Durch porta Möbel gelöste Beschwerde. | 942 Views | 06.10.2018 | 01:25 Uhr
geschrieben von Abdelaziz Zelmat

porta Möbel GmbH & Co.KG (Porta Westfalica)

Boxspringbett mit wenige Füße geliefert

Bestell-/Kundennummer: 5542532

Wir haben Bett abgeholt und beim Aufbauen ist uns aufgefallen, dass es nur 6 Füße anstatt 12 Füße sind, also es fehlen noch 6 Füße. Mein Mann ist dahingefahren, um mit dem Verkäufer zu reden, weil am Telefon geht keiner drangeht. Der Verkäufer könnte keine Füße besorgen und wüsste auch nicht, wie lange es dauern würde, bis wir wieder welche bekommen. Er meinte zu meinem Mann, er sollte sich hinsetzen und warten, er würde sich drum kümmern. Mein Mann hat lange gewartet und wo er ihn gesucht hat, fand er ihn dabei, wo er andere Kunden am Bedienen war.

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Wo mein Mann drauf angesprochen hat, würde er sowas von unverschämt!

Verkäufer so was von unfreundlich!

Haben wir jetzt storniert, dann mal gucken, was jetzt noch auf uns kommt!

Fazit: porta ist nicht empfehlenswert!

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Meine Forderung an porta Möbel GmbH & Co.KG: Bett abholen und Finanzierung rückgängig machen


 
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Kommentare und Trackbacks (5)


06.10.2018 | 10:08
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Kurz zur Rechtslage: Das ist ein Fall der gesetzlichen Gewährleistung. Der Händler hat das Recht, den Fehler zu beheben. Allerdings ist ihm dafür lediglich eine angemessene Frist einzuräumen. Die ist zwar nicht genau definiert und hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Viele Wochen (wie dies bei Möbelhändlern in Deutschland ja leider von vielen Kunden gerne akzeptiert wird) darf es nicht dauern. Hier sollte eine kurze Nachfrist gesetzt werden. Danach treten sie vom Kaufvertrag zurück.

06.10.2018 | 10:16
von Mandy Laurent | Regelverstoß melden
Die geschilderte "Rechtslage" ist nicht ganz richtig. Wir gehen davon aus, dass der Kauf erst kürzlich stattfand. Dann hat der Kunde das Recht zu entscheiden, ob Nachbesserung oder mängelfreies Produkt. Lassen Sie sich ein neues Bett liefern.

06.10.2018 | 13:37
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Bei einem Kauf in 2018 ist das korrekt. Hier kann der Käufer dann frei wählen.

06.10.2018 | 13:48
von Mandy Laurent | Regelverstoß melden
Auch das ist nicht ganz richtig. Vor Ablauf von 6 Monaten nach Gefahrenübergang. Danach wirds etwas komplizierter.

27.10.2018 | 14:24
von Abdelaziz Zelmat gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bett würde abgeholt!
Trotzdem würde ich nie wieder dort Einkaufen!
Unverschämte Verkäufer!




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