Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 354 Views | 13.12.2018 | 08:10 Uhr
geschrieben von R. Butz

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Falsche Zwischenabrechnung

Bestell-/Kundennummer: 724239

Falsche und unvollständige Zwischenabrechnung

Wir haben am 15.11.2018 eine falsche Zwischenabrechnung bekommen. Hieraus wird eine Nachzahlung von über 800€ fällig und der Abschlag soll von 120 auf 212€ pro Monat erhöht werden. Die Zwischabrechnung enthält nur unzureichende Informationen.

Rückfragen beim Kundenservice bringen überhaupt keinen Erfolg.

Mein Fax (Widerspruch, Verbraucherbeschwerde nach §111a EnWG) vom 20.08.2018 kann der Kundenservice angeblich im System am 28.11.2018 noch nicht sehen!

Wir haben bisher einen Verbrauch von 1.320 kWH bei 181 Tagen und sollen jetzt nach der Zwischenabrechnung für einen geschätzten Verbrauch von über 10.000 kWh Vorkasse leisten.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Korrektur der Zwischenabrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.12.2018 | 08:10
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (6)


16.12.2018 | 10:08
von R. Butz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher erfolgte keine Rückmeldung oder Lösung von der BEV Energie


20.12.2018 | 07:19
von Christian Stemplinger | Regelverstoß melden
Da kommt auch nichts. Frist setzen und nach 4 Wochen kann dann Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet werden (Wird auch notwendig). Hotline kann man sich sparen, da wird nur hingehalten und die können eh nix machen. Jeglichen Schriftverkehr aufbewahren und dokumentieren, wird für das Schlichtungsverfahren benötigt

20.12.2018 | 17:37
von R. Butz | Regelverstoß melden
Ich habe jeden Schriftverkehr mittels Fax und per E-Mail versendet. Gestern habe ich einen Schlichtungsantrag gestellt und bin auf die nächsten Schritte gespannt. Diese Woche habe ich noch eine Information zur Preisanpassung von der BEV erhalten, daraufhin habe ich den Vertrag mit dem Sonderkündigungsrecht gekündigt. Dieses Schreiben ging ebenfalls per E-Mail und Einschreiben Übergabe raus. Die Faxnummer der BEV funktioniert nicht mehr.

23.12.2018 | 10:56
von R. Butz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Anliegen ist immer noch nicht gelöst und weiterhin auch keine Reaktion von der BEV! Mittlerweile ist die Faxnummer des Unternehmen nicht mehr erreichbar! Ich habe jetzt einen Schlichtungsantrag gestellt.


06.01.2019 | 13:00
von R. Butz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde immer noch gelöst oder eine überhaupt eine Rückmeldung erhalten.


27.01.2019 | 19:19
von R. Butz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist weiterhin nicht gelöst.




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