Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 72 Views | 16.10.2018 | 16:51 Uhr
geschrieben von Pietro M.

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Cashback Auszahlung erfolgt nicht trotz laufenden Vertrags

Bestell-/Kundennummer: 8729657

Ich habe über die Seite CHECK24 einen DSL Vertrag mit dem Angebot auf 130,00 Euro Cashback abgeschlossen. Den Vertrag ist im April dieses Jahres abgeschlossen worden, in Juni 2018 aktiviert und seit dato laufend.

Nach Eingang der erste Rechnung habe ich die Rechnung hochgeladen, wegen Cashback.

Anstatt das Geld zu bekommen, erreicht mich eine E-Mail, wo behauptet wird, ich hätte den Vertrag storniert und neu abgeschlossen, so die Aussage von Vodafone/KD an CHECK24.

Nach Rucksprache mit mehrere Stellen bei Vodafone ist mir bestätigt worden, niemand hat diese Behauptung an CHECK24 gegeben, den Vertrag ist nicht storniert worden und seit Juni 2018 aktiv.

Trotzdem druckt sich CHECK24 von seine Verpflichtungen, mit billige Ausreden.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Auszahlung der Cashback in Höhe von 130,00 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.10.2018 | 16:51
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr Feedback und das freundliche Telefonat.

Selbstverständlich können wir Ihre Verärgerung über die abweichenden Aussagen zu Ihrer Bestellung sehr gut nachvollziehen.

Wie telefonisch besprochen, konnten wir in Erfahrung bringen, dass der ursprüngliche Auftrag aufgrund Rücksendung einer falsch gelieferten Hardware storniert wurde. Durch eine Neuaufnahme des Antrages konnte Ihre Bestellung CHECK24 nicht mehr zugeordnet werden.

Wir konnten jedoch durch unsere erneute Anfrage bei Vodafone das Anliegen für Sie klären und freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass Ihre Bestellung uns nachträglich bestätigt wurde. Die Auszahlung kann somit innerhalb weniger Tage auf das von Ihnen angegebene Konto ausgezahlt werden.

An dieser Stelle möchten wir noch darauf hinweisen, dass es keineswegs in unserem Interesse ist, Ihnen den Cashback vorzuenthalten.

Der Vorgang wurde Ihnen auch per E-Mail bestätigt. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne auf unsere Nachricht antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


28.10.2018 | 12:52
von Pietro M. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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