BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Endabrechnung nach Kündigung seit 01.07.2018 nicht erstellt!
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 583348
Die gesetzliche Frist zur Erstellung der Abrechnung ist beinahe doppelt überschritten!
Ich habe den Stromanbieter zum 01.07.2018 gewechselt und den Vertrag mit Ihrem Unternehmen fristgerecht gekündigt.
Am 01.07.2018 habe ich Ihnen den Zählerstand mitgeteilt, der Stand wurde am 11.07.2018 bei Ihnen im System eingetragen. Ich habe seit dem 11.08. insgesamt 4 Mal angerufen und nach der Abrechnung gefragt, letztmalig vor 3 Stunden. Seit insgesamt 11(!) Wochen warte ich nun auf die Erstellung meiner Endabrechnung, Ihr Mitarbeiter sagte mir eben, dass " es nun noch 2 Wochen dauern kann ", bis die Abrechnung bei mir ist. Das kann und werde ich nicht akzeptieren.
Nach geltendem Recht haben Sie 6 Wochen Zeit, die Abrechnung zu erstellen. Diese Frist ist vor 5 Wochen bereits abgelaufen. Muss ich jetzt zum Anwalt und Ihr Unternehmen abmahnen?
Freundliche Grüße
Marc Trepper
14.09.2018 | 09:03
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
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