Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 279 Views | 30.09.2018 | 09:14 Uhr
geschrieben von Roland T.

Immergrün Energie (Köln)

Versteckte Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 27303O1281

Im Zuge der Überprüfung der Rechnungen für das Finanzamt bin ich auf der Verbrauchsabrechnung RES00830600 vom 09.11.2017 im Kleingedruckten auf Seite 4 im Kapitel "Weitere Informationen nach §§40, 41 EnWG" darauf gestoßen, dass der Bruttoarbeitspreis für die kWh sich um 35,14% von 23,31 Cent/kWh auf 31,5 Cent/kWh erhöht hat.

SCHLAGWORTE

Ich weise darauf hin, dass ich niemals eine Benachrichtigung über eine Preiserhöhung von Immergrün Energie erhalten habe, weder per E-Mail noch per Post, so dass ich darauf hätte reagieren können.

Es war für mich zu keinen Zeitpunkt ersichtlich, dass sich der Bruttoarbeitspreis erhöht hat.
Die erwähnte Verbrauchsabrechnung basierte noch auf dem alten Bruttoarbeitspreis, so dass ich nicht hätte erahnen können, dass bereits zu dem Zeitpunkt der Verbrauchsabrechnung sich der Bruttoarbeitspreis um 35,14% erhöht hat.

Aufgrund dieser Tatsache habe ich diese Woche durch Recherche im Internet erfahren, dass es ein Kundenportal gibt. Den Link dorthin findet man in kleiner weißer Schrift, "Kundenbereich" genannt, am untersten Ende der Immergrün Energie Homepage, verdeckt hinter einer Cookies Meldung.
Erst nach Registrieren und Anmelden im Kundenportal bin ich auf den Hinweis der Preiserhöhung gestoßen.

Das Vorgehen der Mitteilung dieser Preiserhöhung entspricht in keinster Weise dem §41 Abs. 3 EnWG, in dem beschrieben steht, dass Versorger Preiserhöhungen auf „transparente und verständliche Weise“ den Verbrauchern mitteilen müssen.

In diesem Fall handelt es sich um eine versteckte Preiserhöhung und beabsichtigte Täuschung des Kunden.

Zum 11.10.2018 würde sich der Vertrag verlängern, deshalb erwarte ich von Immergrün Energie (365 AG), dass mir ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird, mit Kündigung zum 10.10.2018.

Zudem sei erwähnt, dass ich bereits unwissentlich eine Vertragsperiode lang den überhöhten Bruttoarbeitspreis bezahlt habe.

Ich gehe davon aus, dass sich das Problem vernünftig lösen lässt, behalte mir aber rechtliche Schritte vor.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Sonderkündigungsrecht


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.10.2018 | 08:51
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (2)


11.10.2018 | 19:14
von Roland T. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eine Verbraucherbeauftragte hat mich wie angekündigt kurzfristig am 05.10. um 18:04 Uhr mit mir in Verbindung gesetzt, und den Austritt aus dem Vertrag zum Ablauf des 31.10.2018 mit mir vereinbart.
Ich solle mich zudem sofort mit dem neuen Stromanbieter in Verbindung setzen, damit der Wechsel bis dahin rechtzeitig durchgeführt werden kann, was ich auch gemacht habe.

Allerdings hat mein neuer Stromanbieter mir nun mitgeteilt, dass eine Kündigung erst zum 10.10.2019 nach Rücksprache mit der 365AG / immergrün Energie erfolgen kann.

Ich bitte immergrün Energie deshalb, wie mit mir vereinbart, den Kündigungstermin auf den 31.10.2018 im System zu hinterlegen, damit der neue Stromanbieter den Wechsel zum 31.10.2018 durchführen kann.


19.10.2018 | 23:44
von Roland T. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Kündigungsterm wurde nun per E-Mail bestätigt.




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