ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG (Köln)
Ablehnung der Kostenübernahme nach Deckungszusage
Nach Deckungszusage der ROLAND RSV an meinen Anwalt, stritt ich mich mit dem Dentaldepot Bauer, bei der ich einen Maklervertrag unterschrieben hatte, vor dem Amtsgericht. Ich war und bin der Meinung, dass die Leistungen der Vermittlung ungenügend waren. Vor Gericht wurde ein Vergleich geschlossen.
Die RSV war der Meinung, sie sei nicht erstattungspflichtig, da die Rechnungsstellung des Maklers erst nach Praxisaufgabe und Kündigung der RSV erfolgt sei. Der Maklervertrag wurde jedoch schon eineinhalb Jahre vor Praxisaufgabe geschlossen. Dies teilte mein Anwalt auch in aller Ausführlichkeit mit. Trotzdem wurde weiterhin (insgesamt 3-mal) mit derselben Begründung und mit dem Verweis auf eine BGH Entscheidung (?), die Erstattung der Kosten abgewiesen. Schließlich, nach Klageandrohung, kam ohne weitere Begründung dann doch die Zusage.
Nur durch unsere Hartnäckigkeit hatten wir meinen Anspruch durchgesetzt. Ich fühle mich aber trotzdem abgebügelt und hatte Ärger durch die Unverfrorenheit der ROLAND-RSV, der ich seit mehr als 30 Jahren Beiträge zahle.
Ich vermute stark, dass das Methode hat. Da passt auch ins Bild, dass die Unterschrift des Sachbearbeiters unleserlich ist und dass ich bei der „Durch“wahl erst mal in der Warteschleife landete. Der angebotene Rückruf erfolgte dann schnell, doch landete ich wieder in einer anderen Warteschleife, um dann endlich bei einer Dame der Hotline zu landen, die mir nicht wirklich weiterhelfen konnte, außer, dass sie mich an den Sachbearbeiter verwies, dessen Name ich noch immer nicht erfahren habe. Auf dessen Rückruf warte ich immer noch. Dieser Sachbearbeiter hat wohl keine Zeit für mich, da er ja seine Ablehnungsquote erfüllen muss!
Was lernen wir daraus? ROLAND RSV kann ich nicht empfehlen!
28.09.2018 | 10:42
Abteilung: Marketing und Kommunikation
Guten Tag,
wir bedauern, dass Sie scheinbar eine schlechte Erfahrung mit uns gemacht haben. Allerdings können wir den Ablauf so nicht wirklich nachvollziehen. Sie haben eine Deckungszusage erhalten und dennoch wurde später abgelehnt? Wir würden gerne prüfen, ob und was hier falsch gelaufen ist und sorgen auch gerne dafür, dass Sie zurückgerufen werden. Bitte schicken Sie uns einfach Ihre Versicherungssscheinnummer an socialmediaroland24.de.
Auf jeden Fall aber können wir Ihnen versichern, dass es keinerlei derartige "Methode" gibt. Und dass die Unterschrift nicht lesbar ist, liegt sicher eher an der Schrift des Kollegen; ).
Freundliche Grüße vom ROLAND Online-Team
BGH AZ. IV ZR 23/12 und BGH AZ. ZR 14/14.
Beide Urteile habe ich als Laie überflogen und versucht, daraus Vergleiche zu meinem Fall zu finden, was mir nicht gelungen ist. Nun bin ich kein Jurist und mir gehen die rechtlichen Feinheiten ab. Jedoch empfinde ich als Laie diese Urteile zu meinem Fall nicht passend und glaube, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung darüber völlig offen ist.
Jedenfalls empfinde ich das Verhalten der RSV nach wie vor wenig kundenorientiert, daran ändert auch der Verweis auf BGH Urteile nichts. DAs Risiko wird erstmals auf den Kunden und juristischen Laien abgeladen, soll er doch sehen, wie er damit klarkommt. Aber genau für einen solchen Fall - hätte ich gedacht - gibt es ja die
RECHTS-SCHUTZ-VERSICHERUNG!
Übrigens: gegen die RSV gibt es keine Deckung!
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst