Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 127 Views | 14.09.2018 | 13:41 Uhr
geschrieben von Moris Marzia

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

CHECK24 verweigert Barprämienauszahlung 1&1 DSL

Bestell-/Kundennummer: 10085988

Mit Speck fängt man Mäuse

Ich habe im Februar über CHECK24 einen 1&1-DSL-Vertrag abgeschlossen. Dafür wurde mir schriftlich eine Prämie in bar i. H. v. 50,00 Euro zugesichert. Dies war der einzige Grund, warum ich den Vertrag überhaupt über dieses Portal abgeschlossen hatte.

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Im April nach Zustandekommen des Vertrages habe ich höflich nachgefragt, wo denn meine Barüberweisung bleibt. Worauf man mich vertröstet hatte, dass sich die Auszahlung auf mein Konto etwas verzögern könnte und es wurde um Verständnis gebeten.

Nachdem ich über einem halben Jahr keinen Zahlungseingang feststellen konnte, angeblich könne das bis zu einem halben Jahr dauern, hatte ich September noch einmal nachgefragt, wo denn das Problem liege. Daraufhin teilte man mir mit, dass meine Prämie an jemanden anders ausgezahlt wurde und ich, sozusagen, Pech hätte. An wen auch immer, wenn nicht an mich, wurde denn meine Prämie ausgezahlt!

Auf meine fassungslose und überaus verärgerte Beschwerde-E-Mail inklusive umgehender Zahlungsaufforderung reagierte man bisher mit großem Schweigen.

Dieses Verhalten ist für mich vollkommen inakzeptabel und dafür habe ich Null Verständnis!

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: 50,00 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.09.2018 | 13:41
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr Feedback zu Ihrer 1&1 Bestellung über CHECK24.

Selbstverständlich können wir Ihren Unmut über den nicht
ausgezahlten Gutschein sehr gut nachvollziehen.

In Ihrem Fall wurde der Gutschein nicht für Sie, sondern eine dritte
Person erstellt. Da der Nutzer den Gutschein selbst verwendet hat,
wurde dieser bereits erstattet.

Am 10.09.2018 und 13.09.2018 haben wir Ihre Anfragen bezüglich
des Sachverhalts per E-Mail beantwortet.

Da uns die Zufriedenheit unserer Kunden sehr wichtig ist, kommen wir
Ihnen mit einem Kulanz-Gutschein in Höhe von 50,00 Euro entgegen.
Dieser wird innerhalb von zwei Wochen für Ihren Auftrag ausgezahlt.

Der Vorgang wurde Ihnen zusätzlich per E-Mail bestätigt. Sollten
Sie noch Fragen haben, können Sie gerne auf unsere Nachricht
antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


20.09.2018 | 17:44
von Moris Marzia gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beim besten Willen kann ich mich nicht erinnern, für meinen Telefonanbieterwechsel je einen Gutschein verwendet zu haben und schon gar nicht einen, der nicht auf meinen Namen ausgestellt war.
Vielmehr hätte ich erwartet, dass die Bargeldprämie - wie bei meinem Stromanbieterwechsel auch - ohne mein Dazutun direkt auf meinem Konto landet.
Fakt ist, dass ein Check24-Mitarbeiter den Antrag manuell nachgearbeitet hat; ich will hier niemanden beschuldigen, aber wohlmöglich ist die Ursache hier zu finden und vielleicht könnte es daher sein, dass dabei ein unglücklicher Fehler passiert ist.
Wie dem auch sei, begrüsse ich die vorgeschlagene Kulanzabwicklung. Für mich ist die Angelegenheit hiermit erledigt.




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