Durch Segmüller gelöste Beschwerde. | 2427 Views | 26.10.2018 | 08:49 Uhr
geschrieben von Astrit Imeri

Segmüller (Friedberg)

Segmüller verlang 25% Aufschlag von Kaufpreis

Ich habe ein Schiebetürenschrank bei Segmüller Parsdorf gesehen und mit der Verkäuferin bestellt, Lieferzeit ca. 8-Wochen, die Verkäuferin klärte uns nicht über das Rücktrittsrecht auf, sie gab uns einen ausgedruckten Kaufvertrag, da wo alles kleingedruckte AGB also wirklich Lupentauglich überdruckt hatte.

SCHLAGWORTE

Zusätzlich gab sie uns noch einen Überweisungsträger mit zahlbar innerhalb eines Monats.

Da wir von allen Einkaufsmöglichkeiten (online, Geschäfte) das Rücktrittsrecht von 14 Tagen kennen, stornierten wir innerhalb von 1 Woche. Da der Schrank noch nicht anbezahlt wurde und somit auch nicht nach unserem persönlichen Ausführungswunsch hergestellt wurde, war uns überhaupt nicht bewusst, dass man nicht einfach auf die Löschtaste seitens Kundenservice drücken kann. Nein man bekommt keinen Hinweis dieser Falle und auch noch einen Schadenersatz zu bezahlen von Kundenunfreundlichen 25% des Kaufpreises.

Seine Kunden so zu behandeln und zu erpressen, sie würden von der Gebühr absehen, wenn ich etwas anderes in dem gleichen Kaufpreis sofort kaufe, ist schon die absolute Unverschämtheit und meines Erachtens ein Verkaufstrick, die Kunden grundsätzlich eine Lieferzeit auf alles von 8 Wochen zu geben, und dann hat man auch genug Zeit, sich es noch mal anders zu überlegen, aber keine Stornierung ist möglich ohne eine Abzockegebühr, auf die kein Verkäufer dich vorher hinweist.

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Meine Forderung an Segmüller: Keine 25% für nichts kaufen


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Kommentare und Trackbacks (6)


26.10.2018 | 10:15
von Fred . .H.S. | Regelverstoß melden
Im stationären Handel haben Sie kein Rücktrittsrecht, das gilt nur für den Internethandel. Insofern handelt Segmüller rechtskonform. Im Übrigen steht in den AGB sicherlich, dass bei Rücktritt 25 % zu zahlen sind. Müssen Sie halt richtig lesen, bzw. die Zeit dafür mitbringen!

27.10.2018 | 23:28
von Indako | Regelverstoß melden
Wie bereits geschrieben wurde, da es beim Kauf im Laden kein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt, muß ein Händler darauf beim Verkauf auch nicht hinweisen.

Was er aber machen kann, er kann freiwillig einen Rücktritt vom Kaufvertrag anbieten. Endweder, wie im Internet kostenfrei, oder in Ihrem Fall, gegen Erstattung angefallener Kosten, wie Bearbeitung des Rücktritts, inklusive Kosten des Herstellers.

Aber auch den Kosten, die beim Verkaufsgespräch und Abschluß des Vertrages entstanden sind. Denn der Verkäufer muß ja seinen Lohn nicht wieder zurück geben, nur weil Sie die Ware nicht mehr haben wollen. Und nicht zu vergessen, der Chef hatte sich nach dem Kauf auch schon über seinen Gewinn gefreut und vieleicht bereits ausgegeben. Deshalb möchte er diesen auch gern weiterhin haben, auch wenn Sie vom Kaufvertrag zurück getretten sind.

02.11.2018 | 11:49
von Astrit Imeri noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keiner hat sich gemeldet, ich denke die werden einfach eine Rechnung an mich stellen den das ist ihre Masche erst nicht auf E-Mail Antworten dann Rechnung schreiben


08.11.2018 | 13:21
von Astrit Imeri gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute kam mit der Post das Segmüller aus Kulanz vollständig storniert ohne das wir etwas nach bezahlen müssen. Das freut uns sehr das es doch noch gut ausging.


08.07.2020 | 13:49
von TatiLush | Regelverstoß melden
Hallo! Könnten Sie mir bitte so schnell wie möglich schreiben, wie haben Sie diesen Brief von Segmüller bekommen? Ich meine, wie haben Sie argumentiert und Ihren Recht verlangen? Wir müssen jetzt auch das Schadensersatz von 25% bezahlen. Das ist aber sehr ärgerlich! Und sie gaben uns eine Frist bis zum 10.07.2020, um zu antworten. Was können wir tun?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

08.07.2020 | 13:55
von TatiLush | Regelverstoß melden
Hallo! Könnten Sie mir bitte schreiben, und wie haben Sie diesen Brief von Segmüller bekommen? Ich meine, wie haben Sie Ihres Recht verlangen? Wir müssen jetzt auch das Schadenersatz von 25% bezahlen. Und sie gaben uns eine Frist bis 10.07.2020, um zu antworten. Ich hoffe, dass Ihre Erfahrung hilfreich für uns könnte sein. Wie haben Sie argumentiert?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!



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