voxenergie GmbH (Berlin)
Dubiose Vertragsabschlüsse
Bestell-/Kundennummer: 8790138454
Im August dieses Jahrs erhielt ich einen Anruf der Firma voxenergie GmbH. Der Mitarbeiter erzählte, dass voxenergie einer der preiswertesten Stromanbieter in unserem Gebiet sei und unterbreitete ein "Angebot" über einen Stromtarif mit folgenden Konditionen: Arbeitspreis (brutto): 26,99 Cent/kWh; Grundpreis (brutto) : 8,99 Euro/Monat. Er wollte mir das "Angebot" zuschicken - dies musste ich mit "Ja" bestätigen. Ich sagte dem Mitarbeiter, dass er mir das "Angebot" zuschicken könne, damit ich es mir anschauen kann.
Das heißt aber nicht, dass ich es auch annehme! In diesem Telefongespräch war nie die Rede von einem "Auftrag", bzw. "Vertrag" mit voxenergie. Ein "Angebot" stellt nicht gleichzeitig einen "Auftrag", bzw. "Vertrag" dar, solange ich keine schriftliche Einverständniserklärung oder eigenhändige Unterschrift abgebe, dass ich das "Angebot" annehmen möchte.
Kurze Zeit später erhielt ich ein Schreiben von voxenergie, bei dem ich ein sogenanntes "Stammdatenblatt" ausfüllen sollte und mit meiner Unterschrift der voxenergie GmbH die Vollmacht erteilen sollte für einen Stromanbieterwechsel und für die Kündigung meines bisherigen Stromlieferanten. Da das "Angebot" für mich nicht in Frage kam, habe ich auch nichts unterschrieben und auch nichts zurückgeschickt. Damit war die Sache für mich erledigt, was sich wenige Tage später als großer Irrtum herausstellen sollte.
Diese Versuche, einem statt einem Angebot ein Vertrag über einen neuen Stromanbieter anzudrehen, finde ich mehr als fragwürdig.
Trotz mehrmaliger Versuche konnte voxenergie meinen Vertrag, bei meinem Grundversorger, bis jetzt nicht kündigen und durch eine Stromlieferung ihrerseits ersetzen. Da ihnen wichtige Informationen wie z. b. die Zählernummer, bzw. meine korrekte Adresse fehlen.
Warum hat dieses Unternehmen voxenergie diese Daten nicht, wenn ich doch angeblich einen rechtsgültigen Vertrag mit ihnen geschlossen habe, obwohl ich nichts ausgefüllt und nichts unterschrieben habe.
19.10.2018 | 09:13
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Lobmeier,
wir nehmen Bezug auf Ihre Onlinebeschwerde.
Sie teilen uns mit, dass Sie einen Anruf zur Unterbreitung eines Angebotes im August dieses Jahres erhalten haben.
Der besagte Anruf wurde am 22.11.2016 getätigt. In dem Gespräch ging es gerade nicht um die Zusendung von Informationsmaterial über unsere Tarife, sondern um den Abschluss eines Vertrages. Alle für den gewählten Tarif wesentlichen Informationen wurden Ihnen mitgeteilt und Sie erklärten sich mit der Bereitstellung des Stromtarifes der voxenergie einverstanden.
Richtig ist, dass Sie keinen Auftrag unterschrieben haben. Wie Ihnen jedoch bekannt sein wird, kommen Verträge im Recht sehr häufig ohne Wahrung der Schriftform zustande. Ein Auftrag muss daher nicht notwendig unterschrieben sein. Anders wären beispielsweise Auftragserteilungen über das Internet oder bei Versandhäusern in der heutigen Zeit undenkbar.
Als Vertragsbestätigung erhielten Sie hierzu am 25.11.2016 unsere Auftragsbestätigung mit entsprechender Widerrufsbelehrung.
Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht nach Auftragserteilung haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht, weshalb der Tarif nach Ablauf der Widerrufsfrist entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung für Sie eingerichtet wurde.
Wir dürfen Ihnen hiermit bestätigen, dass wir den Auftrag zu der o. g. Kundennummer aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht rückabgewickelt haben. Der Tarif wird somit nicht aktiv.
Für entstandene Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Entschuldigung und hoffen, Ihr Anliegen nunmehr zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet zu haben. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team
Beschwerde ist gelöst