Höffner (Schönefeld)
Höffner lehnt Gewährleistung ab
Bestell-/Kundennummer: 7397896
Wir haben im Mai 2017 Wohnzimmermöbel von "Hartmann" geliefert bekommen. Das sind sehr hochwertige Massivholz-Möbel. In Summe haben wir 7.300,00 Euro bezahlt.
Irgendwie blind, ist uns erst jetzt 1,5 Jahre später ein Mangel aufgefallen. Jedes der einzelnen Möbelstücke (ob stehend oder hängend) hat unten eine "Querfuge ins Holz" gefräst als optischen Akzent. An einem Hängeschrank fehlt diese Fuge. Diese muss aber auch bei diesem sein, da Vergleichsbilder vom Hersteller diese auch haben.
Ich habe dies reklamiert und als Antwort erhalten, dass die Reklamation abgelehnt wird, da es sich um einen offensichtlichen Mangel handelt, der hätte bei Lieferung bemängelt werden müssen.
Schön, ist uns aber erst jetzt aufgefallen und hätte daran nichts geändert, dass es nachgebessert bzw. ausgetauscht werden soll. Der Mangel ist da und Höffner hat dafür zu sorgen, dass dieser abgestellt wird. Man versucht uns mit 50,00 Euro Nachlass abzuspeisen.
Des Weiteren hat das TV-Board eine Absplitterung im Holz. Ersterer Mangel ist aber deutlicher sichtbarer.
Wenn hier keine zufriedenstellende Maßnahme getroffen wird, werden wir hier unseren Rechtsschutz einschalten - kein Problem.
15.11.2018 | 08:25
Abteilung: Social Media
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank, dass Sie uns auf diesem Weg nochmal geschrieben haben. Es tut uns sehr leid, dass Ihre Beanstandung von den Kollegen vom Kundendienst abgelehnt worden ist.
Zur Prüfung haben wir erneut Ihr Anliegen an die zuständigen Kollegen weitergeleitet.
Liebe Grüße
Christin vom Höffner Team
Was sie schreiben, ist vollkommen korrekt. ABER: Das die Querfuge bereits bei Lieferung fehlte, ist logisch, es sei denn ins Holz gefräste Fugen verschwinden plötzlich durch ein Wunder. Das ist hier einer der wenigen Fälle, wo es kein Problem mit der Beweislastumkehr gäbe.