Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 107 Views | 24.11.2018 | 09:14 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3388411

Immergrün Energie (Köln)

Ignorieren von Kündigungen & Grundpreiserhöhung um 360%

Bestell-/Kundennummer: 29011I1305

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

in einem Schreiben vom 10.08.2018 erfuhr ich von einer Grundpreiserhöhung von 6,08 Euro/Monat auf 22,00 Euro/Monat, welches einer Preissteigerung von über 360 Prozent entspricht!

Daraufhin nahm ich am 14.08 in einem Schreiben von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündigte per Brief meinen Stromvertrag zum 01.10.2018.

In einem Telefongespräch mit einem Servicemitarbeiter wurde mir im Oktober mitgeteilt, dass die Kündigung nicht eingegangen ist und man sich demnächst mit mir nochmals in Verbindung setzen wird. Einige Tage später erhielt ich die Nachricht, die Kündigung erneut per E-Mail oder Post zuzuschicken.

Dementsprechend sendete ich Immergrün am 26.10.2018 das Kündigungsschreiben nochmals per E-Mail zu, worauf ich einige Zeit später wiedermals die Nachricht erhielt, die Kündigung erneut per E-Mail oder Post zuzuschicken.

Daraufhin sendete ich die entsprechende Kündigung per Einschreiben und erhielt nun die folgende Antwort:

"Sofern Sie sich auf ein Ihnen eingeräumtes Sonderkündigungsrecht zum 01.10.2018 berufen, können Sie von diesem ebenfalls aufgrund des Zeitablaufes keinen Gebrauch mehr machen, da uns eine entsprechende Kündigung Ihrerseits vor diesem Datum hätte erreichen müssen. Dies ist jedoch nicht der Fall. "

Das Vorgehen seitens Immergrün ist hier nicht nachvollziehbar und ich fordere die Anerkennung meiner Kündigung zum 01.10.2018.

Des Weiteren widerspreche ich der Preiserhöhung, und zweifle die Zulässigkeit gemäß §315 BGB an, da eine Preiserhöhung i. H. v. 360 % nicht mit der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung erklärbar ist.

Die Erhöhung ist damit gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. In diesem Zusammenhang weise ich auch auf das Urteil des AG Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) ) hin. Bereits hier wurde eine Strompreiserhöhung der 365 AG als sittenwidrig eingestuft.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Bestätigung meiner Sonderkündigung zum 01.10.18 und Rücknahme der Preiserhöhung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.11.2018 | 17:30
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter ReclaBoxler-3388411,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


28.11.2018 | 17:13
von ReclaBoxler-3388411 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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