Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 342 Views | 22.11.2018 | 11:22 Uhr
geschrieben von Bennet Kaiser

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Schlussrechnung und Guthaben nicht erhalten

Bestell-/Kundennummer: 794644

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

Ich kündigte meinen Stromvertrag bei Ihnen fristgerecht zum 13.09.2018. Sie hatten danach gemäß EnWG §40 Absatz 4 gesetzlich vorgeschrieben 6 Wochen Zeit, meine Schlussrechnung zu erstellen und mir zukommen zu lassen (Frist war damit der 25.10.2018).

Ich erkundigte mich bereits am 5.10.2018 telefonisch beim Kundenservice, ob Sie alle benötigten Informationen (Zählerstand etc.) erhalten haben. Man bestätigte mir die Vollständigkeit.

Am 24.10.2018, also einen Tag vor der gesetzlichen Frist zur Erstellung und zum Versand meiner Schlussrechnung, erkundigte ich mich telefonisch nach dem Versandstatus. Der Kundenservice teilte mir mit, dass meine Schlussrechnung noch nicht erstellt wurde und leitete meine Beschwerde an die zuständige Abteilung weiter.

Daraufhin verfasste ich ein Schreiben, in dem ich die BEV mit einer Frist bis zum 9.11.2018 aufforderte, meine Schlussrechnung zu erstellen und mein Guthaben auszuzahlen. Dieser Brief kam am 30.10.2018 nachweisbar (Einwurf-Einschreiben) bei Ihnen an.

Nachdem mein Schreiben keinerlei Wirkung zeigte, rief ich am 12. /15. /19. 11.2018 immer wieder beim Kundenservice an und wurde ähnlich vertröstet. Meine Rechnung sei am 25.10.2018 erstellt, aber aus unersichtlichen Gründen noch nicht verschickt worden.

Im Telefonat am 19.11.2018 wurde mir zudem gesagt, dass ich ja in Dauerschleife anriefe. Ich fühlte mich nicht respektiert und in meinen Forderungen nicht ernst genommen.

Ich finde es anmaßend, wie die BEV sich konsequenzenlos den geltenden Gesetzen entzieht. Ich bin in dieser Situation kein Einzelfall, wie ich das so lese, und würde mir wünschen, dass viele Neukunden es besser machen als ich und sich vorher gut über die BEV informieren. Diesen Stromanbieter kann man absolut nicht empfehlen.

Ich erwarte demnach sofortigen Versand meiner bereits erstellten Schlussrechnung und unverzügliche Erstattung meines Guthabens.

Mit freundlichen Grüßen,

Bennet Kaiser

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Versand meiner Schlussrechnung und Erstattung meines Guthabens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.11.2018 | 11:22
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


22.11.2018 | 14:42
von Philipp Rasmus | Regelverstoß melden
Ich habe auch zur BEV jetzt zum 1.12 mit Strom und Gas gewechselt und ich hoffe das ich nicht auch solche Probleme später bei der Schlussrechnung und Auszahlung meines Guthabens bekomme, ansonsten an den Threadersteller 1-2 Schreiben mit Fristsetzung und dann "Mahnbescheid" schicken. Hast ja alle sonstigen Nachweise das nicht darauf reagiert worden ist u. a auch Anrufprotokolle.

25.11.2018 | 15:16
von Bennet Kaiser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.12.2018 | 19:04
von Bennet Kaiser gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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