Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 1 View | 27.10.2018 | 08:48 Uhr
geschrieben von Markus Fleps

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

6 Wochen Frist für Endabrechnung verstrichen!

Bestell-/Kundennummer: Kunden Nr: 647171

Die Schlussrechnung hätte ich spätestens gestern erhalten müssen.

SCHLAGWORTE

Aufgrund meiner ersten Erfahrungen mit der BEV, KWK Bonus wurde nur nach mehrmaligem Nachhaken ausgezahlt, hatte ich mich darauf ja schon eingestellt.

Ich habe schon am 24.09.2018 darauf hingewiesen, dass die BEV verpflichtet ist die Endabrechnung innerhalb von 6 Wochen nach Belieferungsende zu erstellen und mir zukommen zu lassen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich alle Zählerstände genau notiert habe, also sollte die Endabrechnung auch beim ersten Mal stimmen, was sehr oft, wie man hier lesen kann, nicht der Fall ist.

Das ganze schein System zu haben, deswegen habe ich den Vorgang soeben zur Schlichtungsstelle Energie sowie meiner Rechtsschutzversicherung übergeben.

Vertragsende war der 12.09.2018.

Die Rechtsschutzversicherung springt ab dem 12.11.2018 für mich in der Angelegenheit ein.

Sie haben bis zum 09.11.2018 Zeit, mir mein Restguthaben (inkl. 25 % Wechselbonus auf den Jahresverbrauch) zu überweisen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstellung einer Fehlerfreien Endabrechnung inkl. 25% Wechselbonus auf den Jahresverbrauch


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.10.2018 | 08:48
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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