BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Falsche Abrechnung wird nicht berücksichtigt
Bestell-/Kundennummer: 598576
Es handelt sich um die Strom-Abrechnung für den Zeitraum 04.08.2017-03.08.2018.
Am 12.10.2018 habe ich zum ersten Mal die Abrechnung erhalten und festgestellt, dass diese fehlerhaft war aufgrund des falschen Zählerstands am 03.08.2018. Daraufhin habe ich telefonisch den Fehler gemeldet und anschließend eine E-Mail mit einem Foto des Zählerstands als Beweis an kundenservicebev-energie.de geschickt.
Zwei Wochen später kam eine neue Abrechnung, was immer noch falsch war und der gemeldete Zählerstand wurde keinerlei berücksichtigt. Ich habe zum weiderholten Mal den Kundenservice kontaktiert und neben einer E-Mail noch postalisch den richtigen Zählerstand zugesandt. Heute habe ich zum dritten Mal die falsche Abrechnung erhalten.
Trotz vieler Telefonate, E-Mails und Schreiben ist das Problem bis heute nicht gelöst. Dennoch wurde immer wieder Geld basierend auf der falschen Abrechnung von meinem Konto abgebucht (Ich habe natürlich zurückbuchen lassen). Der richtige Zählerstand, wie auch auf dem hochgeladenen Foto zu erkennen ist, lautet 81600 kWh, anstatt 82791 kWh, womit die Abrechnung erstellt wurde.
Hiermit fordere ich Sie auf, mir bis einschließlich 07.12.2018 eine korrekte Abrechnung zu erstellen, in der mein Zählerstand korrekt aufgeführt wird. Des Weiteren weise ich darauf hin, den vertraglich vereinbarten Neukundenbonus (15 %) in der Abrechnung zu berücksichtigen. Das dadurch entstehende Guthaben ist zeitnah auf das Ihnen bekannte Bankkonto zu überweisen.
Ansonsten sehe ich mich gezwungen, anwaltlich gegen den Vertragsverstoß vorzugehen.
29.11.2018 | 08:14
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst