CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)
Verkäufer will 46% des Kaufpreises einbehalten
Bestell-/Kundennummer: 2018-4730348-2
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Akkusauger war nicht in der Lage, kleinste Kekskrümel aufzusaugen - also Gerät reklamiert und auf eigene Kosten zurück (Kein Retourenschein). Vom Verkäufer dann die Ansage - Gerät ist benutzt und verschmutzt! Komisch, wo es doch gar nicht richtig gesaugt.
Mit Hinweis auf ein Hygieneartikelparagraphen-darunter versteht man alles, was mit Schmutz, Dreck und Wasser in Berührung kommt (Aussage des Verkäufers), muss man den Wertverlust von ca. 46 % einbehalten (+ meine Versandkosten für die Rücksendung!)
Alternativ würde man mir auch das Gerät zurück senden - das nicht saugt.
Nach vielen E-Mails keine Einsicht, es gibt natürlich auch kein Widerrufsrecht wird sich nun das Gericht damit beschäftigen.
Und CHECK24? Sagt dazu nur der Vertragspartner hat recht - Danke an CHECK24 für diese Expertenmeinung!
12.11.2018 | 12:29
Abteilung: Marketing
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihr Feedback.
Wir haben uns Ihren Vorgang genauer angesehen. In Ihrer Bestellung hatten Sie einen Akku Handstaubsauger bestellt, der laut Ihren Aussagen, nicht genug Kraft hatte. In so einem Fall hat man natürlich die Möglichkeit die Waren auszutauschen oder vom Kauvertrag zurückzutreten. Sie wählten letzteres und sendeten die Waren ein. Unser Partnershop stellte fest, dass die Ware verschmutzt war und nicht mehr als Neuware verkauft werden konnte. Daher hat unser Partnershop einen Wertabzug vorgenommen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Viele Grüße
Ihr CHECK24-Team