voxenergie GmbH (Berlin)
Es geht weiter - Mahnungen seitens voxenergie
"Abschaltung der Stromversorgung" trotz der Tatsache: der Stromvertrag wurde im November 2017 erfolgreich gekündigt und seit Juni 2018 bin ich aus der Wohnung, für die der Stromvertrag abgeschlossen und später gekündigt wurde, ausgezogen
Der Stromvertrag mit der Fa. voxenergie wurde rechtzeitig gekündigt (am 29.11.2017). Die absurden Tricks der Firma voxenergie bezüglich das Thema „Auftrag / Tarifwechsel“ führten dazu, dass ich erst ein Jahr später (im August 2018) per E-Mail benachrichtigt wurde, dass die Wohnung, für die der Stromvertrag/-auftrag abgeschlossen, bzw. erteilt und rechtzeitig gekündigt wurde, aus der ich im Mai 2018 ausgezogen bin, ab dem 04.09.2018 mit dem Strom von voxenergie beliefert wird. Dies ist unmöglich, da ich seit Juni 2018 in einer anderen Wohnung wohne und die Stromversorgung durch einen anderen Stromlieferanten erfolgt!
Somit ist die Forderung, die Rechnungen ab dem 04.09.2018 zu begleichen, nichtig, bzw. rechtswidrig, da die Stromlieferung der aktuellen Wohnung durch den anderen Stromanbieter erfolgt. Der Doppelbezug von Strom ist grundsätzlich nicht möglich, weil nur der eine Anbieter erst beim Netzbetreiber angemeldet sein darf. Der Grundversorger ist über die rechtswidrigen Tricks der voxenergie GmbH bereits informiert. Alle benötigten Unterlagen (Informationen über meinen Netzanschluss) vom Jahr 2017/2018 habe ich von meinem Grundstromversorger bereits erhalten. Diese und alle anderen Dokumente/Nachweise, die das Thema „Kündigung / unerlaubte Handlungen seitens voxenergie GmbH“ betreffen, werde ich in der kommenden Woche meinem Anwalt vorlegen. Zu den Maßnahmen/Drohungen, die die Rechtsabteilung der Fa. voxenergie im Schreiben „Abschaltung/Sperrung der Stromversorgung" erwähnt haben:
1. Vollständige Stromsperrung der Stromversorgung: Eine Versorgungseinstellung darf nur der örtliche Grundversorger vornehmen. Andere freigewählte Vertragspartner dürfen dies nicht. Ferner ist zu beachten, dass die StromGVV im deutschen Recht regelt, wann der Strom abgeklemmt werden darf. Dazu müssen erstmal grundsätzlich mehr als 100,00 Euro nach § 19 III Satz 4 und 5 StromGVV beim Stromlieferanten offenstehen (Ihre aktuelle Forderung: 79,12 Euro inkl. Mahngebühren). Zu erwähnen ist auch, dass der erfolgreich gekündigte Stromvertrag für die alte Wohnung gedacht war, in der ich nicht mehr wohne!
2. "Übergabe der Kundendaten an die Wirtschaftsauskunfteien": Zum Zwecke des Geltendmachens von Forderungen können Gläubiger ausschließlich die Inkassounternehmen und Rechtsanwälte einschalten. Aufgrund von § 28 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dürfen nur an diese die erforderlichen personenbezogenen Daten übermittelt werden. Wobei ist zu beachten, dass gem. § 206 des Strafgesetzbuches (StGB) die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses strafbar ist. Die Einmeldung bei der Auskunftei ist ebenfalls nicht zulässig, wenn dem gerichtlichen Titel eine bestrittene Forderung i. S. des § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BDSG zugrunde liegt. Die Androhung kann strafbar sein, wenn der Drohende in Kauf nimmt, dass die Forderung zivilrechtlich nicht gerechtfertigt ist (vgl. BGH NJW 2014, 401; 711). Sollte ich davon erfahren, dass voxenergie GmbH meine Daten an die Wirtschaftsauskunfteien weitergeleitet hat, ergeht sofortige Strafanzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft!
08.11.2018 | 14:20
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte Frau Eisel,
wir nehmen Bezug auf Ihre Onlinebeschwerde. Zuerst möchten wir uns bei Ihnen für die verspätete Rückmeldung entschuldigen. Die Bearbeitung Ihrer ersten Onlinebeschwerde lief parallel und aufgrund von internen Digitalisierungsprozesse kommt es derzeit zu Verzögerungen.
Gerne möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihr Anliegen durch die entsprechende Fachabteilung geprüft haben.
Die offenen Rechnungsbeträge werden storniert.
Wir möchten uns bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen und hoffen, dass wir Ihr Anliegen zur vollsten Zufriedenheit geklärt haben.
Bezüglich Ihrer Datenschutzbeschwerde und grundsätzlicher Rechtsbeschwerden auf Grundlage des StromGVV und dem StGB, wird sich die interne Rechtsabteilung noch einmal bei Ihnen melden.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung, Frau Eisel!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team
Beschwerde ist gelöst