Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 48 Views | 11.12.2018 | 12:58 Uhr
geschrieben von Frank Ruland

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

CHECK24 zahlt Cashback Betrag nicht aus

Bestell-/Kundennummer: Auftragsnummer:25399552

Am 23.09.2018 habe ich über CHECK24 einen Handyvertrag bei smartmobil abgeschlossen.

Dafür wurde mir ein Cashback Betrag von 30,00 Euro versprochen.

Am 24.09.2018 kam der Vertrag zustande und unmittelbar darauf habe ich CHECK24 die erste Rechnung mitgeteilt, so wie sie es wünschten.

Heute haben wir den 09.12.2018 und mittlerweile habe ich bei smartmobil schon die 4 Rechnung bekommen und bezahlt.

Aber die 30,00 Euro Cashback, die mir von CHECK24 versprochen wurden, da warte ich immer noch drauf. Auf E-Mails wird man immer von CHECK24 vertröstet. Ich habe keine Lust, mehr darauf mich vertrösten zu lassen.

Es ist ihre Aufgabe, sich bei smartmobil zurück zu versichern, dass der Vertrag zustande gekommen ist

Aber 2 Sachen habe ich dadurch gelernt:

Sich nicht von Lockangeboten täuschen lassen und dass es das letzte Mal war, dass ich über CHECK24 was bestellt habe

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Auszahlung des Versprochenen Cashbacks in Höhe von 30,00 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.12.2018 | 12:58
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für das freundliche Telefonat.

Wir haben gute Nachrichten für Sie. Die Freigabe Ihres Anbieters liegt uns nun vor. Ihr Cashback wird mit dem nächsten Zahlungslauf auf Ihr bei Bestellung angegebenes Konto überwiesen.

Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Beste Grüße

CHECK24

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Kommentare und Trackbacks (2)


11.12.2018 | 14:18
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Wie Sie sehen passiert von Check24 freiwillig gar nichts! E-Mails werden ignoriert bzw. nicht beantwortet. Ein Trauerspiel diese Firma, die Ihre Kunden - nicht selten um Ihr Geld und Recht versucht dr*ißt und ohne jegliche Rechtsgrundlage (n) zu be*rügen.

15.12.2018 | 00:10
von Frank Ruland gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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