Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 308 Views | 18.10.2018 | 18:53 Uhr
geschrieben von Silvia Sallem

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

6 Wochen Frist für Zustellung der Endabrechnung verstrichen

Bestell-/Kundennummer: 814244

Endabrechnung, gesetzliche Frist

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

die Frist für Ihre korrekt erstellte und zugesandte Endabrechnung gemäß § 40 (4) EnWG ist ergebnislos verstrichen. Ich fordere diese unverzüglich ein. Sie haben die Kündigung zum 31.08.2018 schriftlich bestätigt und es besteht eine gesetzliche Vorgabe, diese dem Verbraucher/Kunden schriftlich auszustellen und zuzusenden. Ich habe Ihnen den Zählerstand am 31.08.2018 per E-Mail geschickt und später per Einschreiben. Sie reagieren aber nicht auf E-Mails und Einschreiben, geschweige denn bestätigen sie die Eingänge. Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussabrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen. Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB). Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht nachkommen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Jahresverbrauch lt. Fotobeweis per E-Mail mehrfach und per Einschreiben muss ihnen vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Unverzüglich korrekte Endabrechnung inkl. aller Boni! Auszahlung des sich ergebenden Guthabens innerhalb von 14 Tagen!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.10.2018 | 18:53
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (6)


18.10.2018 | 19:39
von Silvia Sallem | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren der BEV, sorry aber das ist einfach nur eine generierte Massenantwort die hier auf jede Beschwerde eingestellt wird. Sie hatten mehr als genug Zeit und haben die gesetzliche Frist von 6 Wochen ergebnislos überschritten. Ich fordere unverzüglich meine korrekte Endabrechnung inkl. aller Boni ohne Zeitaufschub, sowie nach erhalt dieser umgehend die Überweisung des sich ergebenden Guthabens auf das ihnen bekannte Konto ansonsten mache ich Verzugszinsen geltend. Die Marktwächter Energie wurden bereits informiert, der nächste Schritt ist jetzt die Schlichtungsstelle einzzschalten.

Mit freundlichen Grüßen
S. Sallem

18.10.2018 | 19:49
von Silvia Sallem noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe nur diese vorgefertigte generierte Massenantwort erhalten, die auf jede Beschwerde hier von der BEV eingestellt wird. Also noch keine Lösung in Sicht.


19.10.2018 | 10:32
von Silvia Sallem
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

19.10.2018 | 13:55
von Silvia Sallem | Regelverstoß melden
Oh es geschehen noch Wunder, heute fand ich nach zahlreichen Beschwerden, Mahnungen usw. die Endabrechnung datiert vom 18.10.2018 in meinem Briefkasten. Diese wird gerade auf Richtigkeit überprüft. Laut BEV wurde ein Guthaben inkl. Neukundenbonus meinem Konto gutgeschrieben, welches eben noch nicht ersichtlich war.

Ich lasse die Beschwerde hier solange als ungelöst stehen bis sich der Betrag auch wirklich auf meinem Konto befindet.

Die ganzen nervenaufreibenden Aktionen haben mich schlauer und vorsichtiger werden lassen. Ich habe im www wertvolle Tipps erhalten wie man einen seriösen neuen Stromlieferanten findet, welche man besser meidet und werde trotz allem weiterhin jährlich wechseln.
Ich vertraue nicht mehr den positiven Bewertungen auf Stromvergleichsportalen, denn dort wird überwiegend nur der oftmals problemlose Wechsel mit vielen Sternen bewertet, das wahre Gesicht zeigen solche unseriösen Anbieter erst wenn man kündigt und noch eine Gutschrift bekommt.

20.10.2018 | 08:05
von Silvia Sallem noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Endabrechnung, nach Prüfung korrekt, ist einen Tag nach meiner Beschwerde hier eingegangen, mit dem Inhalt. Ein Guthaben in Höhe von xxx ist ihrem Konto xxx gutgeschrieben. Ein Eingang ist aber bis dato noch nicht festzustellen, die Beschwerde ist also bislang nur 50% gelöst.


22.10.2018 | 11:51
von Silvia Sallem gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die korrekte Endabrechnung von der BEV wurde mir am 19.10.2018 zugestellt. Bleibt noch der zu erstattende Guthabenbetrag offen. Über diese Forderung erfolgt hier eine neue Beschwerde, bei Nichteinhaltung der gesetzten Frist anschließend Antrag bei der Schlichtungsstelle Energie.




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