Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 288 Views | 29.10.2018 | 20:01 Uhr
geschrieben von Tobias Marquass

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Erstellung der Endabrechnung, keine Auszahlung von Guthaben

Bestell-/Kundennummer: 620439

Trotz expliziter Aufforderung erstellt BEV nach nunmehr mehr als 3 Monaten keine Endabrechnung und zahlt kein Guthaben aus

Folgende E-Mail am 20.10.2018 versandt:

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Damen und Herren,

bisher haben Sie mir, Tobias Marquass, Kundenummer: „620439“, keine Endabrechnung zu der Vertrags-Nummer: „530XXX“ zukommen lassen. Der Vertrag endete am 28.07.2018.

Sie haben Somit gegen Ihre gesetzliche Pflicht zur fristgemäßen Erstellung der Endabrechnung gemäß §40 Abs. 4 EnWG verstoßen.

Ich fordere Sie hiermit auf, die Endabrechnung nun innerhalb von 5 Werktagen, sprich bis spätestens Samstag, den 27.10.2018, zu Erstellen und mir diese bevorzugt, mindestens jedoch per E-Mail, zukommen zu lassen. Auch zur Auszahlung des definitiv vorhandenen Guthabens inkl. des Neukundenbonus, welcher Vertragsgemäß 15% des Jahresumsatz beträgt, fordere ich Sie hiermit innerhalb von 12 Werktagen, sprich bis zum 05.11.2018 auf!

Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB). Selbstverständlich behalte ich mir das Recht vor, Ihre Endabrechnung auf Korrektheit zu prüfen und dieser ggf. zu wiedersprechen und mein Guthaben anzumahnen.

Ich möchte Sie außerdem vorsorglich darauf hinweisen, dass, sollte ich keine Antwort von Ihnen erhalten oder aber Sie die von mir gesetzten Fristen nicht einhalten, ich mich an die Verbraucherzentrale NRW, die Bundesnetzagentur und nötigenfalls auch an die Schlichtungsstelle Energie e. V. wenden werde.

Zudem werde ich nötigenfalls öffentlichkeitsaufmerksam eine Beschwerde auf dem Portal „ReclaBox.de“ verfassen und eine entsprechende Bewertung auf dem Stromanbietervergleichsportal „CHECK24.de“ abgeben. Auch werde ich nicht zögern, diesen über Ihre Pflichtverletzung zu informieren.

Ebenfalls werde ich nötigenfalls nicht davor zurückschrecken Ihnen meine Forderungen, insbesondere die der Auszahlung meines Guthabens, rechtlich zu erwirken.

Lassen Sie es nicht soweit kommen!

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Sofortige Erstellung der Endabrechnung sowie Auszahlung des vorhandenen Guthabens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.10.2018 | 20:01
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


02.11.2018 | 07:59
von Tobias Marquass noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.11.2018 | 08:01
von Tobias Marquass noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.11.2018 | 11:04
von Tobias Marquass gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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