Durch airbnb.com gelöste Beschwerde. | 159 Views | 04.12.2018 | 16:00 Uhr
geschrieben von Katharina Krause

airbnb.com (Dublin)

Keine Rückerstattung trotz Parasitenbefall

Keine Rückerstattung trotz vorzeitigem Auszug wegen ärztlich bestätigtem Parasitenbefall: Mehr als dreißig Bisse mit zugeschwollenem Gesicht!

Ich buchte ein Zimmer in Leipzig für zwei Monate. Nach etwa zwei bis drei Wochen bemerkte ich zunehmend offenbar während der Nacht entstandene stark juckende und gerötete Stellen an Armen, Beinen und Rumpf.

SCHLAGWORTE

Schließlich suchte ich einen Arzt auf, der viele Bisse durch "blutsaugende Parasiten, mit hoher Wahrscheinlichkeit Bettwanzen", feststellte. Kurz darauf wurde es noch schlimmer und ich erlitt mehrere Bisse im Gesicht, die mein rechtes Auge zu schwellen ließen.

Ich zog am nächsten Tag aus, nachdem mein Chef mir nach einem Blick auf mein Gesicht kurzfristig ein Dienstzimmer für die verbleibenden zwei Wochen organisierte. Ab diesem Zeitpunkt trat kein einziger neuer Biss mehr auf (ebenfalls ärztlich durch Kontrolluntersuchung bestätigt).

Meine Vermieterin sagte mir die vollständige Rückzahlung zu. Anschließend vertröstete sie mich immer wieder.

Meine Beschwerde bei airbnb.com wurde völlig inkompetent behandelt, der Bearbeiter gab sich keinerlei Mühe und wirkte völlig desinteressiert. Die Vermieterin weigere sich, Geld zurückzuerstatten, nicht einmal für die 2 Wochen, in denen ich das Zimmer nicht mehr nutzte, da könne er auch nichts machen.

Er schloss den Fall trotz Vorlage des ärztlichen Befundes!

Wenn nicht mal unter diesen Umständen die Miete erstattet wird, wann dann?

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Meine Forderung an airbnb.com: Erstattung der Zimmermiete


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (3)


11.12.2018 | 16:54
von Katharina Krause noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
AirBnB hat sich nicht gemeldet!
Im Internet gibt es zahlreiche Berichte, wonach der Kundendienst absolut lustlos agiert und bei Problemen nicht hilft.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich das nur bestätigen!


27.12.2018 | 09:56
von Katharina Krause noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
AirBnB ist die Meinung der Nutzer offenbar völlig gleichgültig. Ich werde nie wieder über diese Firma buchen!


17.01.2019 | 10:10
von Katharina Krause gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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