Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 122 Views | 21.11.2018 | 18:14 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4916411

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Fehlende Abrechnung 2017 / Falsche Abrechnung 2016

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 186799 Kundenummer 24170

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

nachdem ich Sie bereits mehrfach telefonisch und schriftlich erfolglos um eine korrekte Abrechnung gebeten haben, erhalten Sie mein Anliegen nun auf diesem Wege.

Seit dem 27.01.2016 sind wir Kunden bei Ihnen. Bei Vertragsabschluss wurde ein monatlicher Abschlag von 77,00 Euro festgesetzt. Die erste Abrechnung erhielten wir folglich zum 26.01.2017. In dieser Rechnung wurde uns ein Verbrauch von 3.309 kWh berechnet (Zählerstand 36.398). Wir erhielten aufgrund der bereits geleisteten Zahlungen ein Guthaben von 329,00 Euro.

Da wir unseren Neukundenbonus haben auszahlen lassen (nach mehrfacher Aufforderung!) erhöhte sich der monatliche Abschlag auf 93,00 Euro.

Seitdem haben wir nichts mehr von Ihnen gehört….

Ich habe also im Juni/Juli etwas verwundert bei Ihnen angefragt, warum wir für das Jahr 2017 keine Abrechnung erhalten haben.

Hier erklärte mir eine freundliche Dame am Telefon, dass in diesem Jahr versehentlich keine Aufforderungen an die Kunden zur Einreichung des Zählerstandes versandt wurden. Ich habe mich hier schon sehr gewundert, warum denn keine nachträgliche zentrale Benachrichtigung an die Kunden versandt wurde, da ja der Fehler offensichtlich festgestellt wurde.

Aber dies konnte mir Ihre Kollegin leider nicht beantworten. Stattdessen fragte Sie mich nach meinem Zählerstand zum 26.01.2017 -> an diesem Datum habe ich rein zufällig nicht auf den Stromzähler geguckt…

Also empfahl sie mir, die Netzdienste zu kontaktieren und dort den Zählerstand zu erfragen. Allerdings konnten auch diese mir den Zählerstand zum 26.01.2017 nicht mitteilen, sondern lediglich für April.

Mit dieser Nachricht wendete ich mich erneut an Ihr Kundencenter – schilderte erneut mein Anliegen, hier wusste die Kollegin allerdings nichts von einem zentralen Ausbleiben der Aufforderung zur Zählerablesung, sondern suchte den Fehler bei den Netzbetreibern… Ich teilte ihr sodann meinen Zählerstand zum 18.04.2017 mit (35.425). Hier fällt auf, dass dieser deutlich niedriger ist, als der im Januar 2017 bereits beglichene Zählerstand.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Die Kollegin war sehr hilfsbereit, verstand das Problem und versprach mir die Abrechnung für 2016 von der zuständigen Abteilung korrigieren zu lassen und mir eine korrekte Abrechnung für 2017 zuzuschicken.

Daraufhin hörte ich wochenlang nichts…

Also rief ich wieder an und erzählte die Geschichte erneut: die Kollegin verstand das Problem nicht. Sie sicherte aber zu, sich um eine korrekte Abrechnung zu kümmern. Ich hatte im Gespräch (August 2018) eine zweiwöchige Frist zur Korrektur gesetzt – daraufhin passierte nichts.

Im Oktober erhielten Sie daher eine schriftliche Aufforderung, doch auch hier haben wir keinerlei Reaktion erhalten.

Daher hier erneut meine Aufforderung an Sie:

Stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Abrechnung gemäß § 40 (4) EnWG unverzüglich zugeht. Hiermit ist sowohl eine korrigierte Abrechnung 2016, als auch eine korrekte Abrechnung für 2017 gemeint!
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Korrektur bzw. Erstellung der Abrechnung 2017


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.11.2018 | 18:20
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (8)


25.11.2018 | 10:15
von ReclaBoxler-4916411 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


02.12.2018 | 11:20
von ReclaBoxler-4916411 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.12.2018 | 19:25
von ReclaBoxler-4916411 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


12.12.2018 | 20:49
von ReclaBoxler-4916411 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.12.2018 | 22:47
von ReclaBoxler-4916411 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.12.2018 | 19:47
von ReclaBoxler-4916411 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.01.2019 | 08:08
von ReclaBoxler-4916411 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.02.2019 | 08:27
von ReclaBoxler-4916411 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
BEV Bayrische Energievers...: Überzogene Abschläge
BEV Bayerische Energiever...: Mein Guthaben wird nicht ausbezahlt
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!