Durch DEURAG gelöste Beschwerde. | 435 Views | 14.08.2018 | 12:58 Uhr
geschrieben von Hildegard Iker

DEURAG (Wiesbaden)

Grundlose Kündigung Rechtsschutzversicherung seitens Deurag

Bestell-/Kundennummer: 002450258

Deurag kündigt mit Schreiben vom 25.07.2018 einen seit 2014 schadenfrei bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertrag zum Ablauf 12.12.2018 mit der Begründung, den bestehenden Tarif aus wirtschaftlichen Gründen nicht fortführen zu können. Ein Alternativ-angebot wird nicht abgegeben.

Der Wechsel zu einer anderen Gesellschaft scheitert bisher daran, dass dort die Vorlage eines sogenannten Schadenspiegels des Vorversicherers gefordert wird, der bisher trotz mehrmaliger Anforderung bei der Deurag nicht ausgestellt wurde.

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Meine Forderung an DEURAG: Unverzügliche Übersendung eines Schadenspiegels, ersatzweise Rücknahme der Kündigung seitens Deurag.


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Kommentare und Trackbacks (5)


14.08.2018 | 19:21
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Schadenspiegel werden nur angefordert, wenn die Vesicherung und nicht sie selbst kündigen. Mein Tipp: Bitten sie die Versicherung um Rücknahme der Kündigung und versprechen sie, selbst zu kündigen. Sie können dann wahrheitsgemäß bei der neuen Versicherung angeben, dass sie selbst den Vertrag gekündigt haben und sollten keine Probleme haben, eine neue Versicherung zu finden.

15.08.2018 | 11:43
von Hildegard Iker
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

22.10.2018 | 15:20
von Hildegard Iker gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach mehreren Anläufen seitens der Versicherung gelöst.


03.12.2019 | 09:01
von Anja Lange | Regelverstoß melden
Eine Grundlose Kündigung ist schwer nachvollziehbar.

03.12.2019 | 09:08
von Ronny Sasser | Regelverstoß melden
Hallo,

auch wenn es sehr selten ist, dass eine Versicherung von sich aus kündigt, wenn kein Schadesfall vorliegt, ist es laut https://www.deutsche-rechtsschutzversicherung.de/vertragsrecht/ zulässig. Der Versicherer hat die gleichen Rechte im Bereich der Kündigung, wie der Vertragsnehmer.



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