Segmüller (Friedberg)
Segmüller verlang 25% Aufschlag von Kaufpreis
Ich habe ein Schiebetürenschrank bei Segmüller Parsdorf gesehen und mit der Verkäuferin bestellt, Lieferzeit ca. 8-Wochen, die Verkäuferin klärte uns nicht über das Rücktrittsrecht auf, sie gab uns einen ausgedruckten Kaufvertrag, da wo alles kleingedruckte AGB also wirklich Lupentauglich überdruckt hatte.
Zusätzlich gab sie uns noch einen Überweisungsträger mit zahlbar innerhalb eines Monats.
Da wir von allen Einkaufsmöglichkeiten (online, Geschäfte) das Rücktrittsrecht von 14 Tagen kennen, stornierten wir innerhalb von 1 Woche. Da der Schrank noch nicht anbezahlt wurde und somit auch nicht nach unserem persönlichen Ausführungswunsch hergestellt wurde, war uns überhaupt nicht bewusst, dass man nicht einfach auf die Löschtaste seitens Kundenservice drücken kann. Nein man bekommt keinen Hinweis dieser Falle und auch noch einen Schadenersatz zu bezahlen von Kundenunfreundlichen 25% des Kaufpreises.
Seine Kunden so zu behandeln und zu erpressen, sie würden von der Gebühr absehen, wenn ich etwas anderes in dem gleichen Kaufpreis sofort kaufe, ist schon die absolute Unverschämtheit und meines Erachtens ein Verkaufstrick, die Kunden grundsätzlich eine Lieferzeit auf alles von 8 Wochen zu geben, und dann hat man auch genug Zeit, sich es noch mal anders zu überlegen, aber keine Stornierung ist möglich ohne eine Abzockegebühr, auf die kein Verkäufer dich vorher hinweist.
Was er aber machen kann, er kann freiwillig einen Rücktritt vom Kaufvertrag anbieten. Endweder, wie im Internet kostenfrei, oder in Ihrem Fall, gegen Erstattung angefallener Kosten, wie Bearbeitung des Rücktritts, inklusive Kosten des Herstellers.
Aber auch den Kosten, die beim Verkaufsgespräch und Abschluß des Vertrages entstanden sind. Denn der Verkäufer muß ja seinen Lohn nicht wieder zurück geben, nur weil Sie die Ware nicht mehr haben wollen. Und nicht zu vergessen, der Chef hatte sich nach dem Kauf auch schon über seinen Gewinn gefreut und vieleicht bereits ausgegeben. Deshalb möchte er diesen auch gern weiterhin haben, auch wenn Sie vom Kaufvertrag zurück getretten sind.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
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