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108 Views | 11.12.2018 | 11:33 Uhr
geschrieben von Sven Engel
Bestell-/Kundennummer: 764514503
Wir haben alle Unterlagen eingereicht: Mietvertrag, Meldebescheinigung, Bestätigung des Vermieters, dass die Wohnung nicht ans Kabelnetzangeschlossen ist und auch nicht wird, da die TV-Versorgung per Satellit und die Internet-Bereitstellung per DSL erfolgt.
Gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) § 46 Abs. 8, Satz 3 besteht bei Umzug an eine nicht versorgte Adresse ein Sonderkündigungsrecht
Meine Forderung an Unitymedia NRW GmbH:
Sonderkündigung laut TKG § 46 Abs. 8, Satz 3 durchführen
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