Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 217 Views | 08.11.2018 | 09:03 Uhr
geschrieben von Katrin Ce.

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

BEV schickt keine Endabrechnung und gibt keine Auskunft

Bestell-/Kundennummer: 647966

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

nach mehreren Telefonaten und E-Mails haben Sie mir bis heute keine Endabrechnung zukommen lassen. Ich fordere Sie hiermit erneut auf, mir die Endabrechnung unverzüglich zukommen zu lassen!

Der Stromvertrag mit Ihnen endete bereits zum 31.07.2018. Da Sie gem. § 40 Abs. 4 EnWG gesetzlich verpflichtet sind, die Endabrechnung spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Vertragsende zuzustellen, verhalten Sie sich bereits zum jetzigeigen Zeitpunkt vertragswidrig und verstoßen mit Ihrem Vorgehen auch gegen § 4 Nr. 11 UWG sowie gegen verbraucherschützende Vorschriften nach § 2 UKlaG.

Die Kundendienstmitarbeiter Ihres telefonischen Kundendienstes sind nicht in der Lage, eine qualifizierte Antwort zu erteilen, sondern behelfen sich nach meinem Empfinden grundsätzlich einer Ausredetaktik. Eine sinnvolle Kundenbetreuung stellt man sich tatsächlich anders vor. Auf meine E-Mails reagieren Sie seit Monaten ebenfalls nicht.

Ich fordere Sie hiermit auf, die Endabrechnung aufgrund des am 30. Juli 2018 übermittelten Stromverbrauches und gemäß der vertraglichen Bestimmungen mir zukommen zulassen und ein ggf. entstandenes Guthaben zu erstatten!

MfG

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Zustellung der Endabrechnung und Erstattung eines evtl. Guthabens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.11.2018 | 09:03
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


11.11.2018 | 10:50
von Katrin Ce. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

nein, der Fall ist nicht gelöst. Der Stromanbieter verwendet die übliche Ausredetaktik und hat bis einschließlich heute den 11. November 2018 keine Endabrechnung für den gekündigten Stromvertrag zukommen lassen. Die Endabrechnung ist bereits seit dem 11. September 2018 überfällig. Sein Verhalten ist anhaltend vertragswidrig. Mit freundlichen Grüssen




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