Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 141 Views | 11.11.2018 | 17:14 Uhr
geschrieben von Simon Obendorfer

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Fehlende Guthabenauszahlung aus Schlussrechnung

Bestell-/Kundennummer: VertragsNr. 594284, KundenNr. 693428

Sehr geehrte Damen und Herren der BEV,

SCHLAGWORTE

Anfang Oktober haben Sie die Schlussabrechnung zu meinem Stromlieferungsvertrag übersandt mit dem Hinweis, dass das daraus resultierende Guthaben auf mein Konto überwiesen wurde.

Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen, da bis dato kein Eingang auf dem Konto zu verzeichnen ist.

Guthaben aus Energierechnungen sind unverzüglich zu erstatten (siehe Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.12.2014, Az.: I-20 U 136/14). Sie befinden sich mit Ihrer Geldschuld seit Mitte Oktober in Verzug.

Ich fordere Sie daher auf, das in der Schlussrechnung ausgewiesene Guthaben inkl. Neukundenbonus in Höhe von insgesamt 590,21 Euro bis spätestens 26.11.2018 auf meine Ihnen bekannte Kontoverbindung zu überweisen.

Sollten Sie meiner Forderung innerhalb der genannten Frist nicht nachkommen, werde ich umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen und die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.

Freundliche Grüße

Simon Obendorfer

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstattung Guthaben inkl. Neukundenbonus i. H. v. 590,21 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.11.2018 | 09:11
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


15.11.2018 | 09:19
von Simon Obendorfer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Scheinbar hilft das Druckmachen über Reclabox. Kurz nach Veröffentlichung der Beschwerde konnte der Eingang auf dem Konto verzeichnet werden. Trotzdem unsäglich, wie dieses Unternehmen mit seinen Kunden umgeht.




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