Jochen Schweizer GmbH (München)
Jochen Schweizer Gutschein Abzocke Motion Drive
Bestell-/Kundennummer: KWB6ZET43QDTD8PS
Jochen Schweizer Abzocke des Veranstalters Motion Drive
Ich habe den Gutschein für 399,00 Euro für den 60. Geburtstag (2015) meines Vaters gekauft und mich für einen, wie ich damals dachte, "sicheren" Veranstalter Jochen Schweizer entschieden. Wir haben einen Rennstrecken Tag in Spreewaldring gebucht. Im Preis inbegriffen waren die zwei Fahrten mit 2 Rennautos (Lamborghini/Ferrari/ Porsche oder Audi R8) + eine Fahrt mit Renntaxi + Getränke. 2017 haben wir den Gutschein über Jochen Schweizer eingelöst und einen Termin für 19. August 2017 vereinbart. Bild 1
Später habe ich erfahren, dass hier 3 Parteien beteiligt sind: Jochen Schweizer als der Gutscheinverkäufer, Motion Drive als der Veranstalter und Spreewaldring als der Streckenanbieter. Ein Tag davor um die Adresse und Uhrzeit zu bestätigen, habe ich extra die Rennstrecke angerufen und habe ich erfahren, dass eine andere Veranstaltung an dem Tag stattfindet. Der Veranstalter war den ganzen Tag nicht erreichbar! Verzweifelt habe ich Jochen Schweizer am 18.08.2017 angerufen, um nach dem Event zu fragen, (habe natürlich erwähnt, was mir der Streckenbesitzer mitgeteilt hat) bei Jochen Schweizer stand der Termin jedoch bestätigt drin und der Mitarbeiter hat mir mitgeteilt, dass ich unbedingt hinfahren soll, weil sonst der Termin verfallen wird.
Wir sind 200 km hingefahren, um zu erfahren, dass der Termin von dem Veranstalter abgesagt wurde und Jochen Schweizer nichts davon wusste! Wir waren nicht alleine dort, auch andere Personen wie Herr Dirk Steinmayer oder Martvin Hartmann wurden ebenfalls falsch informiert. Sowohl der Veranstalter Motion Drive als auch Jochen Schweizer wollten nicht ansehen, dass es deren Fehler war und haben die Schuld sich gegenseitig zugewiesen! Ich wurde jedoch vertröstet, dass mein Vater die Fahrt wiederholen kann, weswegen wir keine weitere rechtliche Schritte vorgenommen haben.
Das Beste kommt noch: in diesem Jahr wollte ich den Gutschein nochmal einlösen und habe erfahren, dass der Veranstalter den Gutschein bereits abgerechnet hat und zwar nicht für 19. August. 2017 sondern für den Tag 12.08.2018! Ich habe nichts gebucht und auch nicht dran teilgenommen! Ich habe zu dem Zeitpunkt weder mit Jochen Schweizer noch mit dem Veranstalter gesprochen. Als Beweis senden Jochen Schweizer einen Auszug aus dem Buchungssystem mit meiner Telefonnummer und E-Mail-Adresse, ohne jegliche Unterschrift oder Gutscheincode (Bild 2)! Ich bin sehr enttäuscht und werde hier nicht lockerlassen. Mein Vater, der sich auf sein Geschenk sehr gefreut hat, wurde zweimal betrogen, woran sowie Jochen Schweizer als auch der Veranstalter Schuld tragen. Darüber hinaus will Jochen Schweizer uns hier nicht unterstützen und weist mich direkt an dem Veranstalter weiter.
Mir ist klar, dass der Veranstalter Motion Drive hier betrogen und das Geld ungerecht abgerechnet hat! Unverschämt von Jochen Schweizer finde ich, dass sie hier nichts unternehmen! Sie haben den Gutschein verkauft, ersten Termin versäumt, sowie das Geld angeblich den Veranstalter ungerecht überwiesen. Genau Jochen Schweizer ist hier laut der Rechtsprechung verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die verkaufte Leistung auch erbracht wird. Wenn hier nichts weiter geschehen wird, werden wir die Strafanzeige gegen Jochen Schweizer erstatten müssen, sowie die weitere rechtliche Schritte vornehmen.
Viele Grüße Fa. Lauba
29.10.2018 | 10:50
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement
Guten Tag Herr Lauba,
vielen Dank für Ihr Feedback.
Es tut uns leid, dass Sie bisher solch eine schlechte erfahrung mit Ihrem Gutschein gemacht haben.
Wie wir in unserem System ersehen können, stehen Sie bereits mit unserem Beschwerdemanagment in Kontakt und Ihr Anliegen wird gerade in Absprache mit unserem Veranstalter geprüft.
Wir bitte Sie noch um ein wenig Geduld.
Freundliche Grüße
Hannah vom Jochen Schweizer Team
Anbei die Antwort von Jochen Schweizer
Ich habe bereits mehrmals angerufen und JS angeschrieben und jedemals kommt die gleiche Antwort,
Jochen Schweizer hat das Geld an dem Veranstalter überwiesen und fühlt sich anscheinend nicht mehr verantwortlich den Fehler zu korrigieren bzw. von dem Veranstalter den Nachweis zu verlangen.
Die Antowort siehen Sie bitte unten:
Guten Tag Herr Lauba,
danke für Ihre Rückmeldung und Ihre offenen Worte.
Gemäß der allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt die Jochen Schweizer GmbH in diesem Geschäft lediglich als Vermittler auf und nicht als Leistungserbringer.
Unser Veranstalter teilte uns mit, dass Sie einen verbindlichen Termin am 12.08.2018 vereinbart haben und ebenfalls am Event teilgenommen haben.
Da die Aussagen in diesem Falle erheblich divergieren, bitten wir Sie daher, sich direkt an unseren Veranstalter zu wenden.
Wir werden keine Strafanzeige gegen den Veranstalter erstatten.
Beschwerde ist noch nicht gelöst