Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 232 Views | 12.10.2018 | 17:06 Uhr
geschrieben von Konstantin K.

Immergrün Energie (Köln)

Versteckte Grundpreiserhöhung auf über 300%

Bestell-/Kundennummer: 28305O1302

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE


ich widerspreche hiermit der mir am 12.04.2018 zugestellten Verbrauchsabrechnung (Nr. RES00985819) insb. aufgrund der dortigen Anpassung des Grundpreises auf 29,00 Euro.

Grund des Widerspruchs:
Ihr Schreiben vom 12.04.2018, in der Sie die Preiserhöhung angekündigt haben, verstößt gegen §42 (3) EnWG. Sie haben weder im Betreff Ihres Schreibens noch im Text auf „transparente und verständliche Weise“ die Preiserhöhung mitgeteilt. Hilfsweise zweifle die Zulässigkeit der Erhöhung gemäß §315 BGB an. Die Erhöhung ist als sittenwidrig einzustufen und somit gemäß §307 Abs. 1 BGB als unwirksam zu betrachten.

Details zum Verstoß gegen §42 (3) EnWG:

  • Die Verbrauchsabrechnung kam nur per E-Mail und ist (bewusst?) nicht im Kundenportal hinterlegt
  • Der Betreff "Aktuelles zu Ihrem Energieliefervertrag" enthält keinen Hinweis auf eine Preiserhöhung
  • Im E-Mail-Text wird der Begriff Energierechnung "fett" gedruckt hervorgehoben. Es erfolgt kein Hinweis aus eine Preisanpassung.
  • Erst innerhalb des 6-seitigen Dokumentes werden die künftigen Preisbestandteile in einer 3-zeiligen Tabelle genannt. Innerhalb der Tabelle werden aber nur künftigen Preisbestandteile genannt. Es ist nicht ersichtlich, welcher Preisbestandteil sich überhaupt erhöht, bzw. verändert hat.

Nach langer Recherche nach alten Dokumenten, die ebenfalls nicht im Kundenportal hinterlegt sind, konnte ich nun erst feststellen, dass hier eine Grundpreiserhöhung auf 317% des bisherigen Satzes erfolgt ist (von 9,14 Euro auf 29 Euro).

Ich bitte Sie um eine Überprüfung der Rechnung und um anschließende sofortige Korrektur. Bitte teilen Sie mir innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens mit, was Ihre Überprüfung ergeben hat, und inwieweit der Betrag der Erhöhung storniert oder korrigiert wird.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Sofortige Korrektur und Storno der Preiserhöhung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.10.2018 | 17:06
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (3)


15.10.2018 | 16:47
von Konstantin K. | Regelverstoß melden
Hallo Herr Scholz,

vielen Dank für die zeitnahe Email mit der Bitte um Kontaktaufnahme.
Leider ist die Nummer seit Heute mittag durchgehend besetzt. Es gibt auch nicht die Möglichkeit in einer Warteschlage zu warten.

Auch mein Wunsch nach einem Telefontermin im Laufe des nachmittags wurde bisher nicht berücksichtigt?

Ich bitte daher erneut um Kontaktaufnahme Ihrerseits an meine hinterlegte Handynummer. Gerne können wir z. B. morgen (15.10.2018) gegen 14.00 Uhr sprechen.

Bitte bestätigen Sie mir den Termin oder schlagen eine Alternative vor.

Mit freundlichen Grüßen

15.10.2018 | 17:42
von Konstantin K. | Regelverstoß melden
Ergänzung: Mit meiner bei Ihnen hinterlegten Telefonnummer bin ich nun durchgekommen. Mein beruflicher Festnetzanschluss und ein anderes Mobiltelefon laufen leider generell auf besetzt.

Anscheinend wird hier mit einem Nummernfilter gearbeitet?

Ich hatte einen freundlichen Kollegen an der Leitung, der mir nun aber sagte, dass er mir nichts sagen dürfte. Ich sollte nun auch die Rückmeldung der Beschwerdeabteilung warten.

Entsprechend verweise ich auf meinen obigen Terminvorschlag.

25.10.2018 | 17:38
von Konstantin K. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde ist telefonisch gelöst worden. Preiserhöhung wird >> aus Kulanz << stroniert und ein zeitnahes Sonderkündigungsrecht eingeräumt.




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