Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 141 Views | 06.11.2018 | 12:11 Uhr
geschrieben von Janet Schepanick

voxenergie GmbH (Berlin)

Nach Sonderkündigung soll ich weiter den Grundpreis zahlen!

Bestell-/Kundennummer: 87901136062

Wir sind in Mai 2018 umgezogen und haben von unseren Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Die schriftliche Kündigung hat der Stromanbieter voxenergie am 12.06.18 erhalten, diese wurde nicht bestätigt, aber kurz danach kam eine Jahresabrechnung.

Leider wurde im Juli weiter die Monatsrechnung abgebucht. Der Anbieter voxenergie ist telefonisch nicht zu erreichen, E-Mails werden nicht beantwortet und schon gar nicht schriftliche Beschwerden.

Nach vielen Versuchen haben wir mit einem Mitarbeiter von voxenergie am Telefon über die Fehlabbuchung gesprochen, diese wurde uns dann schriftlich zuerst bestätigt.

Die Folgereaktion von voxenergie war aber eine neue Jahresabrechnung mit einen anderen Zählerstand und einen weiterhin laufenden Grundpreis, womit die fehlerhafte Abbuchung diese neu entstandenen Kosten wieder decken müsste.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an voxenergie GmbH: Ich möchte die fehl abgebuchte Abschlagszahlung zurückerstattet bekommen!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.11.2018 | 11:03
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Schepanick,

wir nehmen Bezug auf Ihre Onlinebeschwerde.

Am 15.06.2018 ist bei uns Ihre Kündigung aufgrund des Umzuges eingegangen. Sie teilen uns mit, dass Sie bereits im Mai 2018 umgezogen sind.

Hier möchten wir gerne auf unsere AGB ( voxenergie.de/agb/) Punkt 9 – 9.1 verweisen „Der Kunde hat voxenergie einen Umzug spätestens vier Wochen vorher anzuzeigen und das genaue Umzugsdatum und die neue Wohnanschrift mitzuteilen und das ihm durch voxenergie übermittelte Umzugsformular vollständig ausgefüllt nebst der angeforderten Nachweise einzureichen. “

Aufgrund Ihrer verspäteten Umzugsmeldung konnte keine Abmeldung zum Auszugsdatum durchgeführt werden.

Am 10.07.2018 haben wir alle angeforderten Unterlagen für die Abmeldung der Verbrauchsstelle erhalten. Die Abmeldung Ihrer alten Verbrauchsstelle wurde zum 02.06.2018 durchgeführt, aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen maximalen rückwirkenden Abmeldungsfrist von 6 Wochen.

Der zu viel geleistete Abschlag für den Juli 2018 wurde mit Ihrer aktuellen Abschlussrechnung vom 23.10.2018 verrechnet.

Die Grundgebühr wurde Ihnen bis zum Vertragsende (30.10.2018) in Rechnung gestellt. Hierfür verweisen wir auf unsere AGB Punkt 9.1, hier weisen wir den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass ein vorzeitiges beenden des Vertrages nur in Betracht kommt, sofern eine Weiterbelieferung an der neuen Abnahmestelle nicht möglich ist oder voxenergie dort keinen Dienst anbietet.

Weitere Gründe für eine nicht mögliche Belieferung können z. B. der Einzug in ein Pflegeheim oder ein Auszug ins Ausland sein. Grundsätzlich besteht in Ihrem Fall bisher die Annahme, dass eine Weiterbelieferung möglich ist.

Wir hoffen, dass wir Ihr Anliegen zu Ihrer vollsten Zufriedenheit klären konnten.

Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, Schepanick!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (1)


19.11.2018 | 07:46
von Janet Schepanick gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Danke, für die Untersützung. Ich bin zwar unzufrieden, wie Voxenergie das ganze abgewickelt hat, aber jetzt weiß ich worauf die Firma sich bezieht und auf was ich in Zukunft achten muss.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!