Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 43 Views | 11.10.2018 | 10:31 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2036211

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

CHECK24 zahlt Reisegutschein nicht aus

Bestell-/Kundennummer: Buchungs-Nr. 19845283

Im November letzten Jahres habe ich telefonisch eine Pauschalreise nach Kreta für 4 Personen (Wert ca. 3.400,00 Euro) gebucht und dabei einen gültigen Reisegutschein im Wert von 200,00 Euro eingelöst. Über das Interportal war eine Buchung nicht möglich, da wir jeweils zwei Doppelzimmer gebucht haben.

SCHLAGWORTE

Nun ist die Reise 4 Wochen her und der Reisegutschein nicht ausgezahlt worden. Nach einem Anruf bei CHECK24 wurde mir mitgeteilt, dass für diese Reise kein Gutschein hinterlegt sei.

Ich habe darauf nochmals mitgeteilt, dass die Reise telefonisch gebucht wurde und ich bei dieser Buchung ausdrücklich auf den Gutschein hingewiesen habe. Dies können auch die anderen Reiseteilnehmer bezeugen. Offensichtlich hat die Mitarbeiterin bei der telefonischen Buchung den Gutschein nicht berücksichtigt.

Zunächst bekam ich diese Antwort per E-Mail:

leider wurde bei Ihrer Reisebuchung kein Gutschein hinterlegt.
Da der Buchungszeitpunkt (12.11.2017) zu weit in der Vergangenheit
liegt, ist eine nachträgliche Berücksichtigung nicht möglich.

Wir bitten um Verständnis.

Mit dieser Antwort war ich natürlich nicht einverstanden um habe weiter die Auszahlung verlangt. Dann kam diese E-Mail:

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Selbstverständlich haben wir Ihr Anliegen noch einmal geprüft.
Sie haben aktuell einen gültigen Gutscheincode bei uns.
Bitte beachten Sie jedoch die Gutscheinbedingungen. Dieser Gutschein ist erst seit dem 21.12.2017 gültig.
Gebucht hatten Sie diese Reise telefonisch am 12.11.2017 - somit war der Gutschein zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht gültig.
Können Sie uns ggfls. einen Gutscheincode nennen, welcher zum Zeitpunkt der Buchung gültig war und von Ihnen eingetragen werden sollte?

Auf die dritte Erklärung, dass ich einen für das Jahr 2017 gültigen Gutschein eingelöst habe, den ich heute natürlich nicht mehr besitze, da der Vorgang für mich abgeschlossen war und weiter die Auszahlung verlange, gibt es keine Reaktion mehr.

Offensichtlich steckt da System hinter, Kunden mit Gutscheinen zu locken, die nicht ausbezahlt werden. Man wird hingehalten und soll mit fadenscheinigen Anfragen und Abweichungsmanövern mürbe gemacht werden.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Auszahlung des Gutscheines in Höhe von 200,00 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.10.2018 | 10:31
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Check24 Reisegast,

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für das nette Gespräch in dem wir die Unstimmigkeiten aufklären konnten.

Selbstverständlich haben wir Ihren Gutschein aus Kulanz nachgetragen.

Wir möchten uns nochmals entschuldigen und freuen uns darauf Ihnen auch gerne wieder beim nächsten Mal bei der Planung Ihrer schönsten Tage im Jahr behilflich sein zu können.

Sollten dennoch weitere Fragen bestehen, stehen wir Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Viele Grüße

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


11.10.2018 | 16:48
von ReclaBoxler-2036211 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
CHECK24 hat Fehler eingestanden und Gutschein angewiesen.

Vielen Dank an das Team der Reclabox.




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