Durch Druckerpatronen.de gelöste Beschwerde. | 390 Views | 12.11.2018 | 08:45 Uhr
geschrieben von Franz-Josef Heinen

Druckerpatronen.de (Iserlohn)

Zahlungsaufforderung ohne Rechnung

Ich habe gestern eine Zahlungsaufforderung bekommen, obwohl der angebliche Fall bereits 3 Jahre zurückliegt, es gar keine Rechnung gab und erst recht keine mehrfachen Mahnungen!
Es sind, wie gesagt, 3 Jahre vergangen, in denen nichts passierte und plötzlich fordert Anwältin Menze knapp den 3 fachen Rechnungsbetrag ein.

Da wir niemals Mahnungen bekommen haben, halte ich das für dreiste Abzocke über den Versuch der Einschüchterung.

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Meine Forderung an Druckerpatronen.de: Forderung einstellen


Firma hat geantwortet nach 3 Monate nach 3 Monate
05.02.2019 | 11:11
Firmen-Antwort von: Druckerpatronen.de
Abteilung: Büroleitung

Guten Tag!

Es tut uns leid, aber Sie waren leider einer derjenigen, bei denen wir bei einer Revision der letzten Jahre keinen Zahlungseingang feststellen konnten.

Bitte melden Sie sich bei solchen Dingen lieber sofort telefonisch, so kann das dann auch geklärt werden. Es wurde tatsächlich ein altes Geschäftsjahr im Eilverfahren kontrolliert, bevor es verjähren konnte, da hat noch ein ganz anderes Team hier gearbeitet und leider ohne ein gut handhabbares Zahlsystem. Wir entschuldigen uns vielmals für die Umstände.

Zu den Kommentaren:

Ich kann mich nicht oft genug wiederholen, inwiefern macht es einen Unterschied welche Kanzlei beauftragt wird? Rein rechtlich darf sich nichts überschneiden und das tut es auch nicht. Ich versuche es jetzt einmal auf die humorvolle Variante. Ob wir diese oder jene Kanzlei beauftragen ist irrelevant, solange wir keine Meute breitschultriger, agressiver Schläger losschicken um Zahlungen einzutreiben. Ich versichere es Ihnen nochmals, bei uns wird nichts vermauschelt und es ist uns durchaus bewusst, das unzufriedenen Kunden nicht wiederkommen und gerade die sind aber für uns beosnders wichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Nora Schlüter

vom Druckerpatronen.de Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


12.11.2018 | 16:07
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
Wenn der Fall 3 Jahre zurückliegt, ist es sowieso verjährt. Widerspruch einlegen, selbstverständlich per Einschreiben.

13.11.2018 | 23:31
von ReclaBoxler-1234507 | Regelverstoß melden
Wenn der Fall 3 Jahre zurückliegt (= Nov. 2015) endet die Verjährungsfrist am 31.12.2018 (§ 199 BGB)

14.11.2018 | 16:10
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
Da haben Sie recht. Ich hab mich vertan. Sorry

22.11.2018 | 15:31
von Franz-Josef Heinen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Fall ist insofern „gelöst“, dass ich die Forderung bezahlt habe, um größeren Ärger zu vermeiden.
Wir hatten um diese Zeit tatsächlich mal Druckerpatronen bestellt, diese aber zurück geschickt, weil sie nicht funktionierten.
Die, angeblich per E-Mail, verschickten Mahnungen hat man zurückgenommen. Ich wusste gar nicht, dass solche Mahnungen rechtens sind, da ich einen aktiven Spam Ordner habe und sowas tatsächlich passieren könnte.

An der ganzen Sache ist definitiv was faul und bei „DRUCKERPATRONEN.de“ werde ich mit Sicherheit nie mehr was bestellen!


11.01.2019 | 06:44
von ReclaBoxer 0815 | Regelverstoß melden
Man sollte hier, wie auch in den anderen Fällen den Umstand, dass ein Herr Menzel der Geschäftsführer von Druckerpatronen.de ist und eine Frau Menzel die Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei ist, nicht unbeachtet lassen.

Ein Schelm, wer böses dabei denkt.



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