Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 214 Views | 03.10.2018 | 10:11 Uhr
geschrieben von Artur Eckert

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Endabrechnung und Guthabenauszahlung

Bestell-/Kundennummer: 773715

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

zum 13.08.2018 endete mein Belieferungsvertrag mit der BEV. Bis heute habe ich meine Endabrechnung nicht erhalten. Somit ist die gesetzliche Vorgabe, die Endabrechnung innerhalb von 6 Wochen zu erstellen (§ 40 Abs. 4 EnWG) deutlich überschritten.

Telefonische Rückfragen haben keinerlei Fortschritt gebracht. Der sogenannte "Kundendienst" sieht nur den Status in "In Bearbeitung". Des Weiteren wird mir gesagt, man könne mir sonst nicht weiterhelfen und das Telefonat "bringt nichts". Das letzte Gespräch wurde sogar auf unfreundliche Art und Weise durch den Kundendienstmitarbeiter beendet.

E-Mails werden ebenfalls ignoriert, denn ich habe auf meine beiden E-Mails vom 01.10.2018 keinerlei Antwort erhalten. Ebenso würde der Kundendienst diese nicht sehen.

Aus diesem Grund teile ich Ihnen hiermit auch auf diesem Weg (telefonisch und per Email bereits erfolgt) mit, dass die von mir gesetzte Frist für den Eingang einer korrekt erstellten Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG am 04.10.2018 abläuft.

Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus sofort nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.

Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen, sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.

Viele Grüße

Artur Eckert

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstellen der Endabrechnung und Auszahlung des Guthabens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.10.2018 | 10:11
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


29.10.2018 | 14:30
von Artur Eckert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Abrechnung ist in der Zwischenzeit bei mir eingetroffen. Jedoch warte ich nach wie vor auf die Auszahlung meines Guthabens. Laut Endabrechnung vom 09.10.2018 wurde es meinem Bankkonto gutgeschrieben. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Der Kundendienst am Telefon stellt keinerlei Hilfe da.




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