Startseite > Handel > Möbelhäuser > Höffner > gelöste Beschwerde-Nr.: 179280
Durch Höffner gelöste Beschwerde. | 282 Views | 15.11.2018 | 08:25 Uhr
geschrieben von Adrian

Höffner (Schönefeld)

Höffner lehnt Gewährleistung ab

Bestell-/Kundennummer: 7397896

Wir haben im Mai 2017 Wohnzimmermöbel von "Hartmann" geliefert bekommen. Das sind sehr hochwertige Massivholz-Möbel. In Summe haben wir 7.300,00 Euro bezahlt.

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2 Bilder

Irgendwie blind, ist uns erst jetzt 1,5 Jahre später ein Mangel aufgefallen. Jedes der einzelnen Möbelstücke (ob stehend oder hängend) hat unten eine "Querfuge ins Holz" gefräst als optischen Akzent. An einem Hängeschrank fehlt diese Fuge. Diese muss aber auch bei diesem sein, da Vergleichsbilder vom Hersteller diese auch haben.

Ich habe dies reklamiert und als Antwort erhalten, dass die Reklamation abgelehnt wird, da es sich um einen offensichtlichen Mangel handelt, der hätte bei Lieferung bemängelt werden müssen.

Schön, ist uns aber erst jetzt aufgefallen und hätte daran nichts geändert, dass es nachgebessert bzw. ausgetauscht werden soll. Der Mangel ist da und Höffner hat dafür zu sorgen, dass dieser abgestellt wird. Man versucht uns mit 50,00 Euro Nachlass abzuspeisen.

Des Weiteren hat das TV-Board eine Absplitterung im Holz. Ersterer Mangel ist aber deutlicher sichtbarer.

Wenn hier keine zufriedenstellende Maßnahme getroffen wird, werden wir hier unseren Rechtsschutz einschalten - kein Problem.

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Meine Forderung an Höffner: Austausch der Schranktür


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.11.2018 | 08:25
Firmen-Antwort von: Höffner
Abteilung: Social Media

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank, dass Sie uns auf diesem Weg nochmal geschrieben haben. Es tut uns sehr leid, dass Ihre Beanstandung von den Kollegen vom Kundendienst abgelehnt worden ist.

Zur Prüfung haben wir erneut Ihr Anliegen an die zuständigen Kollegen weitergeleitet.

Liebe Grüße

Christin vom Höffner Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


15.11.2018 | 10:13
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Eine Ablehnung der Gewährleistung ist hier nicht ersichtlich. Auch wenn die gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre beträgt, tritt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein. Das heißt, Sie müssen beweisen das der Mangel bereits bei Kauf vorlag. Sehr schwer in den meisten Fällen. Vielleicht wenden Sie sich mal an den Hersteller. Stichwort Garantie

15.11.2018 | 13:02
von Adrian gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wurde eine Einigung erzielt, mit der wir Leben können - einen Nachlass. Jetzt warten wir noch ab, dass dieser verbucht wird.


18.11.2018 | 11:26
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey Corey Taylor:
Was sie schreiben, ist vollkommen korrekt. ABER: Das die Querfuge bereits bei Lieferung fehlte, ist logisch, es sei denn ins Holz gefräste Fugen verschwinden plötzlich durch ein Wunder. Das ist hier einer der wenigen Fälle, wo es kein Problem mit der Beweislastumkehr gäbe.



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