Durch Druckerpatronen.de gelöste Beschwerde. | 675 Views | 11.11.2018 | 21:19 Uhr
geschrieben von T. Müller

Druckerpatronen.de (Iserlohn)

Abzocke durch Anwaltskanzlei

Ich habe heute ein Schreiben der Kanzlei Menze aus Iserlohn bekommen.

Demnach soll ich eine Rechnung der Firma Druckerpatronen.de nicht bezahlt haben. Das Rechnungsdatum soll hiernach der 28. Januar 2015 sein. Angeblich sollen mir auch mehrere Mahnungen per E-Mail zugestellt worden sein. Diese habe ich aber nie erhalten. (auch nicht im Spam-Ordner).

Der Rechnungsbetrag beträgt 52,07 Euro, Mahnkosten 5,00 Euro, Zinsen 8,05 Euro sowie Die RA-Gebühren (1,3 Verfahrensgebühr) 70,20 Euro.

Wie verhalte ich mich in diesem Fall? Die Kontoauszüge für diesen Zeitraum habe ich bereits angefragt. Eine Rechnung per E-Mail habe ich auch nicht bekommen. Ich bin mir aber auch nicht sicher, ob ich überhaupt eine Rechnung bekommen habe. Eine Lieferung habe ich aber bekommen. Von daher könnte die Forderung berechtigt sein.

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Meine Forderung an Druckerpatronen.de: Keine RA Gebühr zahlen


Firma hat geantwortet nach 3 Monate nach 3 Monate
05.02.2019 | 11:23
Firmen-Antwort von: Druckerpatronen.de
Abteilung: Büroleitung

Guten Tag,

die Altfälle sind leider auch bei uns etwas besonderes.

Ein anderes Team, ein anderes System und einige Lücken. Es gibt tatsächlich eine Menge offene Forderung, die seinerseits wohl einfach ignoriert wurden und denen wir nachgegangen sind. Die Rechnungen wurden auch zu jener Zeit per Mail zugestellt, manchmal auch zusätzlich per Post. Wir haben bei jeder einzelnen nachgeschaut ob wir eine Zahlung finden, ist sie ohne Verwendungszweck und mit anderem Namen gekommen, war es aber unwahrscheinlich das wir sie finden konnten. Daher sind Nachweise immer ganz hilfreich und für die Umstände entschuldigen wir uns vielmals.

Mit freundlichen Grüßen

Nora Schlüter

Druckerpatronen.de Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


12.11.2018 | 16:19
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
Rechnungen von Januar 2015 sind längst verjährt. Widerspruch einlegen per Einschreiben.

13.11.2018 | 23:45
von ReclaBoxler-1234507 | Regelverstoß melden
Für Leistungen vom Januar 2015 endet die Verjährungsfrist am 31.12.2018 (§ 199 BGB)

14.11.2018 | 16:04
von T. Müller gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Anwaltskanzlei hat Rücksprache mit Druckerpatronen.de gehalten. Aufgrund eines Systemfehlers sind mir die Mahnungen nicht zugestellt worden.


14.11.2018 | 16:07
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
Ups, das stimmt. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in der die Rechnung ausgestellt wurde. SORRY



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