Jochen Schweizer GmbH (München)
Gutschein verfallen, doch es gar kein Datum auf dem Gutschein!
Beim Versuch meine Gutscheine einzulösen, kam die Nachricht, dass die Gutscheine abgelaufen seien. Auf telefonische Nachfrage erhielt ich von Herrn L. die Auskunft, dass dieser Gutschein verfallen wäre, nicht verlängert werden könne und auf seine Rücksprache hin hieß es: da könne man nichts machen. Das Geld ist also weg, einkassiert, ohne dass irgendeine Gegenleistung erbracht wurde.
Die erste Firma in meinem Leben, die das so handhabt.
Unglaublich! Scheint das Geschäftsmodell zu sein.
Wenn genügend Leute zu spät dran sind, dann rollt der Rubel ja ganz gewaltig.
Da kann er ja mal stolz auf seine Firma sein, der Herr S. Eine tolle Lebensleistung!
Nur blöd, dass überhaupt kein Datum auf dem Gutschein steht - weder wann er ausgestellt wurde noch wie lange er gültig ist. Wie kann ich dann wissen, wie lange der Gutschein gültig ist?
Das lass ich doch mal meinen Anwalt prüfen, ob das rechtens ist! Kundenfreundlich ist es jedenfalls nicht.
10.09.2018 | 11:20
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement
Guten Tag Herr Lippert,
vielen Dank für Ihr Feedback.
Schade, dass Ihr Gutschein nicht innerhalb der Gutscheingültigkeit eingelöst wurde und daher verfallen ist. Ihre Enttäuschung diesbezüglich können wir nachvollziehen. Innerhalb der Gutscheingültigkeit bieten wir Serviceleistungen in Form von Verlängerung o. ä. an, damit unsere Kunden weiterhin die Möglichkeit haben das Erlebnis anzutreten. Dies ist nach Ablauf der Verjährungsfrist leider nicht mehr möglich.
Wir bedauern sehr, dass wir Ihnen daher keine anderweitige Information geben können.
Freundliche Grüße
Hannah aus dem Jochen Schweizer Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst