Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 239 Views | 06.10.2018 | 00:59 Uhr
geschrieben von Sarah Bounzou

voxenergie GmbH (Berlin)

Eiskalt ignoriert!

Bestell-/Kundennummer: 8790133878

Seit Monaten keine Bestätigung über Kündigung und Widerruf des Lastschriftverfahrens erhalten

Regelmäßig habe ich die Kündigung auf dem Postweg per Einschreiben sowie per Fax als auch per E-Mail versendet. Und? Bis jetzt keine Reaktion! Wenn ich diese nicht in den nächsten Tagen durch Veröffentlichung dieser Beschwerde erhalte, bleibt wohl nur noch der Gang zum Anwalt. Rechtsschutzversicherung sei Dank.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Bestätigung der Kündigung sowie von Widerruf des Lastschriftverfahrens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.10.2018 | 09:43
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Bounzou,

wir nehmen Bezug auf Ihre Onlinebeschwerde.

Gerne möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihre Kündigung erhalten haben. Sie erhalten in Kürze die angeforderte Kündigungsbestätigung.

Es ist richtig, dass Sie uns die Kündigung zugesandt habe, als Posteingang haben wir den 09.10.2018 datiert. Die Kündigung ist vom 05.10.2018.

Aufgrund interner Digitalisierungsprozesse kommt es derzeit zu Verzögerungen in unserem System. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Ihre Einzugsermächtigung haben wir entfernt. Es werden keine weiteren Beträge abgebucht. Hierzu erhalten Sie auch noch einmal eine offizielle Bestätigung.

Wir hoffen, dass wir Ihr Anliegen zu Ihrer vollsten Zufriedenheit klären konnten.

Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


06.10.2018 | 11:14
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Haben sie nur keine Kündigungsbestätigung erhalten oder hat der Anbieter auch den Vertrag zum Kündigungszeitpunkt nicht beendet?

Natürlich ist eine Kündigungsbestätigung bei seriösen Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Nun sind aber eben nicht alle Unternehmen seriös. Aber letztlich ist eine Kündigung eine sogenannte einseitige Willenserklärung, die keiner Bestätigung bedarf. Wichtig ist nur, ob der Vertrag denn auch letztlich beendet wurde.

16.10.2018 | 09:48
von Sarah Bounzou noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ja, es handelt sich zumindest um einen Teilerfolg: ich habe eine Kündigungsbestätigung für mein erneutes Kündigungsschreiben erhalten. Allerdings ist es schade, dass nicht schon zuvor auf meine Kündigung und Widerruf des Lastschriftverfahrens vom 24.04.2017 reagiert wurde. (Einschreibebescheinigung sowie Faxbestätigung darüber liegen mir immer noch vor.) Mir wird die Kündigung daher erst zum Juli 2019 bestätigt. Außerdem liegt mir immer noch keine Rechnung vor über einen Betrag von ca. 240,-, welche man Anfang des Monats versucht hat von meinem Konto abzubuchen. Zumindest elektronisch kann ich eine Rechnung erwarten, wofür der hohe Betrag sein soll. Stattdessen habe ich nun eine Mahnung erhalten mit der Androhung weiterer Kosten.


26.10.2018 | 17:23
von Sarah Bounzou gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

auf die Onlne-Beschwerde hin habe ich eine erneute Kündigungsbestätigung mit sofortiger Wirkung erhalten. Auch eine Rechnung war postalisch eingegangen. Zwar fehlt die Bestätigung über den Widerruf des Lastschriftverfahrens noch, allerdings bin ich im Kern jetzt erleichtert und zufrieden. Vielen Dank an reclabox.

Mit bestem Gruß
Sarah Bounzou




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