Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 411 Views | 15.10.2018 | 12:11 Uhr
geschrieben von Heike Harms

voxenergie GmbH (Berlin)

Stromvertrag erschlichen

Bestell-/Kundennummer: 8790120357

Voxenergie ist anscheinend mein neuer Stromanbieter, obwohl es nie einen Vertragsabschluss gegeben hat

Hiermit beschwere ich mich über die Firma voxenergie.

Mir wurde vor ca. einem Jahr ein Angebot für einen Stromvertrag zugesandt. Diesen habe ich sofort entsorgt. Nun habe ich Post von voxenergie bekommen, dass ich ab dem 29.10. Strom von ihnen erhalte.

Servicetelefon nur Besetztzeichen, Widerruf per E-Mail keine Antwort, schriftliche Kündigung, wir bedauern bla bla bla ihr Vertrag endet 28.10.2020.

Ich habe niemals eine Unterschrift geleistet, bzw. dem Vertrag zugestimmt.

Hinter meinem Rücken wurde bei meinem alten Stromanbieter gekündigt.

Es gibt keinerlei Schriftverkehr, das heißt, ich habe rein gar nichts keinen Vertrag nichts.

Doch Schleswig Holstein Netz bestätig, dass voxenergie ab den 29.10. für mich einspeist

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Sofortige Kündigung des Vertrages, der eigentlich nie zustande gekommen ist


Firma hat geantwortet nach 16 Tage nach 16 Tage
31.10.2018 | 09:35
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Harms,

wir nehmen Bezug auf Ihre Onlinebeschwerde. Sie haben uns am 14.10.2016 beauftragt, Ihnen unseren Tarif bereitzustellen.

In dem Gespräch ging es gerade nicht um die Zusendung von Informationsmaterial über unsere Tarife, sondern um den Abschluss eines Vertrages. Alle für den gewählten Tarif wesentlichen Informationen wurden Ihnen mitgeteilt und Sie erklärten sich mit der Bereitstellung des Stromtarifes der voxenergie einverstanden.

Richtig ist, dass Sie keinen Auftrag unterschrieben haben. Wie Ihnen jedoch bekannt sein wird, kommen Verträge im Recht sehr häufig ohne Wahrung der Schriftform zustande. Ein Auftrag muss daher nicht notwendig unterschrieben sein. Anders wären beispielsweise Auftragserteilungen über das Internet oder bei Versandhäusern in der heutigen Zeit undenkbar.

Als Vertragsbestätigung erhielten Sie hierzu am 21.10.2016 unsere Auftragsbestätigung mit entsprechender Widerrufsbelehrung.

Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht nach Auftragserteilung haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht (Ende der Widerrufsfrist: 10.11.2016), weshalb der Tarif nach Ablauf der Widerrufsfrist entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung für Sie eingerichtet wurde.

Ihr Widerruf vom 29.09.2018 bezieht sich auf die Terminbestätigung vom 27.09.2018. Der Widerruf ist somit nicht fristgerecht.

Bitte beachten Sie: Der Auftrag wurde telefonisch erteilt und das Gespräch nach Ihrer Einwilligung mitgeschnitten. Dieser Mitschnitt wurde einer Qualitätskontrolle unterzogen. Der Mitschnitt wird aber nur als Beweismittel bei Gerichtsverhandlungen eingesetzt.

Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung, Frau Harms!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


22.10.2018 | 16:09
von Heike Harms noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.11.2018 | 09:59
von Heike Harms noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Voxenergie bestreitet die Vorwürfe liefert aber meinem Anwalt keinerlei Beweise


24.11.2018 | 10:53
von Heike Harms noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.12.2018 | 11:49
von Heike Harms gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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