Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 140 Views | 18.10.2018 | 17:53 Uhr
geschrieben von Philipp Brendel

Immergrün Energie (Köln)

"Nichterfüllungsschaden" nach Sonderkündigung wegen Umzug

Bestell-/Kundennummer: 29306R1283

Immergrün verlangt einen Nichterfüllungsschaden in Höhe von ca. 226,00 Euro netto bei außerordentlicher Kündigung wegen Umzugs.

SCHLAGWORTE

Ich beziehe mich auf die Rechnung RES01204971 vom 06.10.18. Ich habe den Vertrag aufgrund eines Umzugs gekündigt. In den E-Mails zur Kündigung wurde dieser Nichterfüllungsschaden nicht erwähnt.
Ich habe am 15.10.18 Widerspruch gegen diese Zahlung eingelegt, jedoch folgte lediglich a, 18.10.18 ein Anruf des Kundenservices, in dem man mir mitteilte, dass mir keine Aufschlüsselung dieses Betrages mitgeteilt werden könne, da dies gesetzlich geregelt sei.
Es kommt mir sehr seltsam vor, dass mir keine Berechnungsgrundlage vorgelegt werden kann, um die Höhe des Nichterfüllungsschaden nachzuvollziehen.

Als Kunde bin ich mehr als enttäuscht, dass ich nicht über eine solch hohe Zahlung informiert wurde.

Sollte die Korrektur nicht binnen zwei Wochen erfolgen, werde ich weiter Schritte zur Wahrung meiner Interessen einleiten. Ich werde mein Anliegen dann auch dem Verbraucherschutz und der Bundesnetzagentur melden.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Rechnungskorrektur inklusive Streichung des "Nichterfüllungsschadens"


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.10.2018 | 17:53
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Brendel,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


28.10.2018 | 17:55
von Philipp Brendel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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