Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 265 Views | 25.11.2018 | 09:26 Uhr
geschrieben von Christian Blank

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Abrechnung / Guthaben und Bonus nicht ausbezahlt

Bestell-/Kundennummer: 623047

Der unseriöse Ruf der BEV bestätigt sich auch bei mir. Seit Vertragsende am 15.09.2018 habe ich die BEV in zahllosen Telefonaten sowie Schreiben aufgefordert, die Abrechnung zu senden und mein Guthaben sowie Bonus auszuzahlen.

Der BEV Kundenservice versucht mich von Anruf zu Anruf zu vertrösten und hat angeblich meine Mahnungen mehrfach an die Buchhaltung weitergeleitet. Die BEV hat es jedoch bis heute nicht für nötig erachtet das Guthaben in Höhe von 439 EUR sowie den Bonus von 215 EUR auszuzahlen und begeht damit Rechtsbruch. Ich fordere die BEV hiermit letzmalig auf, die Rückzahlung in Höhe von insgesamt 654 EUR umgehend bis spätestens 30.11.2018 zu überweisen. Ansonsten werde ich rechtliche Schritte einleiten.

Meine Rechtschutzversicherung hat bereits zugesagt. Mein Anwalt steht bereit. Das wird im Falle eine Klage nicht gut für die BEV ausgehen.

Und vor weiteren Negativbewertungen bei Verivox und anderen Bewertungsportalen werde ich ebenfalls nicht zurückschrecken, wenn nicht sofort die Abrechnung erfolgt sowie Guthaben und Bonus ausbezahlt werden.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Abrechnungserstellungd und sofortige Rückzahlung von Guthaben und Bonus in Höhe von 654 EUR


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.11.2018 | 09:26
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


28.11.2018 | 10:54
von Christian Blank noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe nach wie vor keine Abrechnung und Rückerstattung meines Guthabens/Bonus durch die BEV erhalten.


02.12.2018 | 13:51
von Christian Blank | Regelverstoß melden
Die BEV hat am 26.11.2018 eine Endabrechnung erstellt, die mit nachweislich falschen Werten den Rückerstattungsbetrag zu meinen Ungunsten reduziert, indem sie Abschlagszahlungen falsch ausweist.

Hiermit lege ich die korrekte Berechnung zugrunde:
Über den Netzbetreiber Bayernwerk wurde der offizielle Endzählerstand für den Zähler 91632766 zum Vertragsende am 15.09.2018 mit insgesamt 3.601 kWh gemeldet. Zwischen dem Vertragsbeginn am 15.09.2017 und dem 31.12.2017 sind auf diesem Zähler 1.528 kWh registriert worden. Demnach lag der Verbrauch vom 1.1.2018 bis 15.09.2018 bei 2.073 kWh. Diese Werte sind über den Netzbetreiber erhoben worden.

Aufgrund der im Oktober 2017 erfolgten Installation einer PV-Anlage wurde der Alt-Zähler Nr. 06049620 zum 19.10.2017 deaktiviert. Seit dem 15.09.2017 sind bis zum Endablesedatum dieses Zählers am 19.10.2017 weitere 202 kWh aufgelaufen, die die BEV auch so in der Endabrechnung ausweist. Diese 202 kWh kommen demnach zu den 3.601 kWh des anderen Zählers hinzu. Somit sind insgesamt 3.803 kWh über die BEV im Vertragszeitraum bezogen worden. Soweit so gut.

Allerdings tauchen jetzt Ungereimtheiten auf, die die Abschlagszahlungen betreffen:
Seit dem 01.09.2017 wurden bis einschl. 01. 08.2018 insgesamt 12 Abschlagszahlungen zu je 136 EUR von mir geleistet, was ich über Kontoauszüge nachweisen kann. In Summe sind das 1.632 EUR. Die BEV weist jedoch nur 1.496 EUR an geleisteten Abschlagszahlungen aus und unterschlägt damit eine komplette Rate von 136 EUR!

Wenn man also den korrekten Erstattungsbetrag berechnet, ergibt sich folgende Rückerstattung:

Verbrauch von 3.803 kWh x Arbeitspreis von 0,2492 EUR brutto pro kWh + 243,48 EUR Zählergrundpreis = 1.191,19 EUR brutto Stromlieferung

1.191,19 EUR Stromlieferung minus 1.632 EUR Guthaben aus 12 geleisteten Abschlagszahlungen a 136 EUR = 440,81 EUR Guthaben aus geringerem Verbrauch.

Hierzu kommt noch der in der Belieferungsbestätigung vom 28.07.2017 garantierte „Einmalige Wechselbonus von 15 % des Jahresverbrauchs“, den die BEV in der Endabrechnung mit "Neukundenbonus 15 %“ bezeichnet und mit 178,56 EUR angibt. Auch dieser Wert ist falsch, weil er sich auf einen falschen Strombelieferungsbetrag bezieht. Bezogen auf den wie oben dargelegten korrekten Verbrauchswert in Höhe von 1.191,19 EUR ergibt sich ein 15 %-Bonus in Höhe von 178,68 EUR.

Der korrekte Erstattungsbetrag errechnet sich somit wie folgt:
440,81 EUR (Guthaben) + 178,68 EUR (15 %-Bonus) = 619,48 EUR.

Die BEV errechnet in der Endabrechnung stattdessen einen falschen Auszahlungsbetrag in Höhe von 484,14 EUR!

Ich erwarte umgehend, dass die Endabrechnung korrigiert wird und zusätzlich zu den bereits in der Endabrechnung vom 26.11.2018 ausgewiesenen 484,14 EUR die fehlenden 135,35 EUR erstattet werden.

Hiermit setze ich der BEV eine Frist bis 07.12.2018. Sollte bis dahin der korrekte Betrag nicht in voller Höhe erstattet worden sein, wird mein Rechtsanwalt umgehend aktiv und auf juristischem Wege die korrekte Rückerstattung in Höhe von 619,48 EUR gegen die BEV durchsetzen.

Noch ein abschließendes Wort direkt an die BEV: Ich finde es bedauerlich, dass Sie nicht in der Lage sind eine ordnungsgemäße Endabrechnung zu erstellen oder erstellen zu wollen. Aufgrund der vielen Beschwerden über Sie ist davon auszugehen, dass die Erstellung von fehlerhaften Abrechnungen Methode hat und somit vorsätzlich geschieht. Dieses Verhalten mag bei Kunden funktionieren, die wenig Erfahrung haben, zu gutgläubig oder bequem sind nachzurechnen und die Sie so über den Tisch ziehen können. Bei mir sind Sie mit Ihren kriminellen Methoden definitiv falsch und ich weiß mich zur Wehr zu setzen. Ich rate Ihnen daher diese letzte Mahnung äußerst ernst zu nehmen und den korrekten Betrag umgehend zu überweisen.

02.12.2018 | 13:52
von Christian Blank noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Siehe mein Kommentar vom 02.12.2018, 13:51 Uhr.


03.12.2018 | 12:53
von Christian Blank | Regelverstoß melden
Die zwölfte Abschlagszahlung über 136 EUR wurde zwischenzeitlich meinem Konto gutgeschrieben, ohne dass dies jedoch schriftlich durch die BEV dokumentiert worden wäre. Dieser Fall ist damit erledigt.

Nach wie vor offen ist jedoch die Überweisung des noch ausstehenden Guthabenbetrages sowie des Neukundenbonus. Bitte teilen Sie mir umgehend mit, wann der Betrag auf mein Konto überwiesen wird.

06.12.2018 | 07:50
von Christian Blank gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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