusammengebaut und getestet werden konnte. Keine Veränderung zu vorher, die gleichen Geräusche. Wurde es überhaupt repariert oder werden wir hier nur an der Nase herumgeführt? Laut Frau V. habe der Reparatur mit mehr als 100kg darauf gesessen und nichts gehört. Wahrscheinlich hatte er Kopfhörer auf, denn diese Knackgeräusche überhört man nicht, selbst der Nachbar unserer Tochter hat die Hände über den Kopf zusammengeschlagen. Ein Video von den neuen Geräuschen und den alten hat meine Tochter gemacht.

Wie Sie vermutlich wissen besagt § 440 Satz 2 BGB lediglich, dass eine Nachbesserung im Regelfall „nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen“ gilt. Das heißt aber nicht, dass Sie als Verkäufer auch mindestens zwei Mal nachbessern dürfen.

Eine weitere Nachbesserung wäre unzumutbar für uns.

Wir weisen jetzt darauf hin, dass wir einem zweiten Nachbesserungsversuch nicht zustimmen und vom Kaufvertrag zurücktreten möchten. Die Nachbesserung gilt in unseren Augen schon nach dem ersten missglückten Versuch als gescheitert (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 29.05.2008 – 8 U 494/07).

Des Weiteren behalten wir uns vor auf Schadensersatz zu klagen. Seit April kann meine Tochter mit dem Fahrrad nicht mehr fahren (wir wissen nicht, was kaputt ist, somit ist es zu gefährlich im Verkehr). Sie musste also mit dem Bus zur Arbeit, wobei Kosten entstanden sind.

Unsere ganze Familie kauft nichts mehr bei real, weder Lebensmittel noch andere Dinge, weil wir mehr als enttäuscht sind. Das Fahrrad sollte diesen Sommer gefahren werden und war ein Geschenk für meine Tochter. Niemals hätten wir bei so einem Unternehmen wie real mit so einer Unprofessionalität gerechnet.

Ich verbitte mir eine Antwort von Ihnen, dass Sie diese Angelegenheit dem Hersteller mitteilen und auf Antwort warten. Das musste ich mir oft genug anhören. Sie sind mein Ansprechpartner, bei Ihnen habe ich das Fahrrad gekauft. Regeln Sie das bitte schleunigst. Wir erwarten eine Zusage, dass wir unser Geld zurück erhalten bis spätestens Dienstag, den 14.08.2018. Ansonsten werden wir weitere rechtliche Schritte einschalten.

Zeitgleich mit dieser E-Mail erhalten Sie sie per Fax und per Einschreiben geht es auch heute raus.

Ebenfalls erscheint diese Beschwerde in Ihrem öffentlichen Portal „Reclam“.

Eine Anfrage bei Stern TV hat ergeben, dass sie sich brennend für diese Geschichte interessieren. Auch das ziehen wir in Erwägung.

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Meine Forderung an real,- SB-Warenhaus GmbH: Erstattung und Schadenersatz.


Firma hat geantwortet nach 20 Tage nach 20 Tage
28.08.2018 | 10:29
Firmen-Antwort von: real,- SB-Warenhaus GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Biener,

wir bedauern es sehr, dass Ihre Bestellung nicht zu Ihrer vollsten Zufriedenheit ausgeführt werden konnte.

Im vorliegenden Fall hatten wir Ihnen eine Nachricht zukommen lassen.

Bitte zögern Sie auch in Zukunft nicht, uns bei Anregungen, Fragen oder Kritik unter unserer kostenlosen Kundenhotline 0800 / 33 00 556 zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr real. de-Team

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