Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 212 Views | 11.11.2018 | 22:14 Uhr
geschrieben von Rainer Hoffmann

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Verkäufer will 46% des Kaufpreises einbehalten

Bestell-/Kundennummer: 2018-4730348-2

Keine Unterstützung durch CHECK24

Akkusauger war nicht in der Lage, kleinste Kekskrümel aufzusaugen - also Gerät reklamiert und auf eigene Kosten zurück (Kein Retourenschein). Vom Verkäufer dann die Ansage - Gerät ist benutzt und verschmutzt! Komisch, wo es doch gar nicht richtig gesaugt.

Mit Hinweis auf ein Hygieneartikelparagraphen-darunter versteht man alles, was mit Schmutz, Dreck und Wasser in Berührung kommt (Aussage des Verkäufers), muss man den Wertverlust von ca. 46 % einbehalten (+ meine Versandkosten für die Rücksendung!)

Alternativ würde man mir auch das Gerät zurück senden - das nicht saugt.

Nach vielen E-Mails keine Einsicht, es gibt natürlich auch kein Widerrufsrecht wird sich nun das Gericht damit beschäftigen.

Und CHECK24? Sagt dazu nur der Vertragspartner hat recht - Danke an CHECK24 für diese Expertenmeinung!

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Erstattung des Kaufpreises + Rücksendekosten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.11.2018 | 12:29
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr Feedback.
Wir haben uns Ihren Vorgang genauer angesehen. In Ihrer Bestellung hatten Sie einen Akku Handstaubsauger bestellt, der laut Ihren Aussagen, nicht genug Kraft hatte. In so einem Fall hat man natürlich die Möglichkeit die Waren auszutauschen oder vom Kauvertrag zurückzutreten. Sie wählten letzteres und sendeten die Waren ein. Unser Partnershop stellte fest, dass die Ware verschmutzt war und nicht mehr als Neuware verkauft werden konnte. Daher hat unser Partnershop einen Wertabzug vorgenommen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Viele Grüße
Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


22.11.2018 | 17:04
von Rainer Hoffmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Anwalt ist eingeschaltet - nun warte ich auf die Antwort von Check24


24.11.2018 | 17:54
von Rainer Hoffmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe nach einem Anwaltsschreiben meinerseits an Check 24 nun mein komplettes Geld incl. der Versandkosten zurück erhalten. Schade das es erst durch Einschalten meines Anwaltes geklärt werden konnte. Aber gut - für mich ist der Fall erledigt.




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