Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 183 Views | 22.08.2018 | 16:10 Uhr
geschrieben von Max Von Bohlen

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

DSL Cashback - Widersprüchliche Aussagen von Check24 & Vodafone

Bestell-/Kundennummer: 8677154

Irreführende Aussagen der Unternehmen zur Cashbackforderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

von Ihnen wurde mir heute zur Check24 Auftragsnummer 8677154 (DSL Vodafoneanschluss, der seit dem 14.08.2018 aktiv ist) mitgeteilt, dass eine Bestätigung des Anschlusses durch Vodafone noch aussteht. Ich habe sodann eine Bestätigung aus dem Kundenportal an Check24 weitergesandt. Meine Vodafone Kundennummer lautet 001944304532.

Daraufhin erhielt ich die Antwort, dass Vodafone selbst diese Bestätigung vornehmen muss, damit Check24 als "Vermittlungspartner" (Voraussetzung fürs Cashback) anerkannt wird. Ich bat daher Vodafone diese Bestätigung an Check24 wieterzugeben. Vodafone teilte mir jedoch mit, dass ich das Cashback direkt erhalte, wenn ich die erste Monatsrechnung und eine Bestätigung (z. B. Wilkommensschreiben) an Check24 sende. Dies ist jedoch wie beschrieben bereits im Vorfeld geschehen.

Welche Aussagen stimmen nun? Wer bestätgt wem was genau? Welches Unternehmen hat den aktiven Part die Bestätigung anzufragen?

Ich bitte Check24 sich diesem Vorgang anzunehmen und die Bestätigung von Vodafone zeitnah einzuholen und das Casbhack (sowie meinen genutzten 50€ Gutschein separat) auszuzahlen! Ich habe hier leider schon Negativbeispiele lesen können, sodass ich um eine zeitnahe Bearbeitung bitte. Vielen Dank.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: 140€ Cashback sowie 50€ Gutscheinzahlung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.08.2018 | 16:10
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr Feedback zu Ihrer DSL-Bestellung über CHECK24.

Wir können Ihren Unmut bezüglich der widersprüchlichen Aussagen zum Ablauf des Cashbacks sehr gut nachvollziehen.

Für die Auszahlung des Cashbacks ist neben der Einreichung Ihrer monatlichen Rechnung, entgegen der Aussage von Vodafone, ebenfalls eine Rückbestätigung des Anbieters erforderlich. Hierbei handelt es sich um einen automatisierten Prozess, welcher durch unsere Händlerbetreuung bearbeitet wird.

Auf unsere Anfrage beim Anbieter wurde uns Ihr Auftrag heute rückbestätigt. Sie erhalten daher den Cashback innerhalb weniger Tage ausgezahlt. Der Gutschein in Höhe von 50,00 Euro wird innerhalb von zwei Wochen mit einer separaten Überweisung erstattet.

Der Vorgang wurde Ihnen ebenfalls per E-Mail bestätigt. Sollten Sie noch weitere Rückfragen haben, können Sie uns gerne auf unsere Nachricht antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


22.08.2018 | 16:12
von Max Von Bohlen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr zufriedenstellend gelöst.


29.08.2018 | 13:20
von Max Von Bohlen | Regelverstoß melden
Cashback wurde direkt ausbezahlt - Gutschein (50€) steht noch aus



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