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435 Views | 14.08.2018 | 12:58 Uhr
geschrieben von Hildegard Iker
Bestell-/Kundennummer: 002450258
Deurag kündigt mit Schreiben vom 25.07.2018 einen seit 2014 schadenfrei bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertrag zum Ablauf 12.12.2018 mit der Begründung, den bestehenden Tarif aus wirtschaftlichen Gründen nicht fortführen zu können. Ein Alternativ-angebot wird nicht abgegeben.
Der Wechsel zu einer anderen Gesellschaft scheitert bisher daran, dass dort die Vorlage eines sogenannten Schadenspiegels des Vorversicherers gefordert wird, der bisher trotz mehrmaliger Anforderung bei der Deurag nicht ausgestellt wurde.
Meine Forderung an DEURAG:
Unverzügliche Übersendung eines Schadenspiegels, ersatzweise Rücknahme der Kündigung seitens Deurag.
Firmen-Antwort ausstehend seit
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auch wenn es sehr selten ist, dass eine Versicherung von sich aus kündigt, wenn kein Schadesfall vorliegt, ist es laut https://www.deutsche-rechtsschutzversicherung.de/vertragsrecht/ zulässig. Der Versicherer hat die gleichen Rechte im Bereich der Kündigung, wie der Vertragsnehmer.