Immergrün Energie (Köln)
Nichterfüllungsschaden nach Kündigung wegen Umzug
Bestell-/Kundennummer: 27008A1373
Zum 01.09.2018 bin ich zu meiner Lebenspartnerin gezogen. Vorab habe ich mich bei Immergrün Energie erkundigt, ob ich meinen Vertrag aufgrund meines Umzugs und der bereits bestehenden Stromversorgung am Zuzugsort durch einen anderen Anbieter kündigen kann. Mir wurde mitgeteilt, dass kein Problem wäre und ich müsste lediglich die Wohnungsgeberbestätigung für die neue Wohnung einreichen. Daraufhin habe ich meinen Vertrag zum 31.08.2018 gekündigt und die Bestätigung mitgeschickt. Meine Kündigung wurde anstandslos akzeptiert.
Am 13.10.2018 habe ich die Schlussabrechnung (Rechnungs-Nr.: RES01210450) erhalten und in dieser wurde ein Nichterfüllungsschaden i. H. v. 252,10 Euro berechnet. Dies wurde vor meiner Kündigung und in der Kündigungsbestätigung nicht erwähnt. Daher bin ich davon ausgegangen, dass der Kündigung ohne weitere Kosten zugestimmt wurde. Immergrün Energie hätte ansonsten schließlich die Möglichkeit gehabt, die vorzeitige Kündigung abzulehnen.
Am 16.10.2018 habe ich der Schlussabrechnung widersprochen. Aus §254 BGB ergibt sich die Pflicht, dass Schäden abzuwenden oder zu mindern sind. Dieser Pflicht ist Immergrün Energie nicht nachgekommen. Immergrün Energie hätte sowohl die vorzeitige Kündigung ablehnen, als auch mich über den möglichen Schaden informieren müssen. Beides haben sie nicht getan. Daher sind sie nicht ihrer Pflicht nach §254 BGB nachgekommen. Gemäß EnWG §41 (1) müssen Stromverträge „Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen“ enthalten. Ich gehe davon aus, dass in meinem Vertrag keine Regelungen dieser Art getroffen wurden. Wenn dies zutrifft, haben Sie gegen EnWG §41 verstoßen.
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Aus diesen Gründen musste ich davon ausgehen, dass Sie aus Kulanz einer vorzeitigen Kündigung zugestimmt haben.
Daher habe ich gebeten, den Nichterfüllungsschaden zu stornieren und mir die Berechnung über die Höhe zukommen zu lassen.
Am 26.10.2018 habe ich von Immergrün Energie Rückmeldung erhalten. Immergrün Energie hat die "Rechnung noch einmal überprüft und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Rechnung in allen Punkten sachlich und rechnerisch korrekt ist". Auf welche gesetzliche Grundlage sich Immergrün Energie bezieht, wurde nicht erwähnt.
Sollte Immergrün Energie meiner Forderungen nicht nachkommen, werde ich weitere Schritte zur Wahrung meiner Interessen einleiten.
Besten Gruß
29.10.2018 | 12:14
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Herr Hanske,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
Beschwerde ist gelöst