Von Gira beantwortete Beschwerde. | 182 Views | 09.12.2018 | 15:32 Uhr
geschrieben von MO MOGEPU

Gira (Radevormwald)

Gira weder das Produkt noch der Service sind empfehlenswert

Gira: Verbraucherinformation zur Türstation 255220

SCHLAGWORTE

Aus unserer Sicht ist das Produkt des Herstellers Gira nur so gut wie sein Service, nämlich in beiden Fällen, nicht empfehlenswert!

Unsere Gira Gegensprechanlage mit Video, 8 Jahre jung, moderat im Gebrauch, optisch wie neu, ist nicht mehr gebrauchsfähig!

Der Techniker Vorort vermutete einen Defekt an der Videokamera.

Unsere Anfrage nach Reparaturmöglichkeiten wurden von dem Hersteller Gira unterschiedlich beantwortet und stark voneinander abweichende Reparaturkosten genannt.

Der Techniker vereinbarte mit dem Gira-Außendienstmitarbeiter und uns einen verbindlichen Vororttermin. Ein Tag vor dem Termin teilte uns der Außendienstmitarbeiter mit, dass er sich hüten wird, die Sache anzusehen bzw. anzufassen und setzte das Gespräch fort, dass es ohnehin nicht sein Job wäre. Er ließ keine Nachfragen zu und beendete abrupt das Telefonat.

Nach Kenntnisnahme des Herstellers Gira, dass die Anlage zwar über einen Händler, jedoch nicht über einen Gira-Fachhändler käuflich erworben wurde, nahm dieser von seinem Angebot die Außenanlage kostenfrei auszutauschen, Abstand.

Wir erhielten zwei Kulanzangebote für unsere vom Hersteller als „ALT“ bezeichnete Anlage!

Der erste Vorschlag wurde in einem fernmündlichen Gespräch von einem Gira Mitarbeiter als suboptimal eingestuft.

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Der zweite Kulanzvorschlag beinhaltete den wechselseitigen Austausch der Außenanlage. Der Hersteller teilte zur Beschaffenheit seines Artikels mit, dass dieser neu/unbenutzt ist. Skeptisch durch den vorangegangenen Ablauf hinterfragten wir nochmals den Artikelzustand. Erst nach unserem Hinweis auf dem Gesetzestext über die Beschaffenheit eines neuen Artikels, teilte uns dann der Mitarbeiter mit, dass die Außenanlage in einem generalüberholten Zustand geliefert wird.

Wir fassten den Sachstand schriftsätzlich zusammen und baten die Beschwerdeabteilung des Herstellers Gira, diesen Herrn Geschäftsführer Giersiepen zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Schriftlich erhielten wir die Mitteilung, dass unsere Sachstandsschilderungen wahrheitsgetreu vorgetragen und die Geschäftsleitung inhaltlich davon Kenntnis haben.

Fazit: Die Reparaturkosten belaufen sich in Höhe von 905,19 Euro, wohlgemerkt, für eine generalüberholte Anlage, in der unter Umständen die verbauten Elemente älter als 8 Jahre sein können, wo weder der Garantie-Gewährleistungsanspruch geklärt ist, vor allem jedoch, wo auch dann die Kosten anfallen, wenn sich werksseitig nur ein geringfügiger Defekt zeigen sollte.

Wenn erwähnte Kostenhöhe für eine Reparatur anfallen, ohne den genauen Defekt zu kennen und von dem Hersteller die Fachanfrage über die langfristige Kompatibilität (Gira-Produkt zu einer nachgerüsteten Haustürsache) nicht beantwortet wird, dann hat spricht das aus unserer Sicht, weder für das Gira-Produkt noch für den Gira Service.

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Meine Forderung an Gira: Service, denn unsere Erlebnisse verdienen den Begriff Odyssee


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.12.2018 | 14:49
Firmen-Antwort von: Gira
Abteilung: Beschwerdemanagement

Vielen Dank für Ihren Eintrag bei Recla Box, somit haben wir auch die Gelegenheit unseren Sachverhalt darzulegen.

Aus Gründen der Produkthaftung arbeitet Gira ausschl. über den 3-stufigen Fachvertrieb.

Unsere Vorschläge, sich bitte an einen Fachbetrieb Ihres Vertrauens zu wenden, wurden nicht angenommen. Warum die von Ihnen aufgesuchten Fachbetriebe nicht unterstützen möchten, entzieht sich unserer Kenntnis. In mehreren Telefonaten (Einzelgespräche teilw. bis zu 40 Minuten) haben wir uns Ihrem Problem angenommen und die Vorgehensweise erklärt. Leider ohne Einsicht.

Das Produkte nach 8 Jahren ausfallen können, ist bedauerlich, aber kein Hersteller kann sich davon freisprechen. Die angezeigten Reparaturkosten mussten wir als Vorab-, und Höchst-Pauschale benennen, da uns die Türstation nicht vorlag. Kosten und der tatsächlichen Grund des Defektes können immer erst nach Begutachtung und detaillierter Prüfung ermittelt werden. Das ist marktüblich. Leider haben Sie sich geweigert, uns die Türstation über einen Fachbetrieb einzusenden.

Wir haben Service geboten, unterstützt, geholfen und kaufmännisch erläutert. Alle Bemühungen unsererseits wurden von Ihnen nicht akzeptiert.

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Kommentare und Trackbacks (2)


16.12.2018 | 11:38
von MO MOGEPU noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Beschwerde wurde vom Hersteller ganz bewusst unwahr beantwortet. In einem Schriftsatz vom 08.11.18 haben wir ausführlich den Sachstand geschildert, mit der Bitte
diesen der Geschäftsleitung vorzulegen. Der Sachablauf wie von uns geschildert, wurde seitens des Herstellers bestätigt ebenso die Vorlage an die Geschäftsleitung.

Bewusst wird unwahr vorgetragen, dass wir uns weigern einen Fachbetrieb zu beauftragen. Ein Gira-Aktiv Partner war Vorort, hat die Anlage überprüft und einen Termin mit
dem Außendienstmitarbeiter vereinbart. Darüber wurde der Hersteller in Kenntnis gesetzt. Der Gira-Außendienstmitarbeiter hat letztendlich den verbindlichen Termin abgesagt.

Am Tag des Rechnungseinganges haben wir die Kosten für den Aktiv-Partner sofort ausgeglichen, also haben wir uns zu keiner Zeit einen Termin/ Hilfe verweigert.

Der aktuelle Sachstand ist, dass eine Fachfirma die Anlage seit Wochen bei Gira bestellt hat und nach Lieferung mit uns einen Einbautermin vereinbart.

Wenn nunmehr der Hersteller behauptet, dass wir uns einem 3 Punkte System oder einer Fachfirma verweigern, dann ist dies schlicht und ergreifend ganz bewusst unwahr vorgetragen.

Ich möchte den Sachstand so nicht stehen lassen und bitten Sie mir mitzuteilen, wie ich der Antwort von Gira entgegnen kann.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Puckade


17.01.2019 | 13:13
von MO MOGEPU noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unser Anliegen konnte, dennoch dieses seit Monaten anhängig ist, bis dato nicht geklärt werden!

Nach wochenlanger Wartezeit lieferte der Hersteller einen falschen Artikel, sodass ein weiterer Vororttermin anberaumt werden muss.

Unsere Recherchen haben ergeben, dass das Problem Videokamera wohl nicht unbekannt sein soll. Selbsterklärend wäre dann auch die Tatsache speziell in unserem Fall, dass ein optisch mangelfreier und moderat genutzter Artikel nach 8 Jahren nicht mehr gebrauchsfähig ist.

Nicht nachvollziehbar ist es, dass bei einem Artikel aus dem Hochpreissegment in dem die GIRA Produkte angesiedelt sind, von dem Hersteller ein suboptimaler Service angeboten wird.

Status quo: Es bleibt nunmehr abzuwarten,

wann wir auf eine störungsfreie Haustürgegensprechanlage zurückgreifen dürfen,

ob wir nach einer werkseitigen Überprüfung unserer Anlage, über den Sachstand des tatsächlichen Defektes in Kenntnis gesetzt werden

und
wie der Hersteller bei einem generalüberholten Austauschprodukt die Garantie- und Gewährleistungsansprüche regelt.

Das Resultat werden wir in Folge zur Kenntnisnahme veröffentlichen.

Eine Empfehlung werden wir für das Produkt nicht erteilen. Im Gegenzug empfehlen wir jeden Kaufinteressenten an, sich über allgemeine Fachhändler zu dem Produkt und über das Serviceangebot zu informieren.




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