Durch Jochen Schweizer endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 319 Views | 06.09.2018 | 20:03 Uhr
geschrieben von Ulli Lippert

Jochen Schweizer GmbH (München)

Gutschein verfallen, doch es gar kein Datum auf dem Gutschein!

Beim Versuch meine Gutscheine einzulösen, kam die Nachricht, dass die Gutscheine abgelaufen seien. Auf telefonische Nachfrage erhielt ich von Herrn L. die Auskunft, dass dieser Gutschein verfallen wäre, nicht verlängert werden könne und auf seine Rücksprache hin hieß es: da könne man nichts machen. Das Geld ist also weg, einkassiert, ohne dass irgendeine Gegenleistung erbracht wurde.

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Die erste Firma in meinem Leben, die das so handhabt.
Unglaublich! Scheint das Geschäftsmodell zu sein.

Wenn genügend Leute zu spät dran sind, dann rollt der Rubel ja ganz gewaltig.

Da kann er ja mal stolz auf seine Firma sein, der Herr S. Eine tolle Lebensleistung!

Nur blöd, dass überhaupt kein Datum auf dem Gutschein steht - weder wann er ausgestellt wurde noch wie lange er gültig ist. Wie kann ich dann wissen, wie lange der Gutschein gültig ist?

Das lass ich doch mal meinen Anwalt prüfen, ob das rechtens ist! Kundenfreundlich ist es jedenfalls nicht.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Kaufpreis anrechnen, ggf. aufzahlen ist ok, da der heutige Preis höher sein kann, als beim Kauf


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.09.2018 | 11:20
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag Herr Lippert,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Schade, dass Ihr Gutschein nicht innerhalb der Gutscheingültigkeit eingelöst wurde und daher verfallen ist. Ihre Enttäuschung diesbezüglich können wir nachvollziehen. Innerhalb der Gutscheingültigkeit bieten wir Serviceleistungen in Form von Verlängerung o. ä. an, damit unsere Kunden weiterhin die Möglichkeit haben das Erlebnis anzutreten. Dies ist nach Ablauf der Verjährungsfrist leider nicht mehr möglich.

Wir bedauern sehr, dass wir Ihnen daher keine anderweitige Information geben können.

Freundliche Grüße

Hannah aus dem Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


13.09.2018 | 14:22
von Ulli Lippert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.10.2018 | 19:06
von Ulli Lippert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Geantwortet, aber nichts gelöst!


25.10.2018 | 22:41
von Ulli Lippert endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Diese Firma wird unsere Beschwerde nicht lösen, denn sie möchte die Beschwerde gar nicht lösen, ist diese Vorgehensweise doch ihr Geschäftsmodell!




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