BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Jahresabrechnung, Neukundenbonus 15%, Abschlagszahlungen
Bestell-/Kundennummer: 743488
3 Wochen nach Jahresabschlussrechnung kein Guthaben ausgezahlt bekommen, Neukundenbonus von 15% nicht berechnet, Abschlagszahlungen sollen trotz fast 400,00 Euro Guthaben weiterhin bei 94,00 Euro bleiben
Die erste Jahresabrechnung der BEV wurde pünktlich nach einem Jahr erstellt und ergab ein Guthaben aus Abschlagszahlungen von fast 400,00 Euro. Leider wurde der Neukundenbonus von 15% auf die Jahresverbrauchssumme "vergessen".
Die Abrechnung datiert vom 3.09.2018 und bis heute (24.09.2018) ist auf meinem Konto kein Geldeingang der BEV zu verzeichnen.
Am 19.09. habe ich das erste Mal angerufen und mir wurde gesagt, dass das Geld nun angewiesen würde. Heute habe ich erneut angerufen und mir wurde gesagt, dass die Überweisung weitere 14 Tage dauern könne, weil man Massenüberweisungen mache.
Guthaben aus Energierechnungen sind aber unverzüglich zu erstatten, d. h. spätestens 14 Tage nach ergangener Jahresrechnung (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16.12.2014, Az: I-20 U 136/14).
Die monatlichen Abschläge sollten lt. Abrechnung weiterhin auf dem Vorjahresniveau bleiben. Gemäß §41 Abs. (2) EnWG müssen die Abschläge aber anhand des Vorjahresverbrauchs / 12 berechnet werden. Auf meine Bitte hin, die künftigen monatlichen Abschlagszahlungen herabzusetzen, wurde mir geantwortet, das ginge erst ab dem Monat November. Dies ist so nicht rechtmäßig!
Meine Forderung nun an Sie:
Unverzügliche Erstattung des Guthabens + Neukundenbonus auf mein Ihnen bekanntes Konto, spätestens jedoch bis zum 01.10.2018 und sofortige Anpassung der Abschlagszahlungen an den Vorjahresverbrauch/12 pro Monat!
27.09.2018 | 08:02
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrte Kundin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Ob es nun einen angepassten Abschlag geben wird, wird dann die Abbuchung im nächsten Monat zeigen.
Ich erwarte nach wie vor Anpassung des Abschlags an den Vorjahresverbrauch und Rückerstattung des zuviel abgebuchten Geldes!
Sollte das nach wie vor nicht funktionieren, werde ich rechtliche Schritte einleiten!