Bosch Thermotechnik GmbH (Wetzlar)
Lochfrass im Geschirrspüler
Bestell-/Kundennummer: XA 160065
Am 22.03.2018 wurde in unserer Ferienwohnung der Bosch Geschirrspüler SPV 66 TX 01 E montiert. Ende Juli trat der Fehler E15 auf. Dieser wurde von dem Bosch Service am 02.08.2018 angeblich instand gesetzt. Dem war leider nicht so. Die Maschine war immer noch defekt.
Dies zeigt mir, dass die Maschine nach der Instandsetzung nicht getestet wurde. Am 20.08.2018 erfolgte ein weiterer Serviceeinsatz der Fa Bosch mit nachstehenden Ergebnis.
Lochfrass im Bodenblech.
Es wird behauptet, dass Regeneriersalz eingesetzt und nicht gespült wurde. Dem widerspreche ich aus folgenden Gründen: -Wir haben immer nur all in one Tabs benutzt. - Salz kam niemals zum Einsatz. - Die Maschine war circa alle 3 Tage im Einsatz, so dass dort immer eine regelmäßige Spülung stattfand.
Eine Maschine, die gerade mal 4 Monate im Einsatz war und 800 Euro gekostet hat, soll irreparabel sein und wir sollen die Kosten für den Einsatz tragen und 500 Euro für den Austausch einer neuen Maschine zahlen.
Ich bin völlig fassungslos.
schauen Sie mal hier:
https://www.verbraucher zentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/gewaehrleistung-des-haendlers-5057
Grundsätzlich hat jeder Verbraucher das Recht, eine gekaufte Ware fehlerfrei ausgehändigt zu bekommen. Die Gewährleistung ("Sachmängelhaftung") ist ein gesetzlich geregelter Anspruch des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer, wenn eine fehlerhafte Ware ausgeliefert wird.
Dabei gilt:
Der Verbraucher kann bei Mängeln an der Ware zunächst nur eine Ersatzlieferung verlangen oder eine Reparatur, wobei der Verkäufer in beiden Fällen SÄMTLICHE Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien tragen muss.
Den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten kann der Kunde in der Regel erst, wenn die Reparatur zweimal scheitert oder die Ersatzlieferung fehlschlägt.
Innerhalb des ersten halben Jahres nach Kauf oder Übergabe der Ware wird gesetzlich vermutet, dass ein aufgetretener Mangel schon beim Kauf VORHANDEN war. Der Käufer braucht dann NICHT den Beweis zu erbringen, dass beispielsweise der Geschirrspüler zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mit einem Mangel behaftet oder in der Funktion beeinträchtigt war.
Der Käufer muss also innerhalb dieser Zeit lediglich beweisen, dass dem Kaufgegenstand tatsächlich ein Mangel anhaftet. Ist die Ursache hierfür unklar, weil es auch möglich ist, dass der Mangel durch einen Fehlgebrauch des Käufers entstanden sein könnte, kommt dem Käufer eine neuere Entscheidung des BGH zugute, mit der der BGH einem vorhergehenden Urteil des EuGH gefolgt ist:
Den Beweis für den Grund des Mangels oder den Umstand, dass er dem Verkäufer zuzurechnen ist, muss der Käufer nicht erbringen. Vielmehr muss der Verkäufer die gesetzliche Vermutung widerlegen, dass der Gegenstand bereits bei Kauf bzw. Übergabe mangelhaft war. Der Verkäufer hat also NACHZUWEISEN, dass ein Sachmangel seinen Ursprung in einem Handeln oder Unterlassen zu einem späteren Zeitpunkt hat.
Vielleicht sollten Sie überlegen von Kaufvertrag zurücktreten und Ihr geld zurück verlangen.
Also ich halte diese Fehlerdiagnose von Bosch zumindest für extrem hinterfragungswürdig. Ja, auch Edelstahl kann rosten; es ist kein Edelmetall. Aber in dieser Intensität in der kurzen Zeit? Das bezweifle ich doch stark.
Sie als Verbraucher können dazu wenig sagen, das ist mir klar. Das war auch eher an Bosch gerichtet.
Wie mein Vorredner schon schrieb: Bosch ist in der Beweispflicht. Lassen sie also nicht locker.
Alles Super. Möchte mich sehr bei Saturn bedanken. Sehr freundlich, kulant
und toller Service. Immer wieder gerne werde ich bei Saturn einkaufen.
Was Bosch betrifft.
Nie mehr kommt eine Maschine von Bosch in mein Haus.
Das war der Testsieger den ich gekauft habe. Möchte mal wissen was die getestet haben. Was ein Schrott und dann noch behaupten der Kunde hat einen Bedienerfehler gemacht wenn die Maschine nach 3 Monaten irreparabel ist.