BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Keine Endabrechnung Strom
Nachdem am 7. September 2018 der Stromvertrag beendet wurde, warte ich seit nun 2 Monaten auf die Jahresabschlussrechnung. Am Telefon wird man vertröstet mit an den Haaren herbeigezogen "Argumenten". Auf E-Mails wird gar nicht reagiert.
Da Sie gem. § 40 Abs. 4 EnWG gesetzlich verpflichtet sind, die Endabrechnung spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Vertragsende zuzustellen, verhalten Sie sich bereits zum jetzig eigen Zeitpunkt vertragswidrig und verstoßen mit Ihrem Vorgehen auch gegen § 4 Nr. 11 UWG sowie gegen verbraucherschützende Vorschriften nach § 2 UKlaG.
Ich fordere Sie hiermit auf, die Endabrechnung aufgrund des am übermittelten Stromverbrauches und gemäß der vertraglichen Bestimmungen mir zukommen zulassen und ein ggf. entstandenes Guthaben sofort zu erstatten inklusive Bonus.
12.11.2018 | 10:30
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrte Kundin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist gelöst