Durch Jochen Schweizer endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 390 Views | 27.09.2018 | 12:48 Uhr
geschrieben von Clcs

Jochen Schweizer GmbH (München)

Jochen Schweizer Gutschein angeblich verfallen, 99,00 Euro futsch

Ich habe einen 99,00 Euro Städteurlaub Gutschein erworben. Laut Telefon-Hotline von Jochen Schweizer war dieser noch bis Ende 2018 gültig. Nun wollte ich buchen und angeblich ist der Gutschein seit dem 31.12.2016 abgelaufen.

SCHLAGWORTE

Auf Anfrage werde ich mit fadenscheinigen Argumenten abgewimmelt. Ich finde es eine absolute Frechheit, dass für eine nicht erbrachte Leistung Geld eingestrichen wird und sich das Unternehmen erst totstellt und man nach Wochen so eine schriftliche Antwort bekommt. Scheint so, wie ich das hier sehe, Methode zu sein.

"Danke für Ihre Anfrage.

Gern habe ich Ihren Gutschein geprüft. Leider ist dieser bereits am 31.12.2016 abgelaufen.

Schade, dass Ihr Erlebnis nicht innerhalb der Gültigkeit des Gutscheins wahrgenommen wurde.

Die Gültigkeit von Jochen Schweizer Gutscheinen endet gemäß der gesetzlichen Verjährungsfrist am letzten Tag (31.12.) des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr des Kaufes.

Beispiele:
Gutscheinkauf am 15.03.2009 -> Ablauf der Gültigkeit am 31.12.2012
Gutscheinkauf am 28.09.2012 -> Ablauf der Gültigkeit am 31.12.2015

Nach Ablauf dieser Frist ist keine Verlängerung des Gutscheins mehr möglich.

Wir bedauern, dass wir Ihnen keine positivere Nachricht geben können.

Viele Grüße aus München"

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Verlängerung Austausch oder Erstattung des Gutscheins


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.09.2018 | 17:57
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag aus München,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Die Gültigkeit von allen Jochen Schweizer Gutscheinen endet gemäß § 195 BGB am letzten Tag (31.12.) des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr des Kaufes.

Sehr gerne würden wir Ihr Anliegen erneut prüfen und Ihnen eine abschließende Rückmeldung geben. Bitte senden Sie uns eine E-Mail an reclabox spider monkey jochen-schweizer.de mit Ihrem betreffenden Gutscheincode.

Wir freuen uns, auf Ihre Nachricht!

Freundliche Grüße

Hannah vom Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


01.10.2018 | 18:47
von Clcs noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.10.2018 | 20:39
von Clcs noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.10.2018 | 20:51
von Clcs endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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