Durch Deutsche Post gelöste Beschwerde. | 394 Views | 18.08.2018 | 21:28 Uhr
geschrieben von Cornelia Rademacher

Deutsche Post AG (Bonn)

Einschreiben mit Rückschein

Bestell-/Kundennummer: Sendungsnr.:RR785668928DE

Einschreiben mit Rückschein - Rückschein kam nicht an - keine Reaktion der Deutschen Post AG.

Am 23.07.2018 um 13:11 Uhr habe ich in der Poststelle ein Einschreibebrief mit Rückschein aufgegeben. Über die Nachverfolgung im Internet ist mir bekannt, dass der Brief am 24.07.2013 ausgeliefert wurde. Den Rückschein habe ich bis heute nicht erhalten. Ich habe vor einer Woche eine Beschwerde direkt an die Deutsche Post AG geschickt, mit der Bitte, mir den Rückschein zuzusenden. Leider habe ich bis heute noch keine Reaktion erfahren.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Meine Forderung: Ich verlange eine Reaktion und möchte den Rückschein umgehend zugestellt bekommen, da ich diesen dringend als Nachweis benötige.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


19.08.2018 | 08:57
von Fred S. | Regelverstoß melden
Den Rückschein können sie im Internet aufrufen und ausdrucken.

19.08.2018 | 13:11
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Die Post beteiligt sich nicht an Reclabox. Sie werden hier keinen Antwort erhalten.

Die Nachverfolgen im Internet zeigt ihnen ja die erfolgreiche Zustellung. Dies ist vollkommen ausreichend, um den Zugang des Briefes nachzuweisen. Ein Rückschein ist - neben zusätzlicher Einnahmen für die Post - ur eine psychologische Unterstützung.

20.08.2018 | 20:06
von Cornelia Rademacher | Regelverstoß melden
Habe die Bestätigung des Einganges hochgeladen und ausgedruckt. Daher war mir der Eingang bekannt. Trotzdem scheint das Original mal wieder verloren gegangen zu sein.
Zwischenzeitig hat sich die Post mit einem Schreiben gemeldet und sich entschuldigt.

20.08.2018 | 20:06
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


27.08.2018 | 19:43
von Cornelia Rademacher gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe ein Entschuldigungsschreiben bzgl. des verlorengegangenen Rückscheins von der DP erhalten sowie eine Reproduktion des Auslieferungsbeleges.




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