BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
6 Wochen Frist für Zustellung der Endabrechnung verstrichen
Bestell-/Kundennummer: 814244
Endabrechnung, gesetzliche Frist
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Frist für Ihre korrekt erstellte und zugesandte Endabrechnung gemäß § 40 (4) EnWG ist ergebnislos verstrichen. Ich fordere diese unverzüglich ein. Sie haben die Kündigung zum 31.08.2018 schriftlich bestätigt und es besteht eine gesetzliche Vorgabe, diese dem Verbraucher/Kunden schriftlich auszustellen und zuzusenden. Ich habe Ihnen den Zählerstand am 31.08.2018 per E-Mail geschickt und später per Einschreiben. Sie reagieren aber nicht auf E-Mails und Einschreiben, geschweige denn bestätigen sie die Eingänge. Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussabrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen. Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB). Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht nachkommen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Jahresverbrauch lt. Fotobeweis per E-Mail mehrfach und per Einschreiben muss ihnen vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
18.10.2018 | 18:53
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrte Kundin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Mit freundlichen Grüßen
S. Sallem
Ich lasse die Beschwerde hier solange als ungelöst stehen bis sich der Betrag auch wirklich auf meinem Konto befindet.
Die ganzen nervenaufreibenden Aktionen haben mich schlauer und vorsichtiger werden lassen. Ich habe im www wertvolle Tipps erhalten wie man einen seriösen neuen Stromlieferanten findet, welche man besser meidet und werde trotz allem weiterhin jährlich wechseln.
Ich vertraue nicht mehr den positiven Bewertungen auf Stromvergleichsportalen, denn dort wird überwiegend nur der oftmals problemlose Wechsel mit vielen Sternen bewertet, das wahre Gesicht zeigen solche unseriösen Anbieter erst wenn man kündigt und noch eine Gutschrift bekommt.