Immergrün Energie (Köln)
Immergrün verweigert Auszahlung des Neukundenbonus Gaslieferung
Bestell-/Kundennummer: G28201R1346
Ich bezog vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018 Gas durch die Firma Immergrün Energie GmbH. Am 26.10.2018 erhielt ich die Abschlussrechnung seitens Immergrün. Auf dieser fehlte die Verrechnung des Neukundenbonus, welcher vertraglich vereinbart war. Daraufhin habe ich mich an die E-Mail-Adresse serviceimmergruen-energie.de gewendet und um Korrektur gebeten. Stattdessen erhielt ich eine scheinbar vorgefertigte Rückmeldung, dass der Neukundenbonus nicht ausgezahlt werden könnte, da ich an meiner Adresse ein (klein-) Gewerbe betreibe. Fälschlicherweise wurde hier auf einen Stromliefervertrag verwiesen, ich beziehe und bezog aber niemals Strom von der Immergrün Energie.
Gemäß Urteil des OLG Köln (Az. 6 U 132/16) gegen die Immergrün Energie sind Teile der AGB ungültig, welche sich auch auf meinen Fall beziehen.
31.10.2018 | 16:46
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Herr Frey,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
Beschwerde ist gelöst